Welche Deckungssumme sollten Beamte vereinbaren?
Unbedingt beachten sollten Sie, die Versicherungssumme möglichst hoch anzusetzen. Dieser Betrag dient im Versicherungsfall als Berechnungsgrundlage für die Auszahlung. Die Mindestabsicherung liegt beim Zwei- bis Dreifachen des Jahres-Bruttoverdienstes. Wenn der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung abschließt, gilt als Richtlinie:
- mit 30 Jahren das Sechsfache des Jahresbruttolohns
- mit 40 Jahren das Fünffache des Jahresbruttolohns
- mit 50 Jahren das Vierfache des Jahresbruttolohns
abzusichern. Der Bedarf ist jedoch, je nach persönlicher Situation, von Mensch zu Mensch variabel. Faktoren, die eine Rolle spielen:
- Welche laufenden Zahlungen müssen abgedeckt werden?
- Wie ist die Wohnsituation, haben Sie ein eigenes Haus oder wohnen Sie zur Miete?
- Wie hoch sind die persönlichen Rücklagen?
- Gibt es weitere Absicherungen?
- Brauchen Sie nach einem Unfall jemanden, der Sie bei alltäglichen Tätigkeiten unterstützen kann? Oder wären Sie auf Assistance-Leistungen wie Menü-Service oder eine Haushaltshilfe angewiesen?
- Muss nur der eigene Lebensunterhalt abgedeckt werden oder auch der von Familienangehörigen?
Mit der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind Sie gleich zweifach abgesichert. Ereignet sich der Unfall während Ihres Dienstes, erhalten Sie sowohl Leistungen der Unfallfürsorge als auch der privaten Unfallversicherung. Aufgrund des doppelten Bezugsrechts haben Sie Anspruch auf Leistungen aus beiden Versicherungen. Die Höhe der auszahlbaren Invaliditätssumme ist von den jeweiligen Invaliditätsgraden abhängig, die in der Gliedertaxe festgelegt sind. Die Auszahlungssumme lässt sich durch einen Progressionsfaktor deutlich erhöhen. Unsere Experten empfehlen, eine Progression zu vereinbaren, da die Beitragssteigerung im Vergleich zur Leistungssteigerung vergleichsweise gering ausfällt.
Tipp: Um Hinterbliebene im Todesfall gegen hohe Bestattungskosten oder finanzielle Engpässe abzusichern, kann eine Unfallrente als Todesfallleistung vereinbart werden. Mehrkosten, die aufgrund eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts entstehen, können mit einem Krankenhaustagegeld abgedeckt werden.