Im Bereich Sozialverwaltung
Ihre Kernaufgabe ist grob umrissen, das Prüfen und Berechnen von Ansprüchen. Sie erteilen Auskünfte, bearbeiten Anträge und klären ob Leistungen genehmigt werden können. Sie führen den Schriftverkehr, erledigen buchhalterische Aufgaben, verwalten Büromaterial und kümmern sich um die Bereitstellung der zur Prüfung notwendigen Unterlagen.
Sie prüfen die gestellten Anträge (beispielsweise für Heilbehandlungen, für Krankenbehandlungen, die orthopädische Versorgung, Beschädigtenrenten und Pflegezulage, Bestattungsgeld, Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge) auf Rechtmäßigkeit und ermitteln die Höhe der Ansprüche. Im Rahmen der Familienförderung prüfen Sie Ansprüche und Dauer der Leistungsgewährung. Sie bearbeiten Anträge beispielsweise auf Elterngeld und Betreuungsgeld sowie Ansprüche bei Mehrlingsgeburten und erteilen die jeweiligen Bescheide. Sie veranlassen im Rahmen des Schwerbehindertenrechts die Feststellung vom Grad der Behinderung und stellen Schwerbehindertenausweise aus.
Im Bereich Sozialversicherung bearbeiten Sie Anträge rund um die gesetzlichen Sozialleistungen, das betrifft: die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung. Sie stellen Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen aus, Sie erheben Gebühren und Entschädigungen. Beamte für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden auch in Arbeits- und Sozialgerichten eingesetzt. Sie führen Sitzungsprotokolle und versenden Ladungen, Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie andere Schriftsätze.
Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst
Ihr Arbeitsplatz befindet sich in Behörden der Sozialversorgung, beispielsweise Zentren für Familie und Soziales sowie bei kommunalen Sozialverbänden oder in der staatlichen Verwaltung, die aus vielen einzelnen Fachbereichen bestehen. Meist kann problemlos in einen anderen Bereich innerhalb der Verwaltung gewechselt werden.
Voraussetzungen zur Ausbildung
In der Regel wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss verlangt. Außerdem:
- Bewerber müssen generell die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU Landes
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
- bestehende Höchstaltersgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Die Tätigkeiten von Beamten für Soziales und Gesundheit sind mit finanziellen Leistungen und Bürgernähe verbunden, deswegen sind Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kontaktbereitschaft und natürlich gutes Deutsch in Wort und Schrift Grundvoraussetzungen.
Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst
Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst werden in der Regel im Rahmen eines 3-jährigen Bachelorstudiums ausgebildet. Sie studieren an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Praktische Kenntnisse erwerben Sie in Zentren für Familie und Soziales oder bei kommunalen Sozialverbänden. Themen der theoretischen und praktischen Studienabschnitte sind:
- Sozialhilferecht und Grundsicherung
- Familienhilfe, Kinder und Jugendhilferecht
- Schwerbehindertenrecht, Landesblindengeld
- Soziales Entschädigungsrecht
- Kranken und Pflegeversicherungsrecht
- Privatrecht
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Organisation, Verwaltung und Haushaltsbearbeitung
Aufgaben
Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst bearbeiten unter anderem Anträge auf Leistungen nach der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel für Entschädigungen, Zulagen und Renten. Sie überprüfen das Vorliegen der Anspruchsgrundlagen, berechnen die Höhe der gewährten Leistungen und stellen Bescheide aus.