Feuerwehrmann in Einsatzkleidung steht vor roten Einsatzfahrzeugen und spricht in ein Funkgerät, bereit für den Feuerwehreinsatz.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in MünchenPrivate und gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

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Private und gesetzliche Krankenversicherung für die Feuerwehr im Vergleich

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Gesundheitsschutz für die Feuerwehr im Vergleich

Gesetzliche und private Krankenversicherung bieten unterschiedliche Möglichkeiten für Feuerwehrbeamte. Leistungen, Beihilfe und persönliche Voraussetzungen spielen bei der Wahl eine wichtige Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, die Unterschiede einzuordnen und eine passende Absicherung zu finden.

Aufnahme in die Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erfolgt vor Vertragsabschluss grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Alter, Gesundheitszustand und gewünschter Versicherungsschutz können Einfluss auf die Aufnahme und die Tarifgestaltung haben.

Für heilfürsorgeberechtigte Feuerwehrbeamte ist zusätzlich eine Anwartschaft relevant. Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge die medizinische Versorgung. Eine Anwartschaft ermöglicht es, bereits frühzeitig Voraussetzungen für eine spätere private Krankenversicherung zu sichern.

Je nach gewählter Form können dabei insbesondere der Gesundheitszustand und bei einer großen Anwartschaft zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter berücksichtigt werden. Das ist vor allem für den späteren Übergang von der Heilfürsorge zur Beihilfe von Bedeutung.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Feuerwehrbeamte freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Eine Gesundheitsprüfung findet dabei nicht statt. Vorerkrankungen haben daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Aufnahme oder den Leistungsanspruch.

Beiträge und Beitragsberechnung

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung wird individuell kalkuliert. Maßgeblich sind insbesondere das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie die ausgewählten Tarifleistungen. Bei beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten muss lediglich der Teil der Krankheitskosten abgesichert werden, den die Beihilfe nicht übernimmt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich die Beitragshöhe grundsätzlich an den beitragspflichtigen Einnahmen bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Der individuelle Gesundheitszustand spielt für die Beitragshöhe keine Rolle.

Besteht Anspruch auf pauschale Beihilfe, beteiligt sich der Dienstherr unter den jeweiligen Voraussetzungen an den Krankenversicherungsbeiträgen. Ohne diese Regelung können freiwillig gesetzlich versicherte Feuerwehrbeamte einen erheblichen Teil des Beitrags selbst tragen.

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Jetzt individuellen Schutz ermitteln 

Mit dem Tarifrechner zur privaten Krankenversicherung erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche Tarife und Beiträge. Vergleichen Sie Ihre Möglichkeiten und verschaffen Sie sich eine erste Orientierung. Anschließend berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich zu Ihrem passenden Versicherungsschutz.

Zentrale Leistungen im Überblick

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richten sich nach dem gewählten Tarif. Feuerwehrbeamte können dadurch den Versicherungsschutz entsprechend den tariflichen Möglichkeiten individuell ausgestalten. Je nach Tarif können unter anderem folgende Leistungen vereinbart werden:

  • erweiterte ambulante Behandlungen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen
  • Leistungen für Sehhilfen
  • alternative Behandlungsmethoden
  • zusätzliche Vorsorgeleistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beruhen überwiegend auf dem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog. Versicherte erhalten medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 

Zusätzliche Leistungen können sich je nach Krankenkasse unterscheiden. Dazu zählen beispielsweise freiwillige Satzungsleistungen oder Bonusprogramme. Ein individuell festgelegter Leistungsumfang wie in der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich nicht.

Wie erfolgt die Abrechnung von Behandlungskosten?

Bei der privaten Krankenversicherung erhalten Versicherte Rechnungen für ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen häufig direkt vom Leistungserbringer. Beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte reichen diese anschließend bei ihrer Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung ein.

Beide Kostenträger erstatten die Aufwendungen entsprechend dem jeweiligen Beihilfeanspruch und dem vereinbarten Versicherungstarif. Bei stationären Behandlungen kann abhängig vom Tarif auch eine direkte Abrechnung möglich sein.

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung medizinischer Leistungen überwiegend direkt zwischen Arzt, Krankenhaus oder anderem Leistungserbringer und Krankenkasse. Eigenanteile können beispielsweise bei Medikamenten, Hilfsmitteln oder bestimmten Krankenhausleistungen entstehen.

Häufig gestellte Fragen zum Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung für die Feuerwehr 

Ein Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zeigt, welche Lösung zu Ihrem Status und Bedarf passt. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wie beeinflusst Ihr Beamtenstatus die Wahl der Krankenversicherung?

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherung bei zusätzlichen Leistungen?

Wie unterscheidet sich die Absicherung von Familienangehörigen in privater und gesetzlicher Krankenversicherung?

Jetzt beraten lassen 

Ob private oder gesetzliche Krankenversicherung für Sie bei der Feuerwehr besser geeignet ist, hängt unter anderem von Ihrem Beamtenstatus, Ihrem Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge und Ihrer persönlichen Situation ab.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, beide Möglichkeiten gegenüberzustellen und eine passende Absicherung zu finden. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

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