Nicht jede medizinisch notwendige Leistung wird automatisch in vollem Umfang als beihilfefähig anerkannt. Bei bestimmten Behandlungen können besondere Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Genehmigungsverfahren gelten. Das betrifft je nach Beihilfeordnung beispielsweise Psychotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel oder besondere Behandlungsmethoden.
Vor allem bei planbaren und kostenintensiven Maßnahmen ist es sinnvoll, die beihilferechtlichen Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen. Bei Leistungen, für die eine vorherige Anerkennung vorgeschrieben ist, sollte diese vor Beginn der Behandlung vorliegen.
Auch bei umfangreichen zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Maßnahmen kann ein Heil- und Kostenplan dabei helfen, die voraussichtliche Beihilfeleistung besser einzuschätzen. Welche Vorgaben gelten, richtet sich nach der zuständigen Beihilfestelle und der jeweiligen Beihilfeordnung.