DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit

Konnten Sie sich in der Probezeit in vollem Umfang für den Dienst bei Polizei, Justiz oder Zoll bewähren und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie mit der Aushändigung einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Beamte sind keine normalen Arbeitnehmer und erhalten auch keinen Arbeitslohn, sondern einen Sold für Ihre Leistungen, der ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll – auch bei Dienstunfähigkeit und nach der Pensionierung. Mit der Besoldung soll gewährleistet werden, dass Beamte wirtschaftlich unabhängig sind, sich ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren können und mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stehen. Die Alimentation begründet sich aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn, dem Staat.

Sold und Pension sind sicher und liegen deutlich über den Einkommen und Renten von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Ihre Zukunft können Sie frühzeitig und sorglos planen. Der Bedarf an gut ausgebildeten und fähigen Beamten der Polizei ist groß.

Besondere Rechte und Pflichten von Beamten auf Lebenszeit

Ihre Anrechte und Verpflichtungen unterscheiden sich in vielen Punkten von den Rechten und Pflichten „normaler“ Arbeitnehmern. Neben ausgezeichneten beruflichen Möglichkeiten und hervorragenden Aufstiegschancen profitieren Sie von einer abgesicherten Zukunft, denn das Beamtenverhältnis endet in der Regel erst mit dem Tod. Sie und Ihre Familie haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf eine lebenslange Alimentation und Fürsorge. Wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, endet nur Ihr aktiver Dienst. Ihre bisherigen Rechte, wie beispielsweise der Anspruch auf Krankenfürsorge und Bezüge, bleiben bestehen. Diese Rechte können Ihnen nur bei Entlassung durch Verwaltungsakt, dem Verlust der Beamtenrechte oder bei Entfernen aus dem Dienst wegen einer schwerwiegenden Verfehlung abgesprochen werden.

Im Gegensatz zum Angestellten haften Beamte der Polizei für Schäden, die sie im Dienst verursachen. Es gelten andere Regelungen bei Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit und bei der Krankenversorgung. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie Anspruch auf Krankenfürsorge, freie Heilfürsorge oder Beihilfe.

Arten der Krankenfürsorge

Anspruch auf Heilfürsorge ist gegeben, wenn Ihre Gesundheit aufgrund des Dienstes besonders gefährdet ist. In der Regel betrifft dies Beamte im Vollzugsdienst.

Heilfürsorge

Beihilfe

Krankenversicherung für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe

Wichtige Versicherungen für Beamte auf Lebenszeit

Dienstunfähigkeitsversicherung

Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Pflegeversicherung

Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, um sich optimal als Beamter auf Lebenszeit abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Termin vereinbaren 089 70074195 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen