Feuerwehrmann in Einsatzkleidung steht vor roten Einsatzfahrzeugen und spricht in ein Funkgerät, bereit für den Feuerwehreinsatz.

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Beihilfestellen in Deutschland

Für Beamte der Feuerwehr ist die Beihilfe ein wesentlicher Bestandteil der Absicherung von Krankheits-, Pflege- und weiteren Gesundheitskosten. Welche Leistungen übernommen werden und an welche Stelle ein Antrag zu richten ist, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München informiert über die wichtigsten Regelungen und Besonderheiten der Beihilfestellen in Deutschland.

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Beihilfe verstehen und passend vorsorgen

Welche Beihilfestelle für Sie zuständig ist und welche Regelungen gelten, hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, Ihre Beihilfeansprüche und den ergänzenden Versicherungsschutz besser einzuordnen. Lassen Sie sich persönlich zu Beihilfe und passender Absicherung beraten.

Individuelle Bestimmungen der Beihilfestellen in Deutschland

Das Beihilferecht ist in Deutschland nicht vollständig einheitlich geregelt. Für Bundesbeamte gelten insbesondere die Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung. Die Bundesländer verfügen dagegen über eigene beihilferechtliche Regelungen, sodass sich Leistungsumfang, Bemessungssätze und einzelne Voraussetzungen unterscheiden können.

Diese Unterschiede betreffen beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus, bestimmte Heil- und Hilfsmittel oder die Berücksichtigung von Angehörigen. Für Beamte der Feuerwehr ist daher entscheidend, welche Beihilfevorschriften für ihren konkreten Dienstherrn gelten.

Die zuständigen Beihilfestellen in Deutschland prüfen, welche Aufwendungen nach den jeweiligen Vorschriften beihilfefähig sind und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt. Auch Veränderungen des Familienstands, der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder oder des dienstlichen Status können Einfluss auf den Beihilfeanspruch haben.

Voraussetzungen der Kostenerstattung

Eine Erstattung erfolgt nicht automatisch. Beihilfeberechtigte müssen ihre Aufwendungen bei der zuständigen Beihilfestelle geltend machen und die erforderlichen Nachweise vorlegen. Im Bundesbeihilferecht kann der Antrag schriftlich oder auf zugelassenem elektronischem Weg gestellt werden.

Bei einem schriftlichen Antrag ist grundsätzlich die vorgeschriebene Form einzuhalten; eine gewöhnliche E-Mail ersetzt den formgerechten Antrag nicht. Wichtig ist außerdem die jeweilige Antragsfrist. Für Bundesbeamte beträgt sie aktuell drei Jahre ab dem Rechnungsdatum. Landesrechtliche Vorschriften können hiervon abweichen. Deshalb sollten Rechnungen nicht unnötig lange gesammelt werden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berücksichtigt bei Informationen rund um die Beihilfestellen in Deutschland, dass sich Antragstellung und Fristen je nach Dienstherrn unterscheiden können.

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Jetzt persönliche Beratung sichern

Beihilfestellen in Deutschland arbeiten je nach Dienstherrn nach unterschiedlichen Vorgaben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berät Sie dazu, wie sich Ihre Beihilfe mit einer passenden privaten Absicherung sinnvoll ergänzen lässt. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin.

Worauf bei medizinischen Leistungen zu achten ist

Nicht jede medizinisch notwendige Leistung wird automatisch in vollem Umfang als beihilfefähig anerkannt. Bei bestimmten Behandlungen können besondere Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Genehmigungsverfahren gelten. Das betrifft je nach Beihilfeordnung beispielsweise Psychotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel oder besondere Behandlungsmethoden.

Vor allem bei planbaren und kostenintensiven Maßnahmen ist es sinnvoll, die beihilferechtlichen Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen. Bei Leistungen, für die eine vorherige Anerkennung vorgeschrieben ist, sollte diese vor Beginn der Behandlung vorliegen.

Auch bei umfangreichen zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Maßnahmen kann ein Heil- und Kostenplan dabei helfen, die voraussichtliche Beihilfeleistung besser einzuschätzen. Welche Vorgaben gelten, richtet sich nach der zuständigen Beihilfestelle und der jeweiligen Beihilfeordnung.

Eigenbehalte und persönliche Kostenanteile

Auch bei grundsätzlich beihilfefähigen Aufwendungen können Eigenbehalte entstehen. Nach der Bundesbeihilfeverordnung werden beispielsweise bei bestimmten Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln, Fahrtkosten oder weiteren Leistungen Eigenbehalte berücksichtigt.

 Im Bundesrecht beträgt der Abzug in vielen dieser Fälle zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Für bestimmte Personengruppen und Leistungen bestehen Ausnahmen. Darüber hinaus sieht das Bundesbeihilferecht eine Belastungsgrenze vor. 

Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der maßgeblichen jährlichen Einnahmen und bei bestimmten chronisch kranken Personen ein Prozent. Nach Überschreiten der Grenze kann auf Antrag eine Befreiung von weiteren berücksichtigungsfähigen Eigenbehalten erfolgen.

Die Regelungen der Länder können hiervon abweichen. Einige Landesregelungen sehen andere Formen der finanziellen Beteiligung vor. Für Beamte der Feuerwehr sollte deshalb immer die Regelung der jeweils zuständigen Beihilfestelle in Deutschland zugrunde gelegt werden.

Belege vollständig und übersichtlich einreichen

Vollständige Belege sind die Grundlage für eine zügige Bearbeitung des Beihilfeantrags. Dazu gehören insbesondere Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten sowie Verordnungen und weitere Nachweise zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Nach der Bundesbeihilfeverordnung können Belege als Zweitschrift oder Kopie vorgelegt werden. Sofern die zuständige Stelle dies ermöglicht, ist auch eine elektronische Übermittlung zulässig. Bei Arzneimittelrezepten ist nach Bundesrecht grundsätzlich die Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels erforderlich.

Digitale Verfahren gewinnen bei den Beihilfestellen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Für Bundesbedienstete können Rechnungen beispielsweise über die App „Beihilfe Bund“ fotografiert oder als PDF übermittelt werden; eine zusätzliche Einreichung der Papierbelege ist dann nicht notwendig. Länder und andere Dienstherren können eigene Apps und Online-Verfahren bereitstellen.

Häufig gestellte Fragen zu den Beihilfestellen in Deutschland 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München informiert über die Beihilfestellen in Deutschland und zeigt, worauf Sie bei Anträgen, Fristen und Erstattungen achten sollten. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wie sollten Sie bei wiederkehrenden Behandlungen mit der Beihilfestelle vorgehen?

Wann kann sich Ihre zuständige Beihilfestelle ändern?

Wo finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Beihilfestelle?

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Welche Beihilfestelle für Sie zuständig ist und welche Regelungen für Ihren Dienstherrn gelten, kann sich je nach Bund, Land oder Kommune unterscheiden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie persönlich bei Fragen rund um Beihilfe, Krankenversicherung und Ihre individuelle Absicherung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich kompetent beraten.

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