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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Private und Gesetzliche Krankenversicherung  im Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung

Vor- und Nachteile von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen monatliche Beiträge zur Krankenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Theoretisch können vom Versicherten alle angebotenen Leistungen in Anspruch genommen werden, da mit seinem pauschalen Beitrag alle Leistungen abgedeckt werden. Er zahlt auch dann, wenn er keine ärztliche Behandlung oder Medikamente benötigt. Egal, wie hoch die monatlichen Beiträge sind, an den Leistungen ändert das nichts.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenkasse ist das Solidaritätsprinzip – Besserverdienende, die höhere Beiträge einzahlen, finanzieren die in Anspruch genommenen Maßnahmen derer mit, die nur geringe Beiträge einbringen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gesetzgeber hat die Befugnis Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ändern. Die Versicherten müssen sich mit der Auswahl der angebotenen Leistungen, Leistungsbedingungen, Leistungskürzungen und weiteren Änderungen abfinden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nur Anspruch auf die günstigsten und notwendigsten Leistungen von als Vertragsarzt zugelassenen Ärzten. Millionen gesetzlich Versicherter versuchen das angebotene Leistungsspektrum durch private Zusatzpolicen zu ergänzen und aufzuwerten.

Beamte, die gesetzlich versichert sind, erhalten aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungen von medizinischen Leistungen privater und gesetzlicher Krankenversicherungen keine Beihilfe. Die Krankenkassen rechnen direkt mit dem Leistungserbringer alle Kosten ab. Der Patient muss nicht in Vorkasse gehen und kann sich demnach auch keine Kosten erstatten lassen.

Der große Vorteil für gesetzlich Krankenversicherte: Die Familienversicherung. Hier können Ehepartner und Kinder bis zum 23. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden, was sich gerade bei Familien mit vielen Kindern finanziell bemerkbar macht.

Die private Krankenversicherung

Wählen Beamte der Polizei die private Krankenversicherung erhalten Sie von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Absichern müssen Sie nur die Kosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden. Welche Kosten das genau sind, können Sie selbst entscheiden. Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen eine Restkostenversicherung mit speziellen Beamtentarifen. Beamte der Polizei zahlen nur geringe Beiträge.

In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam werden zwischen Versichertem und uns, der DBV, die individuellen Leistungen vereinbart.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Der versicherte Beamte der Polizei wählt Leistungen und Leistungsumfang nach seinem persönlichen Bedarf aus und kann damit seinen Beitrag selbst mitbestimmen. Weitere Faktoren des Beitrags sind das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Im Gegensatz zum ständig schrumpfenden Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen und immer mehr selbst zu zahlender Leistungen bietet die private Krankenversicherung ein gleichbleibend hohes Leistungsniveau, welches vertraglich individuell vereinbart wird.

Die Monatsbeiträge können gezielt beeinflusst werden, beispielsweise über den Selbstbehalt oder die Höhe der Zuzahlungen. Es ist jederzeit möglich den Leistungsumfang und damit die Beiträge anzupassen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet den Beamten der Polizei verschiedene Tarife an, deren Beiträge in der Regel weit unter den Kosten für die gesetzliche Versicherung liegen.

In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Versicherte profitieren von einem lebenslangen, vertraglich geregelten Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, ohne Kürzungen oder nachträglichem Ausschluss.

Leistungen

Altersversorgung

Die Absicherung und Finanzierung der Gesundheitsfürsorge im Alter bereitet vielen heute schon Kopfzerbrechen. Der demographische Wandel bringt mit sich, dass immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen und immer mehr Menschen Anspruch auf Leistungen haben. Die Zahl der Rentner steigt kontinuierlich, wie auch die Lebenserwartungen. Hinzukommt, dass ältere Menschen öfter und intensiver medizinisch betreut werden müssen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren sich nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, mit den eingenommen Krankenkassenbeiträgen müssen die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden. Sind die eingezahlten Beiträge zur Kostendeckung nicht ausreichend, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge oder den Eigenanteil der Versicherten erhöhen beziehungsweise können nur noch bestimmte Leistungen, die zur Grundversorgung gehören, angeboten werden. Die Einsparmaßnahmen müssen alle Versicherten gleich tragen.

Durch die Funktionsweise der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ist diese eine tragbare Lösung. Hier werden im Laufe der Versicherungszeit Altersrückstellungen gebildet. Im Alter werden sie aufgelöst und können dadurch die höheren Kosten abfedern. Die Beiträge und Leistungen bleiben unverändert.

