DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Beamte der Feuerwehr leisten ihren Dienst bei Berufsfeuerwehren oder der Feuerwehr der Bundeswehr. Feuerwehrmänner und -frauen genießen in Deutschland höchstes Ansehen bei der Bevölkerung. Sie übernehmen eine große Verantwortung. Dabei ist der Dienst zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten oft mit hohen Risiken und Gefahren für die eigene Gesundheit oder dem Leben verbunden.

Konnte die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen werden, wird der Beamte auf Widerruf normalerweise zum Beamten auf Probe ernannt. Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe wird eine Ernennungsurkunde überreicht und ein Amt verliehen. In der Regel dauert die Probezeit drei Jahre, kann aber verkürzt oder auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Erweist sich der Beamte auf Probe als ungeeignet, darf sein Dienstherr ihn gemäß § 31 BBG entlassen. Als ungeeignet gilt, wer (im beruflichen und privaten Bereich) seine Dienst- und Treuepflichten verletzt oder eines schweren Dienstvergehens schuldig gesprochen wird.

Können Sie die Befähigung, Eignung und fachlichen Leistungen zum Beamten der Feuerwehr nachweisen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie nach dem Bestehen der Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Sie erwartet eine Vielzahl spannender Einsatzmöglichkeiten.

Aufgabenbereiche

Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

Wissenswertes zur Probezeit Beamter der Feuerwehr

Die Rechte und Pflichten von Beamten auf Probe unterscheiden sich kaum von den Rechten und Pflichten Beamter auf Lebenszeit.

Sie haben das Recht auf

Ihre Pflichten sind unter anderem

Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr – die Beihilfe

Pflegeversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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