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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Mit dem Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist jeder verpflichtet, gleichzeitig eine Pflegeversicherung abzuschließen. Von der Versicherung erfasst werden Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte. Fast alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind heute gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht aktiv werden, sie werden automatisch in der gesetzlichen, sozialen Pflegekasse versichert. Privat versicherte Beamte der Polizei müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, abschließen.

Worin unterscheiden sich gesetzliche und private Versicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum. Einzig die Funktionsweisen der Pflegeversicherungen und wie die Leistungen gewährt werden, weisen Unterschiede auf.

Die gesetzliche Absicherung

Hier werden Sach- beziehungsweise Geldleistungen erbracht. Wird der Pflegebedürftige von der Familie gepflegt, kann das sogenannten Pflegegeld gezahlt oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen gezahlt werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag von derzeit 3,05 % des Bruttogehalts. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Um den Arbeitgeber zu entlasten wurde ein Feiertag gestrichen. Der Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Dafür zahlen sächsische Arbeitnehmer einen höheren Anteil des Betrags. Auf den Arbeitnehmer entfallen 2,275 % und den Arbeitgeber 1,275 % der Kosten.

Freiberufler, Selbstständige und Rentner müssen für den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selbst aufkommen. Kinder von Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden.

Aus den Beitragseinnahmen werden die laufenden Zahlungen an Pflegebedürftige finanziert. Rückstellungen werden aus den Beiträgen nicht gebildet. Das heißt, die Kosten für die Pflege finanziert die jeweils nächste Generation. Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt fortwährend zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden.

Daraus ergibt sich der große Nachteil der umlagefinanzierten sozialen Pflegepflichtversicherung. Wie die gesetzliche Krankenversicherung wird auch die gesetzliche Pflegeversicherung in Zukunft immer weniger Kosten mit den Beiträgen abdecken können.

Private Pflegepflichtversicherung

Wie bei der privaten Krankenversicherung werden von den Beiträgen der Versicherten Rückstellungen gebildet, die bei Bedarf aufgelöst werden. Durch die kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegekosten müssen folgende Generationen nicht für die Kosten der Pflegebedürftigen aufkommen.

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheit des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.

Wie für die private Krankenversicherung gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München das Prinzip der Kostenerstattung.

Sie erhalten für erbrachte medizinische Leistungen eine Rechnung, die Sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Auch Medikamente zahlen Sie in voller Höhe selbst. Sie sammeln alle Rechnungen und Belege. Überschreiten die gesammelten Belege einen Gesamtbetrag von € 200, die sogenannte Bagatellgrenze, können die Rechnungen bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse eingereicht werden, die den jeweiligen Kostenanteil erstatten.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist unter Umständen nicht mehr möglich.

Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegekasse

Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf pro Tag mindestens 90 Minuten
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär

Die Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 nach Art, Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Pflegeleistungen.

Von wem, wo und wie der Bedürftige gepflegt wird, entscheidet er selbst.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?

Ambulante Pflege

Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen oftmals Familienangehörige. Dafür wird von der Pflegekasse ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird zusätzlich ein Pflegedienst benötigt, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Für die restlichen Kosten muss der pflegebedürftige Beamte der Polizei oder seine Familie aufkommen.

Tages- oder Nachtpflege

Wenn eine ambulante Pflege nicht reicht, aber stationäre Pflege nicht in Frage kommt, kann eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen die Lösung sein. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationär

Bei stationärer Pflege werden nur die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet. Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die sogenannten „Hotelkosten“, sind Privatsache.

Eckpunkte der Pflegepflichtversicherung

  • Alle versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
  • Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden
  • Solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen

In der Regel wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Beamte der Polizei, die freiwillig die gesetzliche Krankenversicherung gewählt haben, können sich sowohl gesetzlich als auch privat gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. So kann beispielsweise auch eine Absicherung über die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Erst wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen auch sie die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen verlassen und sich privat versichern.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Soziale Pflegepflichtversicherung

Jeder, der Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss sich einem Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen anerkannten Prüfdienst vorstellen.

Der Gutachter beurteilt die Pflegebedürftigkeit und ordnet den Beamten der Polizei einem der fünf Pflegegrade zu. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Leistungen. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.

Ein Gutachter prüft die Bereiche:

  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
  • Selbstversorgung

Je nach Pflegegrad werden dem Bedürftigen Leistungen zugesprochen.

Private Pflegepflichtversicherung

Bei der privaten Pflegeversicherung übernimmt die MEDICPROOF GmbH die Begutachtung und ermittelt daraufhin den Pflegegrad. Gemäß dem Pflegegrad werden dem pflegebedürftigen Beamten der Polizei seine Aufwendungen erstattet.

Die Pflegepflichtversicherung kann jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten abdecken und ist an Höchstgrenzen gebunden. Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen.

Die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung können Beamte der Polizei bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München eine leistungsstarke Pflegezusatzversicherung abschließen und dadurch hohe Pflegekosten bestmöglich abfangen. Kann der Pflegebedürftige die Kosten für seine Pflege nicht selbst aufbringen, geht das Sozialamt in Vorkasse. Anschließend wird geprüft, inwieweit Ehepartner oder die Kinder für die Pflegekosten aufkommen können. Diese sind verpflichtet, die Aufwendungen für die Pflege Angehöriger zu übernehmen. Oftmals werden unterhaltspflichtige Kinder herangezogen, die dann mit den Kosten belastet werden.

Die Pflegebedürftigkeit birgt somit ein hohes finanzielles Risiko für die gesamte Familie. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich und Ihre Angehörigen zusätzlich gegen dieses Risiko absichern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen drei Möglichkeiten zur privaten Absicherung: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine besondere Variante der Lebensversicherung. Im Pflegefall zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München dem versicherten Beamten der Polizei monatlich, abhängig vom Pflegegrad, eine lebenslange, steuerfreie Rente. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Todesfallschutz zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger in die Versicherung zu integrieren.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung erstattet Ihnen nach Vereinbarung ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den real anfallenden Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.

Erstattungsfähig sind nur Kosten, die rein für die Pflege entstehen, Unterbringung und Verpflegung können nicht berücksichtigt werden.

Pflegetagegeldversicherung

Bei dieser Variante der Pflegezusatzversicherung erhält der pflegebedürftige Beamte der Polizei einen beliebig verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades, wird das Tagesgeld ausgezahlt. Wofür Sie den finanziellen Zuschuss letztlich nutzen, bleibt Ihnen überlassen.

Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München: Es besteht die Möglichkeit, staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Förderung wird auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.

Fakten zur Förderung:

  • Mindestens zehn Euro im Monat müssen Sie selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Ihre Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
  • Versicherungsunternehmen müssen jeden aufnehmen, der einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat
  • Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht zulässig.
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Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sowie weiteren Absicherung- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.

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