Die private Versorgung erfolgt nach der Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Er hat freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhaus können selbst gewählt werden.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Zwischen Arzt und Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Nach der Behandlung erhält der Versicherte eine Privatrechnung, die er ganz normal begleicht. Im Anschluss reicht er Rechnungen und Belege bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse ein, welche die erstattungsfähigen Kosten nach Vereinbarung erstatten. Nach Absprache können hohe Rechnungen zwischen Arzt und der privaten Krankenversicherung direkt abgerechnet werden.

Die Unterschiede beim Zahnarzt

Auch beim Zahnarzt gilt für gesetzlich Versicherte, nicht mehr als nötig. Alles was über die Kosten der Regelversorgung hinaus geht, müssen Versicherte privat zahlen. Welche Kosten das sind, wird im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. So kommen als Füllmaterial für Zähne in der Regel Amalgam und Kunststoff in Frage.

Zahnersatz ist teuer. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Mit gepflegtem Bonusheft kann der gesetzliche Anteil höher ausfallen.

In der privaten Krankenversicherung ist für den Leistungsumfang maßgebend, welcher Tarif gewählt wurde.

Beamte der Polizei profitieren von bis zu 100 %iger Erstattung der Zahnarztkosten. Für privat Versicherte gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hier zählen nicht die entstehenden Kosten, sondern die vertraglich festgelegten Leistungen. Auf dieser Grundlage können auch die Kosten für aufwendige Maßnahmen, hochwertige Materialien (z.B. Inlays, Implantate) und hochwertige Füllmaterialien (z.B. Keramik und Gold) erstattet werden.

Kuren

Kuren müssen bei jeder Krankenkasse beantragt werden. Gesetzlich Versicherte kommen maximal in den „Genuss“ der kostengünstigsten Variante. Die Auswahl trifft die Krankenkasse. Sie entscheidet nach wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten. Der Versicherte zahlt für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag.

Für privat versicherte Beamte der Polizei gilt, ausschlaggebend ist, was im Vertrag vereinbart wurde.

Arzt und Patient können selbst entscheiden, ob eine Kur in notwendig ist und wo sie durchgeführt werden sollte. Im Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sind Kurleistungen eingeschlossen.

Weitere nützliche Informationen

Die private Krankenversicherung Vision B der DBV

Vision B ist ein Komfortangebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam speziell für beihilfeberechtigte Beamte des Bundes und der Länder. Beamte auf Widerruf und Probe verfügen noch über begrenzte finanzielle Mittel, deshalb bieten wir ihnen besonders preiswerte Tarife an.

Leistungen aller Tarife von Vision B

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Geringe Wartezeit in der Arztpraxis
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Weitere Vorteile:

Basis

  • Krankenhausunterbringung im 2-Bett-Zimmer

Basis und Komfort

  • Übernahme der Arzneimittelkosten zu 80 % bis 1.000 €, danach zu 100 %
  • Sehhilfen bis zu 300 € alle 2 Jahre

Premium

  • 100 % der Arzneimittelkosten werden übernommen
  • Für Sehhilfen erhalten Sie bis zu 1.000 € alle 2 Jahre

Komfort und Premium

  • Krankenhausunterbringung im 1-Bett-Zimmer
  • 215 € Kurleistungen

Beamte der Polizei, deren Krankheitskosten fast vollständig über die freie Heilfürsorge abgedeckt werden, können schon während der Ausbildung mit der Anwartschaftsversicherung sicherstellen, später garantiert und ohne Wartezeit zu den Konditionen bei Vertragsabschluss in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Anwartschaftsversicherung

Schließen Sie so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung ab. Sobald der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt, erhalten Sie Beihilfe. Die nicht von der Beihilfe getragenen Kosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Mit der Anwartschaftsversicherung kann Ihr Gesundheitszustand beziehungsweise auch Ihr Alter bei Vertragsabschluss als Basis für den Eintritt in die Krankenversicherung und für spätere Beiträge festgelegt werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt.

Pflegeversicherung

Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte ist der Abschluss einer Pflegeversicherung Pflicht. Alle gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Die Beiträge richten sich, wie bei der Krankenversicherung, nach dem Einkommen. Privat krankenversicherte Beamte der Polizei schließen einen individuellen Vertrag mit ihrer Versicherung ab. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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