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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beamte der Polizei sorgen für Recht und Ordnung sowie für den Schutz und die Sicherheit der Bürger Deutschlands. Dabei kann es bei der Durchsetzung zu Handgreiflichkeiten oder unter Umständen dem Einsatz der Dienstwaffe kommen. Oft müssen Sie sich daraufhin dem Vorwurf stellen, dass der Angriff von ihnen ausgegangen wäre, was nicht selten eine strafrechtliche Verfolgung bis hin zur Gerichtsverhandlung nach sich zieht.

Wird grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln unterstellt, kann ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Das gilt für dienstliches und privates Fehlverhalten. Sich gegen die existenzbedrohenden Anschuldigungen zu verteidigen, bedarf es juristischer Unterstützung. Recht haben bedeutet nicht immer, auch Recht zu bekommen. Einen kompetenten Rechtsanwalt an der Seite zu haben, ist ein entscheidender Vorteil. Wenn da nur nicht die hohen Kosten für Anwalt, Gutachter, Gericht etc. wären.

Mit einer Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München droht Ihnen neben dem Vorwurf einer Straftat nicht auch noch der finanzielle Ruin durch das Einschalten eines Anwaltes und dem Weg durch alle nötigen Instanzen. Ein Rechtsstreit kann lang und teuer werden. Mit dem Rechtsschutz der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München müssen Beamte der Polizei diese Kosten nicht scheuen.

Die Rechtschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ermöglicht Ihnen, nicht auf Ihr Recht verzichten zu müssen.

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dienstherren sind Bund, Länder, Gemeindeverbände oder Gemeinden. Zwischen Beamten der Polizei und dem Dienstherrn kann es durchaus auch einmal zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen. Differenzen, die letztendlich vor Gericht verhandelt werden, nehmen beständig zu.

Arbeitsrechtliche Differenzen

Die Gründe für Rechtsstreitigkeiten zwischen Beamten der Polizei und dem jeweiligen Dienstherrn sind vielfältig. Oftmals geht es um das berufliche Fortkommen, Beurteilung, Beförderung, die Bemessung des Ruhegehalts, ungewünschte Versetzungen, Abordnungen, Zuweisungen und Umsetzungen, die Beihilfe, Nebentätigkeiten, die Dienstfähigkeit, Dienstunfall, die Haftung bei Amtspflichtverletzungen oder falsche Berechnung und Auszahlung der Bezüge.

Klagt ein Beamter der Polizei, wendet er sich direkt an seinen Dienstherrn, den Staat, und nicht wie ein Arbeitnehmer an den Vorgesetzten oder Geschäftsführer. Dadurch bleibt die Anonymität des Klägers gewahrt und die Streitigkeiten können sich nicht negativ auf das Arbeitsverhältnis und den Arbeitsalltag auswirken.

Klageformen im Überblick

  • Die häufigste Klageform ist die Anfechtungsklage, mit welcher der Beamte der Polizei direkt gegen eine ihm erteilte Maßnahme vorgeht, beispielsweise gegen eine Versetzung. Ziel der Klage ist, die Maßnahme wieder aufzuheben.
  • Mit der Verpflichtungsklage soll ein abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt doch genehmigt oder erlaubt werden.
  • Ziel der Feststellungsklage ist, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen.
  • Mit Hilfe der Leistungsklage soll eine Leistung erbracht oder unterlassen werden.

Klage einreichen – die Vorgehensweise

Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden, legen Sie zunächst Widerspruch ein und lassen die Entscheidung auf Rechtmäßigkeit prüfen. Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen oder wird innerhalb von drei Monaten keine tragbare Entscheidung getroffen, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einlegen.

Im Außenverhältnis

Hat der Beamte der Polizei während des Dienstes, also im während seiner hoheitlichen Tätigkeit, eine Pflichtverletzung begangen, haftet grundsätzlich der Dienstherr, der den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen kann.

Haftbar gemacht werden kann ein Beamter bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Vorsätzlich heißt, dass der Schaden absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt wurde - die möglichen Folgen werden billigend in Kauf genommen.

Grob fahrlässig handelt der Beamte der Polizei, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, welche offensichtlichen Folgen sein Handeln haben wird.

Die Möglichkeiten der Vorwürfe gegenüber Beamten sind vielfältig. Schnell kann beispielsweise der Vorwurf der Körperverletzung durch den Beamten der Polizei erhoben werden. Die Behauptung, vom Beamten der Polizei wäre Gewalt und vorsätzliche Körperverletzung ausgegangen, ist schnell ausgesprochen. Daraufhin wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Dem Beamten drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).

Dies macht deutlich, warum für Beamte der Polizei eine spezielle Rechtsschutzversicherung so wichtig ist. Es kann auch ohne Verschulden zu einem Rechtsstreit kommen. Der Rechtsverkehr jedoch ist komplex, ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts besteht kaum eine Chance, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Verlieren Sie dann vor Gericht, können die Folgen katastrophal sein - die berufliche und private Zukunft ruinieren.

Im Innenverhältnis

Im Innenverhältnis wird zwischen unmittelbaren oder mittelbaren Pflichtverletzungen unterschieden.

Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die indirekt aus Handlungen heraus entstehen.

Mittelbar zugefügte Schäden sind zielgerichtete, direkte Taten, beispielsweise die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen.

