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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit

Konnten Sie sich in der Probezeit in vollem Umfang für den Dienst bei Polizei, Justiz oder Zoll bewähren und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie mit der Aushändigung einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Beamte sind keine normalen Arbeitnehmer und erhalten auch keinen Arbeitslohn, sondern einen Sold für Ihre Leistungen, der ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll – auch bei Dienstunfähigkeit und nach der Pensionierung. Mit der Besoldung soll gewährleistet werden, dass Beamte wirtschaftlich unabhängig sind, sich ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können und mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stehen. Die Alimentation begründet sich aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn, dem Staat.

Sold und Pension sind sicher und liegen deutlich über den Einkommen und Renten von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Ihre Zukunft können Sie frühzeitig und sorglos planen. Der Bedarf an gut ausgebildeten und fähigen Beamten der Polizei ist groß.

Besondere Rechte und Pflichten von Beamten auf Lebenszeit

Ihre Anrechte und Verpflichtungen unterscheiden sich in vielen Punkten von den Rechten und Pflichten „normaler“ Arbeitnehmern. Neben ausgezeichneten beruflichen Möglichkeiten und hervorragenden Aufstiegschancen profitieren Sie von einer abgesicherten Zukunft, denn das Beamtenverhältnis endet in der Regel erst mit dem Tod. Sie und Ihre Familie haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf eine lebenslange Alimentation und Fürsorge. Wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, endet nur Ihr aktiver Dienst. Ihre bisherigen Rechte, wie beispielsweise der Anspruch auf Krankenfürsorge und Bezüge, bleiben bestehen. Diese Rechte können Ihnen nur bei Entlassung durch Verwaltungsakt, dem Verlust der Beamtenrechte oder bei Entfernen aus dem Dienst wegen einer schwerwiegenden Verfehlung abgesprochen werden.

Im Gegensatz zum Angestellten haften Beamte der Polizei für Schäden, die sie im Dienst verursachen. Es gelten andere Regelungen bei Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit und bei der Krankenversorgung. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie Anspruch auf Krankenfürsorge, freie Heilfürsorge oder Beihilfe.

Arten der Krankenfürsorge

Anspruch auf Heilfürsorge ist gegeben, wenn Ihre Gesundheit aufgrund des Dienstes besonders gefährdet ist. In der Regel betrifft dies Beamte im Vollzugsdienst.

Heilfürsorge

  • Ihr Dienstherr übernimmt 100 % der erstattungsfähigen Kosten für Gesundheitsvorsorge, für stationäre und ambulante Behandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Die Leistungen sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Spätestens bei Eintritt in den Ruhestand wird anstelle der Heilfürsorge Beihilfe gewährt
  • Familienmitglieder haben unter Umständen Anspruch auf Beihilfe

Grundlage für die Gewährung von Heilfürsorge und Beihilfe sind die Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.

Beihilfe

  • Ihr Dienstherr erstattet 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall, für Geburt, zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
  • Auch Familienmitglieder haben unter Umständen Anspruch auf Beihilfe
  • Die Restkosten müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden

Krankenversicherung für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe

Beihilfeberechtigte Beamte auf Lebenszeit müssen eine Krankenversicherung abschließen. Hierbei haben Sie, unabhängig von Ihrem Einkommen, die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur im Zusammenhang mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung kann Beihilfe gewährt werden. Beide funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, der Leistungserbringer stellt die Behandlung privat in Rechnung, diese wird vom Beamten beglichen und anschließend zu Erstattung an Beihilfestelle und Krankenkasse weitergeleitet.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen rechnen direkt mit Arzt oder Krankenhaus ab. Eine Vorleistung und anschließende Erstattung ist nicht notwendig.

Da der Dienstherr mit dem Angebot der Beihilfe seine Krankenfürsorge erfüllt, beteiligt er sich nicht an den monatlichen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung müssen lediglich die Kosten abgesichert werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Dadurch sind die Beiträge besonders günstig. Wohingegen gesetzlich versicherte Beamte der Polizei den gesamten monatlichen Beitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist Ihr Einkommen. Der Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, gewünschten Leistungen und Gesundheitszustand.

Die Leistungspakete der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind genau auf den Bedarf Beamter auf Lebenszeit der Polizei zugeschnitten und können individuell mit zusätzlichen Bausteinen ergänzt werden.

Ihr Arzt ist an keinen starren Leistungskatalog gebunden, der nur eine Mindestversorgung mit den nötigsten und kostengünstigsten Behandlungen und Medikamenten vorschreibt. Der einmal vereinbarte Leistungsumfang wird garantiert - Kürzungen sind ausgeschlossen.

Beihilfeberechtigte Ehepartner, welche nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind, und Kinder können in der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV mitversichert werden und genießen ebenfalls eine kostengünstige, leistungsstarke Gesundheitsversorgung.

Vorteile der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München im Überblick:

  • Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus
  • Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss
  • Geringe Beiträge und umfangreiche Leistungen einer privaten Krankenversicherung
  • Kostenübernahme für Heilpraktiker oder Arzt der Naturheilkunde

In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können sich Beamte auf Lebenszeit der Polizei sowie eventuell deren gesamte Familie Preis-Leistungsgerecht und umfassend versichern.

