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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Was ist freie Heilfürsorge und was leistet sie?

Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenfürsorge. Der Dienstherr von Beamten bei der Bundespolizei ist der Bund. Alle anderen Polizisten sind Landesbeamte. Aus rechtlicher Sicht kann die freie Heilfürsorge weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden. Laut Subsidiaritätsprinzip hat der Anspruch auf Heilfürsorge Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe. Die Heilfürsorge deckt jedoch nicht alle Aufwendungen ab. Sind diese aber notwendig, sind sie teils beihilfefähig. Mit Zusatzversicherungen können Kosten für Maßnahmen abgesichert werden, die grundsätzlich nicht von der Heilfürsorge getragen werden.

Heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei haben Anspruch auf Sachleistungen, zum Beispiel die Behandlung von einem Arzt oder im Krankenhaus. Im Rahmen der Heilfürsorge kommt der Dienstherr für die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % auf. Die freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel Aufwendungen für die Leistungen, welche für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen die Leistungen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Die Versorgung soll ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Leistungen der freien Heilfürsorge

  • Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • Ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (inklusive Psychotherapie)
  • Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • Zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Kuren in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit notwendigen Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Etwas besser als die gesetzlichen Leistungen sind Leistungen der Heilfürsorge im Bereich der Zahnversorgung. Konkret bedeutet das, es wird nicht wie bei gesetzlich Versicherten der einfache befundbezogene Festzuschuss übernommen, sondern der doppelte Festzuschuss.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Der Beruf des Polizisten ist für viele der Traumjob schlechthin. Die Tätigkeiten sind abwechslungsreich, verantwortungsvoll und hoch angesehen. Der Beruf bringt aber auch mit sich, dass die Beamten nicht selten die eigene Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen müssen.

Im Vollzugsdienst setzen sich Beamte der Polizei aktiv für den Erhalt der Grundrechte der Bürger ein. Sie werden zur Abwehr von Gefahren eingesetzt, verhindern und verfolgen Straftaten, sie sorgen für Verkehrssicherheit und dass friedliche Versammlungen nicht ausarten und es beispielsweise zu Massenschlägereien zwischen bestimmten Gruppen oder Extremisten mit gegensätzlichen Ideologien kommt. Die Stimmung bei Demonstrationen kann schnell kippen. Beamte der Polizei stehen dabei nicht selten direkt zwischen den Fronten oder werden gar selbst angegriffen.

Beamte der Justiz im Vollzugsdienst sorgen für Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten, beaufsichtigen und kontrollieren die Gefangenen. Auch hier kann es zu Übergriffen kommen. Manche Häftlinge sind sehr gewaltbereit und schrecken auch vor Staatsdienern nicht zurück.

Heilfürsorgeberechtigt sein können:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

Wie funktioniert freie Heilfürsorge?

Die Funktionsweise der freien Heilfürsorge kann weder mit der gesetzlichen Krankenversicherung, noch mit Beihilfe oder der privaten Krankenversicherung verglichen werden. Die Leistungen und das Niveau sind der gesetzlichen Krankenversicherung sehr ähnlich.

Der Beamte mit freier Heilfürsorge zahlt keine Beiträge zur Sozialversicherung. In der Regel wird bei der freien Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten. Der Einbehalt entfällt bei Vollzugsbeamten der Bundespolizei.

Die freie Heilfürsorge trägt deutlich zur Kostenreduzierung für Beamten der Polizei bei. Vom Bruttolohn bleibt nach Steuerabzug wesentlich mehr übrig als bei normalen Arbeitnehmern.

Nachteile der freien Heilfürsorge

Heilfürsorgeberechtigte besitzen nicht den Status und genießen nicht die Versorgung eines Privatversicherten, wie das beim privat krankenversicherten Beamten mit Beihilfe der Fall ist, sondern werden eher wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer behandelt.

Die freie Heilfürsorge ist an die Höchstsätze der Gebührenordnung gebunden. Darüberhinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig. Auch die zahnärztliche Versorgung entspricht größtenteils der Regelversorgung, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten zukommen lässt. Die Qualität und der Umfang der Leistungen entsprechen einer notwendigen Grundversorgung. Wer höhere Ansprüche an seine medizinische Versorgung stellt, kann mit ergänzenden, privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen seinen Komfort in der medizinischen Versorgung erhöhen, muss dafür aber auch eine höhere finanzielle Belastung in Kauf nehmen.

Die Leistungen der freien Heilfürsorge werden nur den Beamten der Polizei gewährt. Familienangehörige haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Beihilfe.

Zusatzversicherungen der DBV

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen an. Dies reicht von der Auslandsreiseversicherung, einer Krankenhaustagegeldversicherung bis hin zur stationären und ambulanten Zusatzversicherung. Im Bereich der Zahnzusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann sich der Beamte zwischen drei verschiedenen Tarifen entscheiden.

