Beihilfe für Polizei

Das Beamtenverhältnis ist geprägt von Treue- und Dienstpflichten, die mit denen eines klassischen Angestelltenverhältnis nicht verglichen werden können. Im Gegenzug hat der Dienstherr umfangreiche Fürsorgepflichten, denen er in Form von Krankenfürsorge und finanzieller Fürsorge nachkommen. Die finanzielle Unterstützung Ihres Dienstherrn erhalten Sie in Form der monatlichen Bezüge. Ihr Dienstherr kann seiner Pflicht zur Krankenfürsorge auf unterschiedliche Weise nachkommen. So kann er Ihnen beispielsweise Heilfürsorge gewähren. In diesem Fall müssen Sie sich um keine separate Krankenversicherung kümmern.

Darüber hinaus ist die Beihilfe möglich. Seit dem 1. Januar 2019 besteht für beihilfeberechtigte Beamte die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Der Beamte soll vor der finanziellen Belastung bewahrt werden, die mit einer längeren Erkrankung einhergehen kann. Zwar übernimmt die Beihilfe mindestens 50% Ihrer Gesundheitskosten, für den Rest müssen Sie jedoch selbst aufkommen.

Ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, hängt nicht nur von Ihrem Dienstherrn, sondern auch von Ihrer spezifischen Tätigkeit ab. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erklären Ihnen die Unterschiede gern im Detail. Im Folgenden haben wir einige wichtige Informationen zum Thema Beihilfe für Sie aufgelistet.

Beihilfe im Detail

Die Bemessungssätze

Wie hoch der Beihilfeanspruch im Einzelnen ausfällt, wird in den beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften festgelegt. Diese gelten nicht einheitlich, sondern werden in den jeweiligen Bundesländern oder des Bundes festgelegt. Beihilfefähige Kosten werden mindestens zu 50% erstattet. Sollte der Beamte mehr als ein Kind haben, steigt der Anspruch auf 70%. Die Kinder des Beamten haben einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Beamten der Polizei im Ruhestand stehen ebenfalls 70% zu.

Welche Leistungen werden von der Beihilfe erstattet?

Ihr Dienstherr beteiligt sich anteilig an erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Welche Kosten dies im Detail sind, schlüsseln Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München gern persönlich auf. Im Folgenden haben wir ambulante und sonstige Aufwendungen aufgelistet, die in der Regel erstattungsfähig sind.

  • Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel
  • Stationäre Leistungen im Krankenhaus
  • Aufwendungen, die bei der häuslichen Krankenpflege entstehen
  • Fahrtkosten, die bei ambulanten Leistungen anfallen

Die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, müssen Sie privat über eine Restkostenversicherung begleichen. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist die passende Lösung.

Wie erhalte ich Beihilfe?

Krankheitskosten, die Ihnen entstehen, werden nicht unmittelbar zwischen Krankenkasse und Arzt beglichen. Zunächst müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Es liegt an Ihnen die entsprechenden Quittungen zu sammeln, bis deren Summe die geltende Bagatellgrenze überschreitet. Sobald dies der Fall ist, reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle ein. Zusätzlich reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, damit Sie auf den schlussendlichen Kosten nicht mit Ihrem privaten Vermögen sitzen bleiben.

Damit Sie von Ihrer zuständigen Beihilfestelle die Kosten erstattet bekommen, ist ein schriftlicher Antrag von Nöten. Hierbei gilt es, die formalen Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen Sie den Umfang Ihrer Beschäftigung, Ihre vorhandene Beurlaubung in den vorherigen 12 Monaten und Ihre Kontodaten angeben.

Behandlungen, deren Erstattung zunächst geklärt werden muss

Es gibt gewisse Leistungen, deren Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Damit die Kosten übernommen werden können, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Erst mit Zusage der Beihilfestelle ist eine Kostenübernahme sicher. Sie müssen einen Heilkostenplan einreichen und anschließend auf die Entscheidung Ihrer Beihilfestelle warten. Einen derartigen Heilkostenplan benötigen Sie allerdings nur bei bestimmten Maßnahmen.

Klassische Beispiele für den Zwang eines Heilkostenplans sind Verhaltenstherapien, psychotherapeutische Behandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen.

Warten bis zur Einreichungsgrenze

Eine Kostenerstattung ist nur dann möglich, wenn die Kosten die geltende Bagatellgrenze überschreiten. Die Grenze liegt in der Regel bei 200 €.

Weiterführende Informationen

Eigenanteil oder Kostendämpfungspauschale

In vielen Bundesländern gilt für Beamte der Polizei eine Kostendämpfungspauschale. Auch ein Abzug von den Aufwendungen durch Eigenbehalte ist denkbar. Wie hoch dies ausfällt, wird von der Besoldungsgruppe des Beamten bestimmt.

Ihre persönliche Beihilfe wird im jeweiligen Kalenderjahr um die Kostendämpfungspauschale gekürzt. Damit die Pauschale adäquat berechnet werden kann, muss das Datum der Ausstellung der Rechnung beachtet werden.

Sollte der Beamte spezielle Ansprüche auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistungen oder anderweitige Kostenerstattung haben, kann es zu einem Abzug der beihilfefähigen Aufwendungen kommen. Ob Sie die entsprechenden Leistungen wirklich in Anspruch genommen haben, spielt dafür keine Rolle. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erklären Ihnen die Besonderheiten der Kostendämpfungspauschale gern im Detail.

Wir haben die passende Restkostenversicherung für Sie

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs in unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München stellen wir Ihnen gern die passende Restkostenversicherung in Form der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung vor. Als Beamter der Polizei haben Sie im Gegensatz zu einem typischen Angestellten eine bedingungslose Wahlfreiheit bei Ihrer persönlichen Krankenversicherung. Dies folgt daraus, dass Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind. Aus diesem Grund müssen Sie keine Versicherungspflichtgrenze überschreiten, um sich für die private Krankenversicherung entscheiden zu können.

Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV

Wir haben mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München die maßgeschneiderte Versicherungslösung für Sie im Angebot. Sie profitieren hierbei nicht nur von einem umfangreichen Leistungskatalog, der mit Zuverlässigkeit und attraktiven Leistungen aufwarten kann. Darüber hinaus erhalten Sie im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auch Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht.

Besonderheiten im Ruhestand

Vielen Beamten der Polizei steht eine Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge zu. Dies ändert sich spätestens dann, wenn Sie in den Ruhestand eintreten. Hier wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Dementsprechend entsteht für die Beamten eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters sollten Sie sich für den umfangreichen Leistungskataloge einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Allerdings kann ein Eintritt in die private Krankenversicherung im fortgeschrittenen Alter schwere finanzielle Folgen mit sich bringen. Es ist sogar zweifelhaft, ob Sie in einem derart hohen Alter noch in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Um die Problematik des späten Eintritts zu umgehen, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren. Dies ermöglicht Ihnen das „Einfrieren“ Ihres jungen Alters und guten Gesundheitszustands. Wenn Sie im hohen Alter in die private Krankenversicherung eintreten, werden die Attribute aus der Anwartschaftsversicherung zur Berechnung des Beitrags maßgeblich.

Fordern Sie eine individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zu Ihrer optimalen Absicherung durch die Beihilfe? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beraten Sie gerne rund um das Thema Beihilfe.

FAQ - Fragen und Antworten zur Beihilfe

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH innchen kümmert sich nicht nur um Ihre starken Versicherungs- und Vorsorgelösungen, sondern gibt Ihnen auch wertvolle Informationen zum öffentlichen Dienst. So klären wir auch Ihre offenen Fragen zu dem breitgefächerten Thema der Beihilfe. Im Folgenden haben wir einmal die häufigsten Fragen beantwortet, um Ihnen bereits im Vorhinein etwas Klarheit verschaffen zu können.

Erhalte ich auch Beihilfe, wenn ich Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bin?

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfeberechtigung besteht nur dann, wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Darüber hinaus beteiligt sich Ihr Dienstherr anders als bei einem Angestellten nicht an Ihren Versicherungsbeiträgen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie müssen für die Beiträge selbständig aufkommen und zahlen aufgrund Ihres vergleichsweisen guten Einkommens in der Regel den Höchstbeitrag. Mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München gehen Sie diesen Nachteilen effektiv aus dem Weg.

Wie hoch fällt die Beihilfe aus?

Bei der Höhe der Beihilfe gibt es keine bundeseinheitliche Festlegung. Sie wird vielmehr in den Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer und des Bundes geregelt. Hierbei ist festzustellen, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder im Groben mit denen des Bundes decken. So werden in der Regel mindestens 50% Ihrer erstattungsfähigen Kosten von der Beihilfe gedeckt.

Bei Beamten der Polizei, die mehr als ein Kind haben, steigt der Anspruch auf 70%. Deren Kinder haben wiederum einen Anspruch auf 80%. Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte im Ruhestand haben einen Anspruch auf 70%.

Erhalte ich Beihilfe, wenn ich Pensionär bin?

Das Beamtenverhältnis verpflichtet Ihren Dienstherrn dazu, ein Leben lang für Sie zu sorgen. Aus diesem Grund steht Ihnen über Ihren aktiven Dienst hinaus auch im Ruhestand Beihilfe zu. Dies gilt auch für die Beamten der Polizei, die bis dato Heilfürsorge erhalten haben.

Im Ruhestand stehen Ihnen 70% Kostenerstattung für erstattungsfähige Behandlungen durch die Beihilfe zu. Seit dem 1. Januar 2009 sind Sie als beihilfeberechtigte Person zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hierbei raten wir Ihnen zum Abschluss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Sollten Sie erst jetzt in die private Krankenversicherung eintreten, ist dies in der Regel mit hohen Beiträgen verbunden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich einmal die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ansehen.

