Erhalte ich auch Beihilfe, wenn ich Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bin?
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie keinen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfeberechtigung besteht nur dann, wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Darüber hinaus beteiligt sich Ihr Dienstherr anders als bei einem Angestellten nicht an Ihren Versicherungsbeiträgen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie müssen für die Beiträge selbständig aufkommen und zahlen aufgrund Ihres vergleichsweisen guten Einkommens in der Regel den Höchstbeitrag. Mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München gehen Sie diesen Nachteilen effektiv aus dem Weg.
Wie hoch fällt die Beihilfe aus?
Bei der Höhe der Beihilfe gibt es keine bundeseinheitliche Festlegung. Sie wird vielmehr in den Beihilfevorschriften der einzelnen Bundesländer und des Bundes geregelt. Hierbei ist festzustellen, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder im Groben mit denen des Bundes decken. So werden in der Regel mindestens 50% Ihrer erstattungsfähigen Kosten von der Beihilfe gedeckt.
Bei Beamten der Polizei, die mehr als ein Kind haben, steigt der Anspruch auf 70%. Deren Kinder haben wiederum einen Anspruch auf 80%. Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte im Ruhestand haben einen Anspruch auf 70%.
Erhalte ich Beihilfe, wenn ich Pensionär bin?
Das Beamtenverhältnis verpflichtet Ihren Dienstherrn dazu, ein Leben lang für Sie zu sorgen. Aus diesem Grund steht Ihnen über Ihren aktiven Dienst hinaus auch im Ruhestand Beihilfe zu. Dies gilt auch für die Beamten der Polizei, die bis dato Heilfürsorge erhalten haben.
Im Ruhestand stehen Ihnen 70% Kostenerstattung für erstattungsfähige Behandlungen durch die Beihilfe zu. Seit dem 1. Januar 2009 sind Sie als beihilfeberechtigte Person zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hierbei raten wir Ihnen zum Abschluss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.
Sollten Sie erst jetzt in die private Krankenversicherung eintreten, ist dies in der Regel mit hohen Beiträgen verbunden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich einmal die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ansehen.
Wie lang haben meine Kinder Anspruch auf Beihilfe?
Ihre Kinder sind ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt beihilfeberechtigt. Der Anspruch auf die Beihilfe besteht solange wie Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen. Mithin gilt der Anspruch auf Beihilfe für Ihr Kind maximal bis zum Alter von 25 Jahren.
Ist mein Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt?
Eine Berechtigung zur Beihilfe kann auch für Ihren Ehepartner bzw. Ihren eingetragenen Lebenspartner gelten. Voraussetzung dafür ist, dass dessen Einkommen unter den geltenden Einkommensgrenzen liegt. Wie hoch das Einkommen sein darf, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. In den meisten Bundesländern liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen von 18.000€. Sollte eine Beihilfeberechtigung vorliegen, hat Ihr Partner einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Für die restlichen Kosten empfehlen wir Ihnen die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.
Wie hoch fällt die Beihilfe bei Pflegeleistungen aus?
Wie hoch die Beihilfe im Pflegefall ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Hilfebedarf ab. Insbesondere wird die Höhe der Beihilfe an Ihrem persönlichen Pflegegrad ausgerichtet. Hierbei sind gemäß des Sozialgesetzbuchs fünf unterschiedliche Pflegegrade möglich. Neben dem Pflegegrad hat auch die Art der Pflege einen Einfluss auf die Beihilfe. Sie müssen sich zwischen ambulanter und stationärer Pflege entscheiden.
Im Rahmen der stationären Pflege sind lediglich die reinen Pflegeleistungen beihilfefähig. Kosten, die für Unterkunft oder Ihre Verpflegung entstehen, können wiederum nicht geltend gemacht werden.
Bei der ambulanten Pflege, welche bei Ihnen zuhause stattfindet, hängt das Pflegegeld davon ab, ob ein Familienangehöriger oder ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt. Ein professioneller Pflegedienst hat höhere Erstattungen zur Folge als eine Pflege durch einen Angehörigen.
Wann gibt es Festbetragsregelungen für Arzneimittelkosten?
Ob Festbetragsregelungen vorliegen und wie diese im Einzelnen ausfallen, können Sie den Beihilfeverordnungen des Bundes oder der Länder entnehmen. Beamte der Polizei können in der Regel alle verordneten Medikamente bzw. Arzneimittel in voller Höhe bei der Beihilfe geltend machen. Festbeträge sind lediglich bei Arzneimitteln anzutreffen, zu denen es eine günstigere Alternative gibt. Als Orientierung nehmen sich die Beihilfestellen die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hand. Solange keine Höchstgrenzen festgelegt wurden, können Arzneimittel unbeschränkt bei der Beihilfe geltend gemacht werden.
Sollte der Verkaufspreis einen bestimmten Festbetrag übersteigen, muss der Beamte der Polizei die übrigen Kosten privat tragen. Damit Sie sich vor bösen Überraschungen bewahren, empfehlen wir Ihnen, sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München über geltende Festbeträge zu informieren.
Habe ich einen Anspruch auf Beihilfe, wenn ich einen Osteopathen besuche?
In der Regel können Sie auch alternative Behandlungen bei Ihrer Beihilfestelle geltend machen. So verhält es sich auch bei osteopathischen Behandlungen, die Sie an bestimmten Bereichen Ihres Körpers vornehmen lassen. Doch auch hier gelten Höchstgrenzen. Wie die Höchstgrenzen für die einzelnen Behandlungen ausfallen, kann der sogenannten Erstattungsliste entnommen werden.
Bei Überschreitung der Höchstgrenze, muss der Beamte der Polizei für die entsprechenden Kosten aufkommen, die die Grenze überschreiten. Osteopathische Behandlungen, die von einem Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten durchgeführt werden, sind beihilfefähig. Welche Körperbereiche im Einzelnen beihilfefähig sind, können Beamte der Polizei den entsprechenden Erstattungslisten entnehmen.
Sind ambulante Reha-Maßnahmen beihilfefähig?
Rehabilitationsmaßnahmen können nur von Beamten der Polizei geltend gemacht werden, die sich im aktiven Dienst befinden. Ziel der Maßnahme muss es sein, die Dienstfähigkeit des Beamten wiederherzustellen. Familienmitglieder, die beihilfeberechtigt sind, haben einen solchen Anspruch nicht. Selbiges gilt für Beamte der Polizei, die sich nicht mehr im aktiven Dienst, sondern bereits im Ruhestand befinden.
Nur die medizinischen Kosten werden erstattet. Im Umkehrschluss müssen Sie für die Kosten der Verpflegung und Unterbringung selbst aufkommen. Eine stationäre Rehabilitationsmaßahme wird wesentlich höher unterstützt als eine ambulante Therapie.