Ein junger Polizeibeamter steht neben einem Streifenwagen und spricht über ein Funkgerät. Er trägt eine Polizeiuniform und eine Schutzweste.

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Beihilfestellen in Deutschland

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München

Als Beamter der Polizei leisten Sie Ihren Dienst bei einer Bundes- oder Landesbehörde. Aus dem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben sich nicht nur Pflichten gegenüber dem Dienstherrn, sondern auch besondere Fürsorgeleistungen. Dazu gehört die Absicherung von Krankheitskosten über Beihilfe oder freie Heilfürsorge. 

Welche Beihilfestelle für Sie zuständig ist und welche Regelungen gelten, hängt insbesondere vom Dienstherrn und dem jeweiligen Bundesland ab. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München informiert über die wichtigsten Grundlagen rund um Beihilfe, Kostenerstattung und Zuständigkeiten.

Weißes Handschlag-Symbol in einem orangefarbenen Kreis.

Beihilfe für Polizeibeamte richtig einordnen

Welche Beihilfestelle zuständig ist und welche Leistungen gelten, hängt bei Polizeibeamten unter anderem vom Dienstherrn und Bundesland ab. Eine passende Absicherung sollte diese Vorgaben berücksichtigen und mögliche Versorgungslücken gezielt ergänzen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berät Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.

Beihilfe und freie Heilfürsorge bei der Polizei

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erhalten je nach Dienstherrn und Status entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Auch wenn während der aktiven Dienstzeit zunächst freie Heilfürsorge besteht, kann im Laufe der beruflichen Laufbahn ein Beihilfeanspruch entstehen. Dies kann beispielsweise bei einem Wechsel der Tätigkeit oder spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand der Fall sein.

Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei erhalten Sie eine anteilige Erstattung bestimmter Gesundheitskosten. Dazu können unter anderem zählen:

  • Aufwendungen bei Krankheit
  • Kosten im Pflegefall
  • Aufwendungen rund um eine Geburt
  • bestimmte Vorsorgemaßnahmen

Die Erstattung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle.

Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Bundes oder des Bundeslandes. Häufig beträgt der Beihilfebemessungssatz für aktive Beamte 50 Prozent. 

Abhängig von der familiären Situation oder dem Eintritt in den Ruhestand können höhere Bemessungssätze gelten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt bei der Einordnung der jeweiligen Beihilfe- und Heilfürsorgeregelungen.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Damit beihilfefähige Kosten erstattet werden können, müssen die entsprechenden Rechnungen bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung häufig nicht unmittelbar zwischen Arzt und Kostenträger. Der Beamte der Polizei erhält zunächst die Rechnung und reicht diese anschließend zur Erstattung ein.

Für die Antragstellung stehen vorgeschriebene Formulare und teilweise digitale Einreichungsmöglichkeiten zur Verfügung. Besonders beim ersten Antrag können verschiedene Angaben und Nachweise erforderlich sein. Unvollständige Unterlagen können zu Rückfragen und einer längeren Bearbeitungszeit führen.

Auch Änderungen der persönlichen oder familiären Verhältnisse können Auswirkungen auf den Beihilfeanspruch haben. Dazu zählen beispielsweise:

  • eine Heirat
  • die Geburt eines Kindes
  • ein Wechsel des Dienstherrn
  • der Eintritt in den Ruhestand

Solche Änderungen sollten entsprechend den geltenden Vorgaben der Beihilfestelle mitgeteilt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann dabei helfen, die Auswirkungen auf den ergänzenden privaten Krankenversicherungsschutz zu berücksichtigen.

Weißes Informationssymbol mit Buchstabe „i“ in einer Sprechblase auf orangefarbenem Kreis.

Orientierung bei Beihilfe und Absicherung

Für Polizeibeamte unterscheiden sich Beihilfevorgaben je nach Dienstherrn und persönlicher Situation. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Anspruch zu kennen und den Versicherungsschutz darauf abzustimmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, eine passende Lösung für Ihre individuelle Absicherung zu finden.

Eigenbehalte, Fristen und Mindestbeträge

Abhängig von der jeweiligen Beihilfeverordnung können Eigenbehalte oder Zuzahlungen vorgesehen sein. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen. Einige Bundesländer nutzen zusätzlich sogenannte Kostendämpfungspauschalen, durch die die jährliche Beihilfeleistung um einen festgelegten Betrag reduziert werden kann.

Auch für die Einreichung von Rechnungen gelten bestimmte Fristen. Diese unterscheiden sich teilweise zwischen Bund und Bundesländern. Rechnungen sollten deshalb innerhalb der jeweils vorgeschriebenen Antragsfrist bei der Beihilfestelle eingereicht werden.

Darüber hinaus können Mindestbeträge für einen Beihilfeantrag gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erstattung auch möglich, wenn dieser Betrag noch nicht erreicht wurde. Maßgeblich sind stets die Regelungen der jeweiligen Bundes- oder Landesbeihilfeverordnung. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berücksichtigt diese Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung des ergänzenden Versicherungsschutzes.

Zuständige Beihilfestelle und private Krankenversicherung

Welche Beihilfestelle zuständig ist, richtet sich danach, ob Sie als Beamter der Polizei beim Bund oder bei einem Bundesland beschäftigt sind. Bundesbeamte unterliegen grundsätzlich den Beihilfevorschriften des Bundes. Für Landesbeamte gelten dagegen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Dadurch können sich Zuständigkeiten, Leistungen und Erstattungsregelungen unterscheiden.

Die Beihilfe übernimmt nur den jeweils vorgesehenen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Der verbleibende Teil kann über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgesichert werden. Der Versicherungsschutz wird dabei auf den persönlichen Beihilfebemessungssatz abgestimmt.

Verändert sich der Beihilfeanspruch im Laufe der Polizeilaufbahn, kann auch eine Anpassung des privaten Versicherungsschutzes erforderlich werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet hierfür passende Möglichkeiten zur Ergänzung des jeweiligen Beihilfeanspruchs.

Häufig gestellte Fragen zu den Beihilfestellen in Deutschland

Für Polizeibeamte gelten bei der Absicherung von Krankheitskosten besondere Regelungen. Welche Beihilfestelle zuständig ist und welche Leistungen greifen, hängt vom Dienstherrn, Bundesland und persönlichen Status ab. Damit Sie Zuständigkeiten und Abläufe besser einordnen können, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Warum sollten Polizeibeamte prüfen, welche Aufwendungen tatsächlich beihilfefähig sind?

Wie lässt sich der Versicherungsschutz auf unterschiedliche Beihilfeleistungen abstimmen?

Welche Rolle spielt die Beihilfe bei der persönlichen Gesundheitsvorsorge?

Jetzt persönliche Beratung sichern

Bei der Beihilfe kommt es auf die Details Ihres Dienstverhältnisses an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, Ihre Beihilfesituation einzuordnen und den passenden Krankenversicherungsschutz darauf abzustimmen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und klären Sie Ihre Fragen rund um Beihilfe und Absicherung.

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