Wie lang haben meine Kinder Anspruch auf Beihilfe?

Ihre Kinder sind ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt beihilfeberechtigt. Der Anspruch auf die Beihilfe besteht solange wie Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen. Mithin gilt der Anspruch auf Beihilfe für Ihr Kind maximal bis zum Alter von 25 Jahren.

Ist mein Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt?

Eine Berechtigung zur Beihilfe kann auch für Ihren Ehepartner bzw. Ihren eingetragenen Lebenspartner gelten. Voraussetzung dafür ist, dass dessen Einkommen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt. Wie hoch das Einkommen sein darf, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. In den meisten Bundesländern liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen von 18.000€. Sollte eine Beihilfeberechtigung vorliegen, hat Ihr Partner einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Für die restlichen Kosten empfehlen wir Ihnen die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Wie hoch fällt die Beihilfe bei Pflegeleistungen aus?

Wie hoch die Beihilfe im Pflegefall ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Hilfebedarf ab. Insbesondere wird die Höhe der Beihilfe an Ihrem persönlichen Pflegegrad ausgerichtet. Hierbei sind gemäß des Sozialgesetzbuchs fünf unterschiedliche Pflegegrade möglich. Neben dem Pflegegrad hat auch die Art der Pflege einen Einfluss auf die Beihilfe. Sie müssen sich zwischen ambulanter und stationärer Pflege entscheiden.

Im Rahmen der stationären Pflege sind lediglich die reinen Pflegeleistungen beihilfefähig. Kosten, die für Unterkunft oder Ihre Verpflegung entstehen, können wiederum nicht geltend gemacht werden.

Bei der ambulanten Pflege, welche bei Ihnen zuhause stattfindet, hängt das Pflegegeld davon ab, ob ein Familienangehöriger oder ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt. Ein professioneller Pflegedienst hat höhere Erstattungen zur Folge als eine Pflege durch einen Angehörigen.

Wann gibt es Festbetragsregelungen für Arzneimittelkosten?

Ob Festbetragsregelungen vorliegen und wie diese im Einzelnen ausfallen, können Sie den Beihilfeverordnungen des Bundes oder der Länder entnehmen. Beamte der Polizei können in der Regel alle verordneten Medikamente bzw. Arzneimittel in voller Höhe bei der Beihilfe geltend machen. Festbeträge sind lediglich bei Arzneimitteln anzutreffen, zu denen es eine günstigere Alternative gibt. Als Orientierung nehmen sich die Beihilfestellen die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hand. Solange keine Höchstgrenzen festgelegt wurden, können Arzneimittel unbeschränkt bei der Beihilfe geltend gemacht werden.

Sollte der Verkaufspreis einen bestimmten Festbetrag übersteigen, muss der Beamte der Polizei die übrigen Kosten privat tragen. Damit Sie sich vor bösen Überraschungen bewahren, empfehlen wir Ihnen, sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München über geltende Festbeträge zu informieren.

Habe ich einen Anspruch auf Beihilfe, wenn ich einen Osteopathen besuche?

In der Regel können Sie auch alternative Behandlungen bei Ihrer Beihilfestelle geltend machen. So verhält es sich auch bei osteopathischen Behandlungen, die Sie an bestimmten Bereichen Ihres Körpers vornehmen lassen. Doch auch hier gelten Höchstgrenzen. Wie die Höchstgrenzen für die einzelnen Behandlungen ausfallen, kann der sogenannten Erstattungsliste entnommen werden.

Bei Überschreitung der Höchstgrenze, muss der Beamte der Polizei für die entsprechenden Kosten aufkommen, die die Grenze überschreiten. Osteopathische Behandlungen, die von einem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten durchgeführt werden, sind beihilfefähig. Welche Körperbereiche im Einzelnen beihilfefähig sind, können Beamte der Polizei den entsprechenden Erstattungslisten entnehmen.

Sind ambulante Reha-Maßnahmen beihilfefähig?

Rehabilitationsmaßnahmen können nur von Beamten der Polizei geltend gemacht werden, die sich im aktiven Dienst befinden. Ziel der Maßnahme muss es sein, die Dienstfähigkeit des Beamten wiederherzustellen. Familienmitglieder, die beihilfeberechtigt sind, haben einen solchen Anspruch nicht. Selbiges gilt für Beamte der Polizei, die sich nicht mehr im aktiven Dienst, sondern bereits im Ruhestand befinden.

Nur die medizinischen Kosten werden erstattet. Im Umkehrschluss müssen Sie für die Kosten der Verpflegung und Unterbringung selbst aufkommen. Eine stationäre Rehabilitationsmaßahme wird wesentlich höher unterstützt als eine ambulante Therapie.

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