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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf

Beamte können eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Beispielsweise bearbeiten sie Anträge oder erteilen Auskünfte. Sie sind unter anderem Sachbearbeiter im Personalwesen oder beim Zahlungsverkehr.

Zwischen dem Dienstherrn und Beamten besteht ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Dienstherrn als juristische Personen sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben war. Daraus ergeben sich besondere Recht und Pflichten. Ihre Aufgabe im Allgemeinen ist die Sicherung des Staates beziehungsweise des öffentlichen Lebens.

Pflicht des Dienstherrn seinen Beamten gegenüber ist die Fürsorge und der Schutz. So schützt er die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung. Er sorgt für das Wohl der Beamten und ihrer Familien auch dann, wenn der aktive Dienst endet und der Beamte in den Ruhestand geht. Beamte haben unter anderem das Recht auf:

  • Besoldung
  • Reisekosten
  • Umzugskosten
  • Trennungsgeld
  • Krankenfürsorge
  • Unfallfürsorge
  • Unterstützung
  • Urlaub usw.

Beamtenrechtliche Voraussetzungen zur Ausbildung sind:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene erforderliche Befähigung
  • einwandfreies Führungszeugnis, weder verschuldet, entmündigt noch vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter

Welche Laufbahn passt zu Ihnen?

Abhängig von Ihrer Vorbildung können Sie eine Laufbahn als Beamter im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst anstreben.

In der Regel sind Bewerber mit einem Hauptschulabschluss für die Ausbildung im einfachen Dienst geeignet.

Mit einem Realschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung steht Ihnen der mittlere Dienst, mit einer späteren Tätigkeit auf Sachbearbeitungsebene ohne Ermessensbefugnis, offen.

In den nichttechnischen gehobenen Dienst können Sie mit Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung einsteigen. Mit Ihrem Studium erwerben Sie den Abschluss des Bachelors. Auch Sie werden zukünftig als Sachbearbeiter tätig, allerdings dürfen Sie selbstständig Ermessensentscheidungen treffen.

Die Voraussetzung für eine Laufbahn als Beamter im höheren Dienst besitzen Sie mit einem Masterabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Referendar. Ihr Ziel ist eine Führungs- oder Expertenkarriere an der Spitze einer Verwaltung. Der Bedarf an entsprechenden Nachwuchskräften ist wesentlich geringer als der für den gehobenen Dienst.

Die Ausbildung beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf

Haben Sie das jeweilige Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie mit einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf ernannt. In der Ausbildungszeit oder Vorbereitungszeit spricht man beim einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auch vom Beamtenanwärter.

Für die Ausbildung in der Bundesverwaltung besuchen Sie die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel:

  • Allgemeine innere Verwaltung
  • Arbeitsverwaltung
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Bundespolizei
  • Bundeswehrverwaltung
  • Finanzen
  • Öffentliche Sicherheit
  • Sozialversicherung
  • Wetterdienst

In den Verwaltungsfachhochschulen der Länder werden Landes- und Kommunalbeamte beispielsweise in den Fachrichtungen:

  • allgemeine innere Verwaltung
  • Polizei
  • Steuerverwaltung
  • Rechtspflege

ausgebildet.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf haben Sie das Recht auf eine Besoldung. Zum Sold gehören Anwärtergrundbetrag sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich entweder nach den Regelungen des Bundes oder der Länder.

Seine Pflicht zur Krankenfürsorge erfüllt der Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe anteilmäßig an den Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen beteiligt.

Schon vor Ausbildungsbeginn sollten Sie sich mit den Themen Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge auseinandersetzen und mit Beginn der Ausbildung Ihren Versicherungsschutz regeln.

Pflicht ist eine Kranken- und Pflegeversicherung. Sehr empfehlenswert sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

Beihilfe als Krankenfürsorge

Mit der Beihilfe können Ihnen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Vorsorgemaßnahmen zu einem bestimmten Prozentsatz, dem Beihilfebemessungssatz, erstattet werden. Beihilfefähig sind Kosten, die notwendig und angemessen sind. Die Beihilfesätze richten sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren.

In der Regel übernimmt der Dienstherr 50 % Ihrer Aufwendungen. Haben Sie mindestens zwei Kinder, steigt der Beihilfesatz auf 70 %, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand haben ebenfalls Anspruch auf 70 % Kostenerstattung. Für die Kosten beihilfeberechtigter Kinder kommt Ihr Dienstherr zu 80 % auf.

Für Beamte auf Widerruf ergibt sich aus der Bundebeihilfeverordnung des Landes Brandenburg eine besondere Einschränkung bei Zahnarztbehandlungen. Verwaltungsbeamte im Vorbereitungsdienst erhalten keine Leistungen der Beihilfe bei:

  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Zahnkronen
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • implantologische Leistungen

Anspruch auf Beihilfe haben Verwaltungsbeamte, die ein private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen haben. Verwaltungsbeamte, die sich entscheiden der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, verlieren ihren Anspruch auf Krankenfürsorge ihrem Dienstherrn gegenüber. Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung tragen Sie in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn. Ausnahme: Sie entscheiden sich für die pauschale Beihilfe des Landes Brandenburg.

