DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf

Beamte können eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Beispielsweise bearbeiten sie Anträge oder erteilen Auskünfte. Sie sind unter anderem Sachbearbeiter im Personalwesen oder beim Zahlungsverkehr.

Zwischen dem Dienstherrn und Beamten besteht ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Dienstherrn als juristische Personen sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben war. Daraus ergeben sich besondere Recht und Pflichten. Ihre Aufgabe im Allgemeinen ist die Sicherung des Staates beziehungsweise des öffentlichen Lebens.

Pflicht des Dienstherrn seinen Beamten gegenüber ist die Fürsorge und der Schutz. So schützt er die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung. Er sorgt für das Wohl der Beamten und ihrer Familien auch dann, wenn der aktive Dienst endet und der Beamte in den Ruhestand geht. Beamte haben unter anderem das Recht auf:

  • Besoldung
  • Reisekosten
  • Umzugskosten
  • Trennungsgeld
  • Krankenfürsorge
  • Unfallfürsorge
  • Unterstützung
  • Urlaub usw.

Beamtenrechtliche Voraussetzungen zur Ausbildung sind:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene erforderliche Befähigung
  • einwandfreies Führungszeugnis, weder verschuldet, entmündigt noch vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter

Welche Laufbahn passt zu Ihnen?

Abhängig von Ihrer Vorbildung können Sie eine Laufbahn als Beamter im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst anstreben.

In der Regel sind Bewerber mit einem Hauptschulabschluss für die Ausbildung im einfachen Dienst geeignet.

Mit einem Realschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung steht Ihnen der mittlere Dienst, mit einer späteren Tätigkeit auf Sachbearbeitungsebene ohne Ermessensbefugnis, offen.

In den nichttechnischen gehobenen Dienst können Sie mit Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung einsteigen. Mit Ihrem Studium erwerben Sie den Abschluss des Bachelors. Auch Sie werden zukünftig als Sachbearbeiter tätig, allerdings dürfen Sie selbstständig Ermessensentscheidungen treffen.

Die Voraussetzung für eine Laufbahn als Beamter im höheren Dienst besitzen Sie mit einem Masterabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Referendar. Ihr Ziel ist eine Führungs- oder Expertenkarriere an der Spitze einer Verwaltung. Der Bedarf an entsprechenden Nachwuchskräften ist wesentlich geringer als der für den gehobenen Dienst.

Die Ausbildung beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf

Haben Sie das jeweilige Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie mit einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf ernannt. In der Ausbildungszeit oder Vorbereitungszeit spricht man beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auch vom Beamtenanwärter.

Für die Ausbildung in der Bundesverwaltung besuchen Sie die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel:

  • Allgemeine innere Verwaltung
  • Arbeitsverwaltung
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Bundespolizei
  • Bundeswehrverwaltung
  • Finanzen
  • Öffentliche Sicherheit
  • Sozialversicherung
  • Wetterdienst

In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte beispielsweise in den Fachrichtungen:

  • allgemeine innere Verwaltung
  • Polizei
  • Steuerverwaltung
  • Rechtspflege

ausgebildet.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf haben Sie das Recht auf eine Besoldung. Zum Sold gehören Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich entweder nach den Regelungen des Bundes oder der Länder.

Seine Pflicht zur Krankenfürsorge erfüllt der Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe anteilmäßig an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen beteiligt.

Schon vor Ausbildungsbeginn sollten Sie sich mit den Themen Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge auseinandersetzen und mit Beginn der Ausbildung Ihren Versicherungsschutz regeln.

Pflicht ist eine Kranken- und Pflegeversicherung. Sehr empfehlenswert sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

Beihilfe als Krankenfürsorge

Vision B

Pflegepflichtversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

Die erste Hürde haben Sie gemeistert

Das Beamtenverhältnis Beamter auf Widerruf ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet der Vorbereitungsdienst. In der Regel wird der Beamte auf Widerruf bei erfolgreicher Prüfung zum Beamten auf Probe ernannt.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

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