Beamte auf Lebenszeit der Polizei, die Heilfürsorge beziehen, haben spätestens bei Ihrer Pensionierung oder dem Wechsel in einen anderen Tätigkeitsbereich Anspruch auf Beihilfe. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich frühzeitig eine problemlose Aufnahme in die private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen sichern. Der spätere Beitrag richtet sich nach Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsabschluss sowie den gewünschten Leistungen.

Wichtige Versicherungen für Beamte auf Lebenszeit

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet keinen Schutz

Der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit:

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, irgendeine berufliche Tätigkeit länger als drei Stunden auszuführen. Teilweise erwerbsunfähig sind Personen, die mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können.

Bei Berufsunfähigkeit ist der Betroffene, beispielsweise ein Bäcker mit Mehlstauballergie, nicht mehr fähig, seinen Beruf auszuüben.

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der bisherige Dienst nicht mehr ausgeübt werden kann und daraus die Versetzung in den Ruhestand resultiert.

Vollzugsdienstunfähigkeit heißt, der Vollzugsdienst ist nicht mehr möglich, aber an anderer Stelle kann noch gearbeitet werden, auch wenn damit finanzielle Einbußen verbunden sind. Aufgrund der hohen Anforderungen an Beamte der Polizei ist eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend, da sie bei Dienstunfähigkeit dennoch berufsfähig sein können.

Beamte auf Lebenszeit der Polizei werden bei Dienstunfähigkeit nach einer fünfjährigen Wartezeit in den Ruhestand versetzt und erhalten vom Dienstherrn ein Ruhegehalt. In den Anfangsjahren sind die Ansprüche noch gering und steigen jährlich allmählich an, bis nach etwa 40 Dienstjahren maximal 71,75 % der letzten Bezüge gezahlt werden. Eine Dienstunfähigkeit ist in jedem Alter mit finanziellen Einbußen verbunden. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie entstehende Versorgungslücken optimal schließen und Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

  • Eine vertraglich festgelegte Rente wird garantiert
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit übernommen
  • Möglichkeit einer Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
  • Anpassungen sind möglich, wenn sich der Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • Die Rentenhöhe kann an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden

Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Ruhegehalt bei dauerhafter Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Verwundung ohne eigenes Verschulden.

Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung

Das Risiko dienstunfähig beziehungsweise vollzugsdienstunfähig zu werden, ist für Beamte der Polizei und Justizbeamte im Vollzugsdienst aufgrund ihrer speziellen Aufgaben besonders hoch. Körperliche und psychische Erkrankungen, Unfälle, Verletzungen und sonstige Einschränkungen können dazu führen, dass Beamte auf Lebenszeit nicht mehr für den Vollzugsdienst geeignet sind.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel reicht für Beamte im Vollzugsdienst nicht aus. Die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist noch spezieller als die reine Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Schwelle zur Vollzugsdienstunfähigkeit ist durch die hohen gesundheitlichen Anforderungen deutlich niedriger als bei einer Dienstunfähigkeit. Wird die Vollzugsdienstunfähigkeit festgestellt, kann der Beamte auf Lebenszeit in den Innendienst oder mit Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Bei Vollzugsdienstunfähigkeit entfällt die Wartezeit von fünf Jahren auf den Ruhegehaltsanspruch.

Vollzugsdienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist und nicht zu erwarten ist, dass seine Dienstfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wieder voll hergestellt wird.

Einer der wenigen Anbieter der Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Diensthaftpflichtversicherung

Mit der BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich gegen Schadenersatzansprüche im privaten und dienstlichen Bereich perfekt absichern.

Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, können Sie unter Umständen haftbar gemacht werden. An Beamte der Polizei können vom Dienstherrn oder Dritten Schadenersatzansprüche gestellt werden, die schnell in die Hunderttausende gehen können. Ohne ausreichende Absicherung kann das schnell Ihren finanziellen Ruin bedeuten.

Die DBV ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Beamte der Polizei spezialisiert und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab.

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind unter anderem:

  • Versicherungssumme 10 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft - unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
  • Gerechtfertigte Ansprüche an Beamte der Polizei werden zu 100 % von uns getragen
  • Wir führen Gerichtsverhandlungen und kommen für die Anwalts- und Prozesskosten auf
  • Versicherungsschutz besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Pflegeversicherung

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit sind alle Beamte der Polizei verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind fast identisch. Auch Beamte auf Lebenszeit erhalten von ihrem Dienstherrn einen Beitragszuschuss.

Mit der Pflegpflichtversicherung wird lediglich ein geringer Teil der aufkommenden Kosten im Pflegefall abgedeckt. Eine private Pflegezusatzversicherung bietet zusätzliche Sicherheit und kann die Differenz zwischen von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten und real anfallenden Aufwendungen absichern. Hier bietet Ihnen die DBV die Zusatzversversicherung Vario an.

Altersvorsorge

Auch wenn Beamte eine Pension erhalten, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Rente liegt, ist diese nicht mit den Bezügen der aktiven Dienstzeit gleichzusetzen. Maximal erhalten Sie nach 40 Dienstjahren 71,75 % des letzten Soldes. Mit den Produkten der privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie als Beamter auf Lebenszeit optimal und individuell vorsorgen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, um sich optimal als Beamter auf Lebenszeit abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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