Die Haftungsrisiken
Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Schäden, die einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt werden, vom Verursacher mit seinem gesamten persönlichen Vermögen ersetzt werden. Das gilt selbstverständlich auch für Sie als Referendar oder auch während Ihrer Tätigkeit in der Vorbereitungszeit, als Beamter auf Widerruf. Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer, gelten für Sie die selben Haftungsrisiken und Gefahren des täglichen Lebens bei der Ausübung Ihres Berufs. Das zeigt den enormen Versicherungsbedarf, bei dem keine Unterschiede zwischen noch nicht fertig ausgebildeten und berufstätigen Lehrern existieren. Nachfolgend zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München die Besonderheiten der Diensthaftpflichtversicherung für Referendare auf, die der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ziemlich ähnelt.