Private, beihilfekonforme Krankenversicherung
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München garantiert Ihnen, was vertraglich vereinbart wurde, solange die private beihilfekonforme Krankenversicherung bei der DBV besteht. Eine spätere Kürzung von Leistungen ist ausgeschlossen. Das Leistungsniveau der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung bleibt während der gesamten Versicherungszeit bestehen. Auch der Gesetzgeber hat nicht das Recht, auf Konditionen des Vertrags Einfluss zu nehmen, wie beispielsweise Leistungen zu kürzen oder zu streichen.
Auch die Angehörigen von Beamten der Feuerwehr profitieren von der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV. Ehe- oder Lebenspartner, die nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind und deren Bezüge im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen (in Brandenburg sind das € 17.000) können ebenfalls Leistungen der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München in Anspruch nehmen.
Das Einkommen muss jährlich per Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.
Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, haben ebenfalls das Recht auf Erstattungen durch die Beihilfestelle. Das heißt, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Ihre Kinder mitversichert werden. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, sich selbst in einer Krankenkasse zu versichern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Durch erneute Gesundheitsreformen oder Gesundheitsmodernisierungsgesetze kann es in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit zu Leistungskürzungen oder kompletten Streichungen kommen. Erhöhungen bei Eigenbeteiligungen, Begrenzungen auf Festbeträge, Wegfall der Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Kürzungen für Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel sowie für den Zahnersatz, Streichung von Entbindungs- und Sterbegeld, Erhöhung der Beitragssätze – die Liste der „Reformmaßnahmen“ der vergangenen Jahre ist lang und führte zu spürbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen für gesetzlich Versicherte. So kann plötzlich ein Medikament, welches in der Vergangenheit verschrieben wurde, nicht mehr auf Rezept erhältlich sein. Das betrifft vor allem teure Medikamente.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden seit 1982 vom Gesetzgeber regelmäßig immer weiter eingeschränkt. Privat Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München haben einen lebenslangen Rechtsanspruch auf die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen.