1) Wie beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten?
In der freien Wirtschaft übernimmt der Arbeitgeber pauschal die Hälfte der monatlichen Beiträge seiner Arbeiter und Angestellten.
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Damit übernimmt der Dienstherr 50 % der Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und Tod. Beamte mit mindestens zwei Kindern, Ehe- oder Lebenspartner deren Jahreseinkommen im vorletzten Kalenderjahr unter 17.000 € lag sowie Beamte im Ruhestand erhalten eine Kostenerstattung in Höhe von 70 %. Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, haben einen Erstattungsanspruch in Höhe von 80 %.
Nur die Restkosten müssen von Verwaltungsbeamten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. An Krankenversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse beteiligte sich der Dienstherr bisher nicht.
Die Beiträge zur Versicherung richten sich nach Gesundheitszustand, Alter und dem gewählten Tarif. Vor der Aufnahme findet deshalb eine Gesundheitsprüfung statt. Das heißt, Sie müssen einige Auskünfte zu Ihrer Gesundheit geben. Vorteilhaft ist deshalb ein frühzeitiger Versicherungsabschluss, wo es kaum Vorerkrankungen gibt und der Antragsteller jung ist.
Aus einem Teil Ihrer Beiträge werden Altersrückstellungen gebildet, die später aufgelöst werden können, wenn im fortgeschrittenen Alter höhere Kosten durch medizinische Versorgung abgefedert werden sollen.
Mögliche Leistungen sind im Vergleich zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreicher. Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Beamte den Status eines Privatpatienten. Statt Einheitsleistungen können Sie Ihren Versicherungsumfang selbst bestimmen und zahlen auch nur für die Leistungen, die Sie wirklich benötigen und nutzen möchten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Dienstanfängern, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach der Berufung in das Beamtenverhältnis eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung entscheiden im Rahmen der Öffnungsklausel erleichterte Aufnahmebedingungen an:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen
- Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt
Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamte mit dem Tarif Vision B zahlreiche hervorragende Leistungen, unter anderem:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Zugang zu den innovativsten Behandlungen, Medikamente und Therapien
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Krankenhausbehandlung durch den Chefarzt
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Geringe Wartezeit und bevorzugte Terminvergabe in der Arztpraxis
- Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen (gilt nicht für Beamte auf Widerruf)
2) Gesetzlich versichert
Beamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Eventuell können Sie die pauschale Beihilfe erhalten. Ansonsten müssen Sie die kompletten Kosten aus eigener Tasche zahlen. Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist mit Nachteilen verbunden:
- Sie haben nur Anspruch auf eine Regelversorgung
- Leistungen der Krankenkasse können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach den Leistungen, die Sie individuell in Anspruch nehmen, gerade mit dem relativ hohen Einkommen Beamter ist die Versicherung außerordentlich teuer
- Ergänzende Zusatzversicherungen für etwas mehr Komfort führen zu noch höheren Aufwendungen
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenversicherungen die gleichen Leistungen an. Nur bei den Sonderleistungen gibt es Unterschiede. Die Betragssätze liegen derzeit einheitlich bei 14,6 % des Einkommens plus Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1 %. Die Beiträge tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, alle Familienangehörige beitragsfrei mit zu versichern. Davon profitieren Beamte mit vielen Kindern.
Haben Sie sich einmal für die private Krankenversicherung entschlossen, wird ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig. In der Regel sind die Beamtentarife der privaten Krankenversicherung aber ohnehin kostengünstiger und leistungsstärker als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
3) Den passenden Tarif finden
Private Krankenversicherungen bieten Beamten Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und Beiträgen an. Vor der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich eingehend damit beschäftigen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, beispielsweise:
- Möchten Sie gegebenenfalls Behandlungen durch Spezialisten in Anspruch nehmen?
- Sind Sie Brillenträger und möchten hohe Erstattungen für Sehhilfen?
- Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden, wie durch einen Heilpraktiker?
- Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden, wie durch einen Heilpraktiker?
Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistungen Sie versichern möchten, umso höher fallen die Beiträge aus. Wer sparen will, sollte genau überlegen, was er tatsächlich benötigt. Spätere Änderungen sind immer noch möglich.
4) Welche Zusatzleistungen erwarten Sie von Ihrer Krankenversicherung?
Möchten Sie Kostenerstattungen für Gesundheitskurse? Sie möchten nicht nur die Kosten für Leistungen der Schulmedizin erstattet bekommen? Manche Kassen übernehmen auch Extraleistungen, zum Beispiel für Kinderwunsch- (künstliche Befruchtung) oder Osteopathie-Behandlung.
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen ein breites Spektrum an Versicherungslösungen, die Sie individuell kombinieren können.
5) Beiträge zahlen ist die eine Seite. Aber wie ist die Betreuung, wenn Sie Hilfe brauchen?
Eine gute Versicherung zeichnet sich durch exzellenten Service aus. Das können Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erwarten:
- eine gute Erreichbarkeit (Geschäftsstellen, Telefon, Öffnungszeiten)
- Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen
- kompetente Hilfe in medizinischen Fragen und bei Behandlungsfehlern
- unkomplizierte, schnelle Erstattungen
- schnelle Klärung bei Rückfragen
- persönliche, individuelle Betreuung
6) Beitragsrückerstattung - überwiegend in der privaten Krankenversicherung
Wenn Sie gesund sind und für eine gewisse Zeit keine Leistungen beansprucht haben, erstattet Ihnen die private Krankenversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München einen Teil Ihrer Beiträge. Sie sammeln Ihre Belege und Rechnungen und prüfen kurz vor Ende der Abrechnungsperiode, ob eine Beitragsrückzahlung oder die Erstattung verauslagter Kosten für Sie günstiger ist.
7) Selbstbehalt gut kalkulieren
Die Vereinbarung von Selbstbehalten ist ein Mittel, um die Beiträge zu reduzieren. Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt, stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung erst, wenn Sie über der vereinbarten Grenze liegen. Eine Möglichkeit, die infrage kommt, wenn Ihnen normalerweise keine oder kaum Kosten für Behandlungen oder Medikamente entstehen.
8) Besonderheit: Beamtenanwärter
Für Beamtenanwärter haben viele private Krankenversicherer spezielle „Anwärtertarife“ eingeführt. Diese unterscheiden sich entweder geringfügig oder gar nicht von den Leistungen der Normaltarife, sind aber weitaus preisgünstiger, weil sie ohne den Sparanteil der Alterungsrückstellung kalkuliert sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamtenanfänger Vision B bis zu einem bestimmten Alter zu speziellen Ausbildungskonditionen an.
9) Immer ehrlich antworten
Alle Gesundheitsfragen für die Aufnahme zur privaten Krankenversicherung müssen sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden. Sie könnten sonst Ihren Versicherungsschutz nachhaltig gefährden. Konsequenzen: vom nachträglichen Versicherungsrücktritt über die Vertragskündigung bis zu Vertragsanpassungen und Leistungsausschlüssen ist alles möglich.
10) Vergleichen Sie die Leistungen
Auch Verbraucherorganisationen testen Krankenversicherungen. In den Testberichten erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen.