DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit

Konnten Sie in der Probezeit, die in der Regel nach mindestens drei bzw. maximal fünf Jahren endet, Ihre Eignung, Befähigung sowie fachlichen Leistungen nachweisen und erfüllen Sie weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Beamte auf Lebenszeit sind im Prinzip bis auf wenige Ausnahmen unkündbar. Das Lebenszeitprinzip der Beamten sichert die erforderliche Unabhängigkeit in ihrer Bindung an Recht und Gesetz. Mit einer lebenslangen Versorgungszusage des Dienstherrn können Sie Ihre Zukunft ziemlich sicher planen. Auch die Pensionen von Beamten sind meist deutlich höher als die Renten von Angestellten in der privaten Wirtschaft. Ihrem Dienstherrn gegenüber stehen Beamte in einer besonderen Dienst- und Treuepflicht. Im Gegenzug gewährt Ihnen Ihr Dienstherr Schutz und Fürsorge. Sie haben Anspruch auf Krankenfürsorge sowie eine Alimentation, die Ihre dauerhafte finanzielle Absicherung während des aktiven Dienstes und im Ruhestand gewährleistet.

Der Dienst von Beamten unterscheidet sich in vielen Punkten von einem Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Beamte nehmen die Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines anderen Trägers der öffentlichen Verwaltung in dessen Namen wahr. Im Gegensatz zum Angestellten haften Beamte für Schäden, die sie im Dienst verursachen. Weiterhin gelten andere Regelungen bei Krankheit und Dienstunfähigkeit.

Tätig werden können Beamte auf verschiedenen Verwaltungsebenen:

Bundesbeamte sind dem Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, einer Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstellt. Landesbeamte stehen mit einem Bundesland, einer landesunmittelbaren Körperschaft, Stiftung oder Anstalt in einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Landkreise, Gemeindeverbände, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden sind die Dienstherren von Kommunalbeamten.

Zu den Pflichten von Beamten auf Lebenszeit gehören unter anderem:

  • Übertragene Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen unter Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit
  • Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten
  • Sie haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Dienst zu widmen
  • Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes darf dem Ansehen und Vertrauen in das Beamtentum in keiner Weise schaden
  • Beamte sind verpflichtet, an vom Dienstherrn verordneten Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung teilzunehmen
  • Sie sollen Vorgesetzten beraten und unterstützen
  • Beamte tragen die Verantwortung für die Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben

Als Beamter auf Lebenszeit genießen Sie einige Vorteile Arbeitnehmern gegenüber.

Sicherheit

Versorgung

Beihilfe

Privat oder gesetzlich krankenversichern?

Private Krankenversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflicht

Pflegepflichtversicherung

Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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