Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Mit einem mittleren Schulabschluss, beziehungsweise Realschulabschluss, ist die Ausbildung zum Justizverwaltungsbeamten im mittleren Dienst möglich. Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über 2 bis 2,5 Jahre. Die theoretischen, schulischen Ausbildungsabschnitte wechseln sich mit den praktischen Abschnitten an Amtsgerichten ab. Können Sie die den Vorbereitungsdienst erfolgreich beenden, erwarten Sie viele spannende Aufgaben. Beamte der Justizverwaltung leisten Ihren Dienst als Sachbearbeiter insbesondere bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Sie erledigen überwiegend verwaltende Aufgaben. Während der Gerichtsverhandlung protokollieren Sie den Verlauf sowie die Entscheidungen und nehmen Zeugenaussagen auf. Sie verwalten Akten und sind für die Ablage verantwortlich. Sie führen Dokumente und Verzeichnisse, z.B. Akten, Register, Geschäfts-, Termin- und Fristenkalender in Straf- und Zivilprozessen. Sie übernehmen Verwaltungsaufgaben in Zivil- und Strafbelangen sowie in Grundbuch-, Register-, Nachlass- und Konkursangelegenheiten.
Justizverwaltungsbeamte sind befähigt, Ausfertigungen und Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen zu beglaubigen und sind für Ladungen vor Gericht zuständig. In der Gerichtskasse kümmern Sie sich um Kostenangelegenheiten.
Rechtspfleger beziehungsweise Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und findet im Rahmen eines dualen Studiums statt. Bei erfolgreicher Laufbahnprüfung erhalten Sie den akademischen Grad des Diplomrechtspflegers oder der Diplomrechtspflegerin. Die Ausbildung zum Rechtspfleger eine sehr praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Vermittelt werden wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden, die für die spätere Tätigkeit erforderlich sind. In den praktischen Abschnitten bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft sollen die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in die Praxis umgesetzt werden.
Sie üben sich darin, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu leiten, Entscheidungen zu treffen und auch klar zu begründen. Geschult wird zudem der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch eine Arbeitsgemeinschaft ergänzt. Schwerpunkte des dualen Studiums sind unter anderem das Nachlassrecht, das Betreuungsrecht, das Grundbuchrecht, das Registerrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht.
Ihre Aufgaben als Rechtspfleger
Rechtspfleger, beziehungsweise Justizverwaltungsbeamte, sind bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft tätig. Ihre Aufgaben erledigen Sie selbstständig. Möglich ist auch eine Tätigkeit in der Justizverwaltung. Hier erledigen Sie selbstständig und eigenverantwortlich Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Sie treffen Entscheidungen auf Grundlage der entsprechenden Rechte und Gesetze. Häufig müssen Akten gesichtet und die Gesetze und Rechtslage herausgesucht werden, damit jeder Fall richtig beurteilt und anhand von Gesetzen und Beschlüssen belegt werden kann.
Sie beschäftigen sich mit Grundbuchangelegenheiten, wie zum Beispiel der Eintragung von Grundstückseigentümern oder Hypotheken sowie Wohn- und Wegrechten. Justizverwaltungsbeamte entscheiden darüber, ob Anträge angenommen oder abgelehnt werden. In Ihrer Verantwortung liegen auch Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken oder Entscheidungen in Erbschaftsangelegenheiten, beispielsweise Testamentseröffnungen.