Ein deutlicher Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung besteht bei der Abrechnung. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die meisten Leistungen unmittelbar zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer abgerechnet.
Versicherte müssen daher für reguläre Kassenleistungen normalerweise keine Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.
Die private Krankenversicherung für Beamte arbeitet dagegen grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip. Nach einer Behandlung erhält der Versicherte eine Rechnung. Diese wird entsprechend den jeweiligen Anteilen bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht.
Beide Stellen erstatten die anerkannten beziehungsweise versicherten Kosten im vorgesehenen Umfang. Bei hohen Rechnungsbeträgen können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen auch andere Abrechnungswege möglich sein.
Auch bei Zahnbehandlungen bestehen Unterschiede. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei Zahnersatz an der vorgesehenen Regelversorgung. Leistungen darüber hinaus können mit zusätzlichen Eigenkosten verbunden sein.
Bei der private Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richtet sich die Erstattung dagegen nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Je nach Versicherungsschutz können unter anderem folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- hochwertige Füllungen
- Kronen und Brücken
- Inlays
- Implantate
- weiterer hochwertiger Zahnersatz
- Prophylaxe und Zahnbehandlungen
Ähnlich ist es bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren. Bei privat versicherten Beamten ist entscheidend, welche Leistungen im Vertrag vereinbart sind und in welchem Umfang zusätzlich ein Anspruch gegenüber der Beihilfe besteht.