Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland dem Grundsatz: Sie gehört zur Krankenversicherung. Wer über Heilfürsorge abgesichert ist, hat damit noch keine Pflegepflichtversicherung. Das ist eine häufige Fehlannahme unter Polizeibeamten.
Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung als eigenständige Pflichtversicherung definiert. Für Polizisten, die über Heilfürsorge abgerechnet werden, entsteht dadurch eine klare Lücke. Diese Lücke müssen Sie mit einer privaten Pflegepflichtversicherung für die Polizei eigenständig schließen.
Wer heute handelt, sichert sich außerdem günstige Konditionen ohne Gesundheitsprüfung. Wer wartet, läuft Gefahr, beim späteren Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf höhere Hürden zu treffen.