Bei Feuerwehrbeamten hängt die passende Krankenversicherung wesentlich vom jeweiligen Dienstherrn und Bundesland ab. Besteht während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorge, übernimmt der Dienstherr einen wesentlichen Teil der Krankheitskosten. Eine klassische private Krankenvollversicherung ist in dieser Phase daher häufig nicht erforderlich.
Eine Anwartschaftsversicherung kann dennoch eine wichtige Rolle spielen. Sie ermöglicht unter den vereinbarten Bedingungen einen späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
Gleichzeitig kann der bei Abschluss festgestellte Gesundheitszustand für die spätere Versicherung gesichert werden. Auch die vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung muss berücksichtigt werden.
Besteht statt Heilfürsorge ein Beihilfeanspruch, kann eine beihilfekonforme private Krankenversicherung den nicht durch die Beihilfe übernommenen Kostenanteil absichern. Deshalb gehören Krankenversicherung und Anwartschaft je nach Status zu den wichtigen Versicherungen für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.