Wie hoch ist das Ruhegehalt für Beamte in Ruhestand?
Derzeit beträgt der maximale Anspruch 71,75 % der letzten Bezüge. Wie die gesetzlichen Renten für Arbeitnehmer wird auch die Beamtenversorgung immer weiter gekürzt. Bis 2001 lag der Versorgungshöchstsatz für Beamte in Ruhestand noch bei 75 %. Eine private Absicherung und Vorsorge wird immer wichtiger. Ob reguläre Pensionierung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – finanzielle Verluste sind sicher. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten, mit denen Sie schon frühzeitig das Fundament Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand legen können. Beispielsweise mit der Relax-oder der Rürup-Rente.
Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
2018 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Beamten etwa 67 % Prozent. Um den gewohnten Lebensstandard halten zu können sind jedoch mindesten 75 % nötig.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen werden nicht auf das Ruhegehalt angerechnet, wenn insgesamt der Höchstsatz von 71,75 % nicht überschritten wird. Das heißt, allein mit Rente, Ruhegehalt und zusätzlichem Einkommen wird sich Ihre finanzielle Situation verschlechtern. Hier hilft nur die zusätzliche private Absicherung.
Wann kann der Beamte in den Ruhestand gehen?
- Für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
- Bei nach dem 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben
- Für ab dem 01.01.1964 Geborene gilt in den meisten Bundesländern die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren
Für Polizei- und Justizvollzugsdienstbeamte gelten besondere Altersgrenzen. Sie können früher in den Ruhestand gehen und erhalten aufgrund der damit verbundenen finanziellen Nachteile neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich.
Schwerbehinderte Beamte der Polizei können auf Antrag ab Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt werden. Ohne Abschläge ist eine Pensionierung ab 65 Jahre möglich.
In Ruhestand kann versetzt werden kann der Beamte außerdem:
- bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
- auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat
- infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe
Den ersten Anspruch auf Ruhegehalt hat der Beamte der Polizei nach fünfjähriger Dienstzeit. Ausnahmen bestehen bei Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat. Hier gilt die Wartezeit als erfüllt.
Beamte der Polizei, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, können bei völligem Wiedererlangen der Dienstfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres wieder in Ihr Amt berufen werden.
Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden möchten, haben wahlweise Anspruch auf Altersgeld oder eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds ist abhängig von der Höhe der letzten Bezüge und der geleisteten Dienstzeit.
Gewährt wird das Altersgeld grundsätzlich erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Unterhaltsbeitrag
Beamte im Ruhestand der Polizei die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen. Nach Ermessen kann der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewähren.
Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand
Bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Dienstunfall verursacht wurde, sieht das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt und eine Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand der Polizei vor, um weiterhin die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten zu gewährleisten.
Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag.
Führt ein Dienstunfall zu Dienstunfähigkeit und damit zur Versetzung in den Ruhestand gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.
Altersrente und Ruhegehalt
Ein direkter Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte in Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich ist die Beamtenversorgung besser. Auch das Ruhegehalt liegt über den Leistungen, die ein normaler Arbeitnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht für Arbeitnehmer nicht.