Beihilfeberechtigte Verwaltungsbeamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Beiträge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stellt Ihnen gern unsere Lösungen bezüglich der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf vor.

Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und Medikamente.

Vision B

Beihilfeberechtigten Beamten bieten wir eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Den Tarif Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium. Beamtenanwärter zahlen bei den gleichen Leistungen einen vergünstigten Beitrag für Vision B.

Vorteile von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kurze Wartezeit in Arztpraxen
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %

Die Behandlungskosten werden Ihnen vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt, die Sie ganz normal bezahlen. Anschließend reichen Sie Ihre Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ein. Die jeweils erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen daraufhin überwiesen.

Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 sind alle gesetzlich und privat Krankenversicherten verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden grundsätzlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat krankenversicherte Beamte müssen eine separate, private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen beider Absicherungen sind in etwa identisch. Die im Pflegefall entstehenden Kosten können nur unvollständig abgedeckt werden. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie die Pflegepflichtversicherung sinnvoll ergänzen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate mehr als drei Monate Ihren Dienst nicht ausüben konnten und Sie aller Voraussicht nach in den nächsten sechs Monaten nicht wieder vollkommen dienstfähig werden.

Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne jegliche Versorgungsansprüche aus dem Vorbereitungsdienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können in der Regel erst Beamte auf Lebenszeit, die eine fünfjährige Wartezeit erfüllen. Staatliche Leistungen aufgrund Erwerbsminderung können Sie nicht erwarten.  Ohne private Absicherung droht Ihnen Hartz 4 und die damit verbundenen finanziellen und sozialen Konsequenzen.

Dienstanfänger-Police

Speziell für Beamte auf Widerruf, Beamte in der Probezeit und Beamte auf Lebenszeit in den ersten Dienstjahren bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München die Dienstanfänger-Police an. Mit dieser Police sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig. Durch die Kombination mit einem Produkt der Altersversorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München schaffen Sie sich zusätzlich schon frühzeitig eine gute Grundlage Ihrer finanziellen Absicherung im Alter.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Preisvorteil im Vergleich zu anderen herkömmlichen Produkten auf dem Markt
  • Kombination mit einem privaten Altersvorsorgeprodukt
  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Bedarfsgerechte Höhe der Dienstunfähigkeitsrente in zwei Phasen versicherbar

Je nachdem in welcher Laufbahn Sie Ihren Dienst ausüben, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München folgende Dienstunfähigkeits-Renten:

  • Rente für Dienstanfänger im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
  • im gehobenen Dienst sind bis zu 1.500 € möglich
  • im höheren Dienst können Sie bis zu 1.800 € im Monat vertraglich vereinbaren

Vor dem Abschluss der Versicherung müssen Sie zur Feststellung des Gesundheitszustandes einige Fragen beantworten. Umso weniger Vorerkrankungen vorliegen und jünger Sie sind, desto geringer sind Ihre Beiträge zur Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Ein Grund, warum die Versicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Mit jedem Jahr steigt die Anfälligkeit für Krankheiten oder chronische Leiden. Die Wahrscheinlichkeit von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen nimmt stetig zu. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung später nicht mehr möglich.

Diensthaftpflichtversicherung/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Im Unterschied zu Arbeitnehmern können Verwaltungsbeamte für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, persönlich haftbar gemacht werden.

Für Sie besteht die Gefahr, dass Sie anderen einen finanziellen Schaden zufügen. Zwar werden Schadenersatzforderungen meist an Ihren Dienstherrn gestellt, der kann Sie allerdings im Rahmen der sogenannten Amtshaftung in Regress nehmen. Bereits für Beamte auf Widerruf besteht dieses Risiko. Verwaltungsbeamte benötigen in erster Linie eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Im Ernstfall könnten extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen, für die Sie ohne Absicherung in voller Höhe aufkommen müssen.

Mit der kombinierten BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sichern Sie sich schon als Beamter auf Widerruf perfekt ab. Die DBV bietet Ihnen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro, sowohl für den dienstlichen als auch für Ihren privaten Bereich.

Altersvorsorge

Wenn Sie früh mit dem Aufbau Ihrer privaten Rente beginnen, zahlt es sich später für Sie aus. Ihre Rente kann nach Ihrer Verbeamtung Ihrem veränderten Bedarf angepasst werden.

Verschiedene Vorsorgeprodukte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stehen Ihnen zur Auswahl, die Dank des Bausteinsystems individuell und jederzeit flexibel Ihrer Lebenssituation angeglichen werden können.

  • Rürup-Rente
  • Riester-Rente
  • Relax-Rente
  • Privat-Rente

Die erste Hürde haben Sie gemeistert

Das Beamtenverhältnis Beamter auf Widerruf ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet der Vorbereitungsdienst. In der Regel wird der Beamte auf Widerruf bei erfolgreicher Prüfung zum Beamten auf Probe ernannt.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

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