Wie können Sie als Referendar Ihrer Versicherungspflicht nachkommen?
Wenn Sie über den Beamtenstatus verfügen, haben Sie die freie Auswahl zwischen den beiden Versicherungsvarianten. Sogar eine temporäre Aufnahme in der privaten Krankenversicherung, während der Zeit des Referendariats, wäre möglich. Nach dem Abschluss Ihres Referendariats wäre eine sofortige Anstellung als Beamter möglich. Damit wären Sie von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und könnten weiterhin in der PKV verbleiben.
Leider ist in den letzten Jahren der Trend zu verzeichnen, dass aufgrund des Sparzwangs Referendare & Studenten als Lehrer häufig nur noch ins Angestelltenverhältnis übernommen werden. Weil zuerst nur ein schmales Gehalt gezahlt wird, wäre nur eine Versicherung in der GKV möglich. Ein Wechsel in die PKV kommt nur infrage, wenn die Versicherungspflichtgrenze erreicht oder überschritten wird.
Die Voraussetzungen verändern sich, wenn Sie nach Ihrer Vorbereitungszeit keine Lehreranstellung finden und sich vorübergehend arbeitslos melden müssen. In diesem Fall können Sie nicht Mitglied in der privaten Krankenversicherung bleiben und müssen wegen der Versicherungspflicht wieder in die GKV wechseln. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich nicht arbeitssuchend zu melden und die Beiträge für die PKV selbst zu zahlen.
Das wäre aber nicht zu empfehlen, denn Sie verzichten auf das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld und müssten Ihre Versicherungsbeiträge selbst tragen. Diese Alternative könnte in Betracht kommen, wenn dieser Zustand nur vorübergehend wäre und Sie demnächst wieder eine Anstellung antreten würden.