Ein Polizist steht neben einem Streifenwagen und spricht während eines Einsatzes über sein Funkgerät.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in MünchenPrivate und Gesetzliche Krankenversicherung  im Vergleich

Termin vereinbaren

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München

Beamte und Beamtenanwärter haben bei der Krankenversicherung besondere Wahlmöglichkeiten. Je nach Status und Dienstherr besteht Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Bei bestehendem Beihilfeanspruch können Beamte grundsätzlich zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung für Beamte wählen. 

Beide Systeme unterscheiden sich deutlich bei Beiträgen, Leistungen, Abrechnung und langfristiger Absicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet einen privaten Versicherungsschutz, der auf den jeweiligen Beihilfeanspruch abgestimmt werden kann.

Weißes Handschlag-Symbol in einem orangefarbenen Kreis.

Gesetzlich oder privat krankenversichert?

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterscheiden sich bei Leistungen, Beiträgen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Absicherung besser zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berät Sie individuell zu den Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung für Beamte?

Bei der klassischen individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, richtet sich unter anderem nach Dienstherr, Bundesland, Familienstatus und dienstlicher Situation. 

Die verbleibenden Kosten müssen über eine Krankenversicherung abgesichert werden. Für den Zugang zur privaten Krankenversicherung für Beamte ist dabei kein bestimmtes Mindesteinkommen erforderlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Die monatlichen Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, während der Leistungsumfang durch gesetzliche Vorgaben bestimmt wird. Veränderungen des gesetzlichen Leistungskatalogs oder der Eigenbeteiligungen sind möglich.

Bei der privaten Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München wird dagegen nur der Anteil abgesichert, der entsprechend dem persönlichen Beihilfesatz verbleibt. Die vereinbarten Leistungen werden vertraglich festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede lassen sich damit zusammenfassen:

  • gesetzliche Krankenversicherung: einkommensabhängige Beiträge
  • private Krankenversicherung: Beitrag unter anderem abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
  • gesetzliche Krankenversicherung: gesetzlich definierter Leistungskatalog
  • private Krankenversicherung: vertraglich vereinbarter Leistungsumfang
  • gesetzliche Krankenversicherung: Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • private Krankenversicherung: individuelle Absicherung entsprechend dem jeweiligen Beihilfeanspruch

Beiträge und Leistungen im direkten Vergleich

In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die Höhe des Beitrags nicht den individuellen Leistungsumfang. Versicherte erhalten die im gesetzlichen Leistungskatalog vorgesehenen medizinischen Leistungen bei zugelassenen Leistungserbringern. Darüber hinausgehende Leistungen müssen teilweise selbst getragen oder über private Zusatzversicherungen ergänzt werden.

Bei der private Krankenversicherung für Beamte können die versicherten Leistungen entsprechend dem gewählten Versicherungsschutz festgelegt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann den Schutz dabei auf den persönlichen Beihilfesatz abstimmen. Je nach vereinbartem Umfang können insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden:

  • ambulante ärztliche Behandlungen
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl im vereinbarten Umfang
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • alternative Behandlungsmethoden
  • Leistungen bei Auslandsreisen
  • privatärztliche Behandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Kur- und Rehabilitationsleistungen im vereinbarten Umfang

Der Beitrag einer private Krankenversicherung für Beamte richtet sich nicht unmittelbar nach der Besoldung. Entscheidend sind insbesondere Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und der abzusichernde Restkostenanteil. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann Einfluss auf die Beitragshöhe haben.

Für die langfristige Beitragskalkulation werden in der privaten Krankenversicherung zudem Alterungsrückstellungen gebildet. Sie dienen dazu, die mit zunehmendem Lebensalter typischerweise steigenden Gesundheitskosten zu berücksichtigen. Verändert sich im Ruhestand der Beihilfesatz, kann auch der versicherte Restkostenanteil entsprechend angepasst werden.

Weißes Informationssymbol mit Buchstabe „i“ in einer Sprechblase auf orangefarbenem Kreis.

Welche Krankenversicherung passt zu Ihnen?

Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, beide Systeme bieten unterschiedliche Leistungen und Möglichkeiten bei der Absicherung von Krankheitskosten. Für die persönliche Entscheidung spielen unter anderem Lebenssituation, Einkommen und gewünschter Leistungsumfang eine Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berät Sie zur privaten Krankenversicherung.

Unterschiede bei Abrechnung, Zahnarzt und Kurleistungen

Ein deutlicher Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung besteht bei der Abrechnung. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die meisten Leistungen unmittelbar zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer abgerechnet. 

Versicherte müssen daher für reguläre Kassenleistungen normalerweise keine Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Die private Krankenversicherung für Beamte arbeitet dagegen grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip. Nach einer Behandlung erhält der Versicherte eine Rechnung. Diese wird entsprechend den jeweiligen Anteilen bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht. 

Beide Stellen erstatten die anerkannten beziehungsweise versicherten Kosten im vorgesehenen Umfang. Bei hohen Rechnungsbeträgen können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen auch andere Abrechnungswege möglich sein.

Auch bei Zahnbehandlungen bestehen Unterschiede. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei Zahnersatz an der vorgesehenen Regelversorgung. Leistungen darüber hinaus können mit zusätzlichen Eigenkosten verbunden sein.

Bei der private Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richtet sich die Erstattung dagegen nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Je nach Versicherungsschutz können unter anderem folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • hochwertige Füllungen
  • Kronen und Brücken
  • Inlays
  • Implantate
  • weiterer hochwertiger Zahnersatz
  • Prophylaxe und Zahnbehandlungen

Ähnlich ist es bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Genehmigungsverfahren. Bei privat versicherten Beamten ist entscheidend, welche Leistungen im Vertrag vereinbart sind und in welchem Umfang zusätzlich ein Anspruch gegenüber der Beihilfe besteht.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Beamte

Rund um die Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung für Beamte gibt es viele Fragen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beantwortet die wichtigsten hier kompakt. Bei weiterführenden Fragen stehen wir persönlich zur Verfügung.

Können Sie als Beamter in Bayern die gesetzliche Krankenversicherung wählen und trotzdem Beihilfe erhalten?

Ist die Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung als Beamter dauerhaft bindend?

Wie wirkt sich Ihre Familiensituation auf die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aus?

Jetzt persönliche Beratung sichern

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist der spezialisierte Ansprechpartner für Beamte im öffentlichen Dienst. Wir kennen die Beihilfevorschriften, die berufsgruppentypischen Anforderungen und die passenden Lösungen der DBV für Ihre Krankenversicherung. Wir sind in München und Umgebung oder online gern für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Termin vereinbaren 089 70074195 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen