Leistungen der Dienstanfänger-Police
- Finanzielle Sicherheit bei einer Dienstunfähigkeit schon für Anwärter
- Anpassung der Versicherung an den jeweiligen Status
- Rentenzahlungen bei Dienstunfähigkeit nach Vereinbarung
- Regelmäßige Anpassungen der Versicherung
- Maximaler Dienstunfähigkeitsschutz bei geringem finanziellen Aufwand
Warum eine Dienstanfänger-Police?
Reicht nicht auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundlegend ist für Beamte eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht ausreichend, denn Beamte werden nicht berufs- sondern dienstunfähig.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Berufsunfähigkeit wird durch ein Gutachten festgestellt und muss von der Versicherung anerkannt werden.
Dienstunfähigkeit bedeutet, der Dienst konnte innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit nicht ausgeübt werden und es besteht keine Aussicht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederhergestellt wird. Dienstunfähigkeit des Beamten der Polizei wird durch einen Arzt festgestellt und vom Dienstherrn ausgesprochen. Daraufhin wird der Beamte in den Ruhestand versetzt.
Die Kriterien einer Dienstunfähigkeit werden eher erfüllt als die einer Berufsunfähigkeit.
Wie wird Berufs- oder Dienstunfähigkeit festgestellt?
Mit Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie werden krank und stellen infolgedessen bei Ihrer Versicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. In den nächsten Wochen beziehungsweise Monaten prüft die Versicherung Ihren Antrag und schickt Sie gegebenenfalls noch zu einem Gutachter. Der stellt oftmals fest, dass Sie noch einen Beruf ausüben können, nur eben Ihren Dienst nicht. Das heißt, Sie sind nicht berufsunfähig und erhalten somit keinen Cent aus der Versicherung.
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wäre der Ablauf: Sie werden krank und gehen zum Arzt, der erklärt Sie für dienstunfähig. Daraufhin versetzt Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand oder entlässt Sie, falls Sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt Ihnen aufgrund der ärztlichen Diagnose und Entscheidung des Dienstherrn die vereinbarte monatliche Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung beziehungsweise der Dienstanfänger-Police.
Vorteil der Dienstanfänge-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München: bereits Anwärter haben bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ab Vertragsabschluss finanzielle Sicherheit durch die vereinbarten monatlichen Bezüge. Sie profitieren außerdem von geringen Beiträgen in den ersten Jahren. Ihr Beitrag zur Dienstanfänger-Police richtet sich auch nach Ihrem Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss. Eine nochmalige Prüfung findet nicht statt.