DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte der Feuerwehr haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge, die im Bundesland Brandenburg in Form der Beihilfe gewährt wird.

Für finanzielle Aufwendungen, die aufgrund von Krankheit, Pflege, Geburt, Tod oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Schutzimpfungen aufgebracht werden mussten, stellen beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr bei der für sie zuständigen Beihilfestelle Antrag auf Kostenerstattung. Zurückgezahlt werden mindestens 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Beihilfesatz für Beamte der Feuerwehr mit zwei oder mehr Kindern, berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand liegt bei 70 % Prozent. Für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Aufwendungen von der zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg erstattet.

Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner Beamter in Brandenburg, die im vorletzten Kalenderjahr weniger als 17.000 € eigenes Einkommen erzielt haben. Die tatsächliche Höhe des Jahreseinkommens müssen berücksichtigungsfähige Angehörige per Kopie ihres Steuerbescheids nachweisen.

Detaillierte Infos

Individuelle Bestimmungen

Voraussetzungen der Kostenerstattung

Worauf ist zu achten?

Eigenbehalt

Feuerwehrbeamte müssen bei jedem Arztbesuch für medizinisch notwendige Behandlung oder Verordnung einen Eigenbehalt zahlen. Bei einem Klinikaufenthalt oder dem Aufenthalt zur Rehabilitation ist eine Zuzahlung für maximal 28 Tage in Höhe von 10 € zu leisten. Ausnahmen bilden Kinder und Schwangere sowie Beamte auf Widerruf, die zuzahlungsbefreit sind.

Die Höhe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr sind beschränkt. Eigenbehalt ist nur bis zur Höhe von 2 % des Jahreseinkommens zu entrichten. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Jahresbezüge.

In vielen Bundesländern wird der Eigenbehalt in Form einer Kostendämpfungspauschale mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Unser Tipp

Anwärter können einen Antrag auf die Freistellung von Eigenbehalten für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrkosten sowie bei Krankenhaus- und Reha-Maßnahmen stellen (§50 Abs. 1 Bundesbeihilfeverordnung). Warum? Die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Einnahmen wird von Beamten in Ausbildung grundsätzlich überschritten, da Anwärterbezüge keine Einnahmen nach der Bundesbeihilfeverordnung darstellen. Der Antrag muss allerdings jedes Jahr neu mit dem Formular „Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten“ gestellt werden.

Belege sammeln bis zur Bagatellgrenze

Rechnungen und Belege müssen Sie sammeln, bis Sie die Bagatellgrenze von 200€ erreichen. Erst dann ist eine Erstattung möglich. Die Belege dürfen allerdings nicht älter als 12 Monate sein. Bei Rezepten gilt das Kaufdatum, bei Rechnungen das Datum der Erstausstellung. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.

Zusammenfassung:

  • Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Langversion des Beihilfeantrages ausgefüllt werden, dem sämtliche Bescheinigungen und Nachweise zugefügt werden (beispielsweise Kindergeldbescheinigungen)
  • Bei weiteren Anträgen genügt die kurze Version
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie beigefügt werden
  • Bei Rezepten muss die Pharmazentralnummer vermerkt werden

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Feuerwehrbeamten ernennen. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, in der die Erstattungsanträge der Feuerwehrbeamten des Landes bearbeitet und Auskünfte zur Beihilfe gegeben werden.

Bei Fragen, lassen Sie sich gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Müchen beraten.
 

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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