Beamte im Ruhestand/ Pension

Grundlage der Beamtenversorgung ist das Grundgesetz, in dem der Dienstherr verpflichtet wird, seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Auch der Beamte in Ruhestand, der seinen aktiven Dienst beendet hat, erhält eine angemessene Alimentation: das Ruhegehalt und Leistungen der Krankenfürsorge.

Ab der Versetzung in den Ruhestand erhalten Beamte ein Ruhegehalt. In den Ruhestand versetzt werden können Beamte auf Lebenszeit, die eine fünfjährige Wartezeit erfüllen und die Regelaltersgrenze erreichen oder ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden.

Die Alimentation für Beamte in Ruhestand der Polizei umfasst:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Der Anspruch auf die beamtenrechtliche Versorgung erlischt beispielsweise bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Verlust der Beamtenrechte oder Entfernen aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz.

Bund und Bundesländer sind zuständig für die Beamtenversorgung. Gezahlt werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn.

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail

Wie hoch ist das Ruhegehalt für Beamte in Ruhestand?

Derzeit beträgt der maximale Anspruch 71,75 % der letzten Bezüge. Wie die gesetzlichen Renten für Arbeitnehmer wird auch die Beamtenversorgung immer weiter gekürzt. Bis 2001 lag der Versorgungshöchstsatz für Beamte in Ruhestand noch bei 75 %. Eine private Absicherung und Vorsorge wird immer wichtiger. Ob reguläre Pensionierung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – finanzielle Verluste sind sicher. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten, mit denen Sie schon frühzeitig das Fundament Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand legen können. Beispielsweise mit der Relax-oder der Rürup-Rente.

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

2018 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Beamten etwa 67 % Prozent. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können sind jedoch mindesten 75 % nötig.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen werden nicht auf das Ruhegehalt angerechnet, wenn insgesamt der Höchstsatz von 71,75 % nicht überschritten wird. Das heißt, allein mit Rente, Ruhegehalt und zusätzlichem Einkommen wird sich Ihre finanzielle Situation verschlechtern. Hier hilft nur die zusätzliche private Absicherung.

Wann kann der Beamte in den Ruhestand gehen?

  • Für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
  • Bei nach dem 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben
  • Für ab dem 01.01.1964 Geborene gilt in den meisten Bundesländern die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren

Für Polizei- und Justizvollzugsdienstbeamte gelten besondere Altersgrenzen. Sie können früher in den Ruhestand gehen und erhalten aufgrund der damit verbundenen finanziellen Nachteile neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich.

Schwerbehinderte Beamte der Polizei können auf Antrag ab Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt werden. Ohne Abschläge ist eine Pensionierung ab 65 Jahre möglich.

In Ruhestand kann versetzt werden kann der Beamte außerdem:

  • bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
  • auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat
  • infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe

Den ersten Anspruch auf Ruhegehalt hat der Beamte der Polizei nach fünfjähriger Dienstzeit. Ausnahmen bestehen bei Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat. Hier gilt die Wartezeit als erfüllt.

Beamte der Polizei, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, können bei völligem Wiedererlangen der Dienstfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres wieder in Ihr Amt berufen werden.

Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden möchten, haben wahlweise Anspruch auf Altersgeld oder eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds ist abhängig von der Höhe der letzten Bezüge und der geleisteten Dienstzeit.

Gewährt wird das Altersgeld grundsätzlich erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Unterhaltsbeitrag

Beamte im Ruhestand der Polizei die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen. Nach Ermessen kann der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewähren.

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

Bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Dienstunfall verursacht wurde, sieht das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt und eine Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand der Polizei vor, um weiterhin die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten zu gewährleisten.

Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag.

Führt ein Dienstunfall zu Dienstunfähigkeit und damit zur Versetzung in den Ruhestand gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.

Altersrente und Ruhegehalt

Ein direkter Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte in Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich ist die Beamtenversorgung besser. Auch das Ruhegehalt liegt über den Leistungen, die ein normaler Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht für Arbeitnehmer nicht.

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Was sich bei der Krankenversorgung im Ruhestand ändert

Beamte der Polizei, die während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge erhielten, haben als Beamte in Ruhestand Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr erstattet 70 % der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Todesfall und zur Gesundheitsvorsorge.

Die restlichen 30 % müssen mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Ein Eintritt in die private Krankenversicherung bei der Pensionierung ist mit Schwierigkeiten verbunden. Bestehen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, kann die Aufnahme abgelehnt werden beziehungsweise nur im Basistarif möglich sein. Hohe Risikozuschläge treiben die Mitgliedsbeiträge in die Höhe. Haben Sie im Idealfall schon während der Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abgeschlossen, werden Sie garantiert und problemlos zu den bei Abschluss festgelegten Konditionen und ohne Wartezeit in die private Krankenkasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München aufgenommen. Mit der großen Anwartschaft können Sie sowohl Ihr Alter als auch Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Diese Daten werden später als Berechnungsfaktoren bei der Ermittlung der Beiträge zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München herangezogen. Zusammen mit Ihrem gewünschten Leistungsumfang ergibt sich Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag.

Private Altersvorsorge für Beamte der Polizei

Ihre private Altersvorsorge ist eine wichtige Säule Ihrer finanziellen Absicherung im Ruhestand. Im Schnitt stehen Beamten im Ruhestand 2/3 der gewohnten Bezüge zur Verfügung.

Möglichkeiten der Altersvorsorge, die Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet, sind unter anderem die Relax-Rente und Privatrenten.

Die Relax-Rente, bei der Sicherheit mit der Chance auf Rendite kombiniert wird. Während der Laufzeit kann Ihre Rente an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.

  • Eine attraktive Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden

Privatrenten sind die Klassik-PrivatRente, Fonds-PrivatRente und Portfolio Plus Police:

Die Klassik-Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Einerseits wird Ihr Guthaben mit 0,9 % verzinst, andererseits haben Sie die Chance auf Beteiligung an den erzielten Überschüssen. In welcher Höhe Sie Beträge einzahlen oder entnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebene abzusichern.

Die Fonds-PrivatRente ist die Anlage in einen individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien. Die Fons-PrivatRente ist eine flexible und renditestarke Altersvorsorge, die ebenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen einschließt und Ihnen eine lebenslange Rente garantieren kann.

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie Ihr Kapital flexibel anlegen und zusätzlich Steuern sparen. Je nach dem persönlichen Sicherheitsbedarf investieren Sie in unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedene Vermögensmanagement-Klassen. Ihre Nachlassreglung kann nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden.

Abgerundet werden die Angebote zur Altersversorge mit der Rürup-Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Die Rürup Rente ist besonders für zukünftige Beamte in Ruhestand der Polizei interessant. Die Vorteile dieser steuerlich begünstigten Variante der privaten Altersvorsorge genießen vor allem Menschen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase. Die Rente wird als monatliche Rente gezahlt, einmalige Auszahlungen sind nicht möglich.

Auch die RiesterRente ist für Beamte der Polizei eine interessante Vorsorgelösung. Staatliche Förderung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht freistellen lassen.

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Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.

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