Benötigen Sie Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder möchten sich von einem Heilpraktiker behandeln lassen, müssen Sie für diese Kosten selbst aufkommen. Die DBV bietet Ihnen ein Produkt, mit dem Sie sich gezielt gegen die Versorgungslücken der freien Heilfürsorge absichern können, die Anwartschaft Plus.

AWFH + BN Heilfürsorge

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV ohne Wartezeiten
  • Übernahme von bis zu 100% der Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (gestaffelt, Keine Begrenzung bei Unfall)
  • 100% für Brillen und Kontaktlinsen bis 300 € innerhalb von drei Jahren
  • 80% für Behandlungen durch Heilpraktiker bis 1.250€ pro Jahr
  • 100% Reisekrankenversicherung für die ersten 56 Tage inklusive Rücktransport
  • 100% für Hilfsmittel, wenn die Heilfürsorge vorleistet
  • 100% für Hörgeräte bis 1.300 € pro Ohr innerhalb von drei Jahren, wenn die Heilfürsorge vorleistet

Zahnzusatzversicherung

Bei freier Heilfürsorge besonders empfehlenswert

Zusatzversicherungen sind vor allem für die zahnärztliche Versorgung zu empfehlen. Beamten mit freier Heilfürsorge können beim Zahnarzt enorme Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe entstehen. Diese Kosten werden nicht durch die freie Heilfürsorge abgedeckt. Die private Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen optimale Lösungen, um Sie vor hohen Eigenbeteiligungen zu verschonen.

Bestimmte Leistungen werden bei freier Heilfürsorge von vornherein ausgeschlossen, beispielsweise die Zahnreinigung. Die Leistungen der freien Heilfürsorge für Zahnersatz, Zahnarzt und moderne Zahnbehandlungen orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch bei doppeltem Festzuschuss verbleiben hohe Eigenanteile, insbesondere bei sehr hochwertigem und teurem Zahnersatz. In der Regel müssen Sie dennoch etwa 50 – 80 % der Kosten privat zahlen.

Krankenversicherung

Beamte der Polizei haben bei Krankheit oder einem Unfall Anspruch Krankenfürsorge ihrem Dienstherrn gegenüber. Der Dienstherr gewährt Heilfürsorge oder Beihilfe. Während Beihilfeberechtigte ihre Restkosten bei einer privaten Krankenversicherung wie der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München absichern, benötigen Beamte mit freier Heilfürsorge zu diesem Zeitpunkt noch keine zusätzliche Krankenversicherung.

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt spätestens, wenn der aktive Dienst beendet wird. Dann beginnt der Anspruch auf Beihilfe. Beamten der Polizei im Ruhestand werden 70 % der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. Voraussetzung ist, dass die Restkosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Für die Aufnahme in die private Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand ausschlaggebend. Die Gesundheit verschlechtert sich bei den meisten von Jahr zu Jahr. Oftmals sind wir in jungen Jahren noch kerngesund, während sich im etwas höheren Alter Krankheiten und Beeinträchtigungen bemerkbar machen, was die Aufnahme erschwert. Entweder ist nur die Aufnahme im Basistarif möglich oder hohe Zuschläge machen die Beiträge fast unbezahlbar. Wie können Sie dieses Problem lösen? Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Diese garantiert Ihnen die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV - und das zu hervorragenden Konditionen.

Anwartschaftsversicherung

Was ist das Besondere einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München?

Genau wie vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung des Beamten der Polizei statt. Die Anwartschaft erbringt keine Leistungen im Krankheitsfall. Mit ihr wird der Gesundheitszustand bei Abschluss „konserviert“. So findet beim Eintritt in die private Krankenversicherung keine weitere Überprüfung der Gesundheit statt, sondern es wird auf die Ergebnisse der Prüfung bei Abschluss der Anwartschaft zurückgegriffen. Sie sind dann beispielsweise ein 65jähriger, der mit dem Gesundheitszustand eines 20jährigen der Krankenkasse beitritt. Dass die Aufnahme relativ sicher ist und auch nur niedrige Beiträge gezahlt werden müssen, erklärt sich von selbst.

Wenn Sie wissen, dass noch einige Jahre ins Land gehen, bevor Sie die private Krankenversicherung benötigen, dann sind Sie gut beraten, wenn Sie zur großen Anwartschaft greifen. Hier wird zusätzlich ein weiterer wichtiger Faktor bei Abschluss konserviert - Ihr Alter. Der Vorteil: es können bereits Altersrückstellungen gebildet werden, die später aufgelöst werden und damit höhere medizinische Kosten abfedern.

Wer eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München möglichst schon während der Ausbildung abschließt, hat also clever vorgesorgt.

Pflegeversicherung

Pflicht für Beamte der Polizei ist eine Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt. Es empfiehlt sich Krankenversicherung und Pflegeversicherung gemeinsam abzuschließen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
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