Feuerwehrbeamte tragen täglich schweres Gerät, arbeiten unter Extrembedingungen und erleben belastende Einsätze. Physische Verletzungen und psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit in diesem Beruf.
Dienstunfähig sind Sie laut Beamtenstatusgesetz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet Ihr Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens.
Wer noch Beamter auf Widerruf oder auf Probe ist, hat bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Eine frühzeitige private Absicherung ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.