Anwartschaftsversicherung

Generell gilt: Werden die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung für einen absehbaren Zeitraum nicht benötigt, muss die Versicherung nicht gekündigt werden, sondern kann zur Überbrückung eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.

Sinnvoll ist die Anwartschaft, wenn der Versicherte:

  • Den Anspruch auf Heilfürsorge wahrnimmt und bei Pensionierung beihilfeberechtigt sein wird
  • Die Mitgliedschaft für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden soll, beispielsweise bei einem Auslandsaufenthalt
  • Vorübergehend in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist
  • Anspruch auf truppenärztlich Versorgung hat, bei Versetzung in den Ruhestand Beihilfe beziehen wird und zur Restkostenabsicherung der privaten Krankenversicherung beitreten möchte

Neue Regelung ab 2019 für Beamte der Polizei

Bis zum 31.12.2018 galt für Beamte der Polizei in Brandenburg: während der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge, nach der Verbeamtung auf Beihilfe. Ab dem 01.01.2019 können Beamte der Polizei wählen, ob Sie in die Heilfürsorge wechseln oder weiterhin beihilfeberechtigt und in der privaten Krankenversicherung bleiben möchten. Wer sich unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet, ist daran sein Leben lang gebunden. Die Restkosten können über einen privaten Krankenversicherer mit einem speziellen Tarif abgesichert werden. Beamte, die sich für die Heilfürsorge entscheiden, sind nur verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Gesetzgebungskompetenzen für Besoldung, Laufbahnen und Versorgung liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.

Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Heilfürsorge

Lücken der Heilfürsorge

Beihilfe

Ohne Anwartschaftsversicherung

Mit Anwartschaftsversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Unser Tipp

Das spezielle Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für Anwärter:

Schließen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ab, verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung. Der Anwartschaftstarif (AWFH) kann für einen Monatsbeitrag von 1,- € (gesamte Laufzeit) abgeschlossen werden.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Generell gilt:

  • Sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Anwartschaft wird bei Eintritt in die private Krankenversicherung der „eingefrorene“ Gesundheitszustand zugrunde gelegt
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
  • Keine Wartezeit auf Leistungen nach Umwandlung in die private Krankenversicherung, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch

Kleine Anwartschaftsversicherung

Große Anwartschaftsversicherung

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Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ermöglicht Beamten der Polizei schon frühzeitig vorzusorgen, um zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Alter, eine angemessene Versorgung zu den bestmöglichen Konditionen zu erhalten.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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