Ihr Absicherungsbedarf während des Referendariats
Lehrer, Beamte auf Widerruf während der Vorbereitungszeit und auch während des Referendariats sollten ein sorgenfreies Leben führen. Möglicherweise händigte man Ihnen bereits als Referendar einen Schlüssel für das Schulgebäude aus, den Sie leider verloren haben und deshalb haftbar gemacht werden. Der kostspielige Austausch der kompletten Schließanlage samt Schlüssel des Schulgebäudes sind die Folge.
Dieses Beispiel zeigt, dass Sie bereits als Referendar & Student über eine Diensthaftpflichtversicherung verfügen sollten, die dieses Risiko mit einschließt. In Ihrer Lehrertätigkeit als Beamter und auch als Referendar unterliegen Sie der Besonderheit, dass Sie für alle Schäden verantwortlich sind, die sich während der Ausübung Ihres Lehrerberufs ereignen. Vielleicht haben Schüler wertvolle Gegenstände beschädigt.
Oder es kam bei einer Rauferei im Pausenhof, wo Sie zur Aufsicht eingeteilt waren, beim Kicken auf dem Schulhof oder im Sportunterricht zu schweren Verletzungen. Das Ganze könnte sehr kostspielig ausgehen und man macht Sie dafür haftbar und stellt erhebliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen an Sie als Referendar.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass Sie in Ihrem Beruf nicht auf eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung für Studenten & Referendare verzichten können, um gegen alle Ereignisse abgesichert zu sein. Sie übernimmt für Sie die Kosten, wenn Dritte berechtigte Ansprüche gegen Sie stellen.
Das bedeutet aber auch, dass unter Umständen von der Diensthaftpflichtversicherung unbegründet gestellte Ansprüche gegen Sie als Referendar abgewehrt werden. Je nach Sachlage gerne auch auf eigene Kosten vor Gericht.