Privater Bereich

Auch im privaten Bereich können Differenzen und Streitigkeiten aufkommen, die zwischen den Parteien nicht ohne weiteres geklärt werden können. Die Deutschen sind mittlerweile sehr „klagefreudig“. Schnell steht man sich vor Gericht gegenüber. Dabei muss noch nicht einmal ein eigenes Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter in Streit geraten oder von einem Nachbarn angezeigt werden. Es wird in Ihrem Leben immer wieder Situationen geben, in denen Sie Experten benötigen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

Ohne fachmännischen Beistand stehen Beamte der Polizei schnell auf der Verliererseite und müssen zusätzlich auch noch für die hohen Kosten aufkommen: für Anwälte, Sachverständige, Gutachter und Zeugen.

Fazit

Ob verschuldet oder unverschuldet, die Gründe in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, bei denen der Rechtsbeistand eines fachkundigen Anwalts von Nöten ist, sind mannigfaltig.

Die deutsche Gesetzgebung ist umfangreich, vielschichtig und komplex - für einen Laien schwer verständlich. Fachkompetente Anwälte sind daher, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht den Kürzeren zu ziehen, unverzichtbar.

Aufgrund der besonderen Haftungssituation benötigen Beamte der Polizei einen speziellen Rechtsschutz. Ohne rechtlichen Beistand haben Sie kaum eine Chance, Ihr Recht durchzusetzen. Auch ohne Ihr zutun können Sie schnell vor Gericht stehen. Selbst wenn Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen – verlieren Sie vor Gericht kann es teuer werden.

Rechtsschutzversicherung im Detail

Rechtsschutz auch im Privaten Bereich

Auch im privaten Bereich können Differenzen und Streitigkeiten aufkommen, die zwischen den Parteien nicht ohne weiteres geklärt werden können. Die Deutschen sind mittlerweile sehr „klagefreudig“. Schnell steht man sich vor Gericht gegenüber. Dabei muss noch nicht einmal ein eigenes Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter in Streit geraten oder von einem Nachbarn angezeigt werden. Es wird in Ihrem Leben immer wieder Situationen geben, in denen Sie Experten benötigen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

Ohne fachmännischen Beistand stehen Beamte der Polizei schnell auf der Verliererseite und müssen zusätzlich auch noch für die hohen Kosten aufkommen: für Anwälte, Sachverständige, Gutachter und Zeugen.

Rechtsschutzversicherung vom Spezialisten ROLAND

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist Spezialist für Versicherungen im Öffentlichen Dienst und arbeitet auf dem Gebiet der Rechtschutzversicherung mit dem ROLAND Rechtsschutz zusammen. ROLAND Rechtsschutz gehört zur Spitzengruppe deutscher Anbieter von Rechtsschutzprodukten und kümmert sich mit jahrzehntelanger Erfahrung, herausragendem Expertenwissen und einzigartigem Service um Ihre juristischen Angelegenheiten.  Das garantiert Beamten der Polizei den bestmöglichen Schutz und professionelle Vertretung Ihrer Interessen zu günstigen Konditionen.

Den Leistungsumfang der ROLAND Rechtsschutzversicherung können Sie flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Einige Vorteile der ROLAND Rechtsschutzversicherung im Überblick:

  • flexibles Baustein-System
  • Familienversicherung: Familienangehörige können häufig mitversichert werden, Kinder zum Beispiel solange sie unverheiratet sind und keine dauerhafte Berufstätigkeit ausüben
  • beitragsreduzierte Single-Verträge für Alleinerziehende
  • Selbstbeteiligungen können in verschiedenen Varianten vereinbart werden

Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung

  • Kostenübernahme von bis zu 1 Mio. € für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, Gutachter und Zeugen
  • weltweite Absicherung möglich
  • ein Anwalt besucht Sie bei Bedarf zu Hause oder im Krankenhaus
  • Bonus-Rechtsberatung: nach drei schadenfreien Jahren haben Sie Anspruch auf persönliche Beratung zu einem Thema Ihrer Wahl – für bis zu 1.000 € im Jahr
  • Kostenübernahme von bis zu 10.000 € jährlich für einen Mediator
  • JurLine – kostenlose telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

Mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Sie passiven Rechtsschutz: an Sie gerichtete Klagen werden auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit geprüft. Ungerechtfertigte Anschuldigungen, die auch Ihrem Ruf als Beamter der Polizei schaden können, werden professionell abgewiesen.

Baustein-System

Beamte der Polizei profitieren von einem individuellen, bedarfsgerechten Rechtsschutz und maßgeschneidertem Service. ROLAND bietet den Versicherten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München eine exzellente Rechtsschutzversicherung mit innovativem Baustein-System. Genießen Sie genau den Schutz, der optimal zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt.

Mögliche Bausteine sind:

  • Beruf – beispielsweise Verteidigung gegen den Vorwurf eines Dienstvergehens
  • Verkehr - bei Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall
  • Immobilie – zum Beispiel bei überhöhten Mietforderungen Ihres Vermieters oder plötzlicher Kündigung Ihres Mietvertrages

Und die Ergänzungsbausteine:

  • Plus Privat – höhere Versicherungssummen
  • JurWay privat - Service-Paket für alle Rechtsfragen auf verschiedenen Kommunikationswegen
  • StrafrechtPlus privat - wenn man Ihnen eine vorsätzliche Straftat vorwirft
  • 55+ Zielgruppenbaustein – greift zum Beispiel, wenn Ihnen zustehende Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder Ihrer Beihilfe verweigert werden

Aus Angst vor den finanziellen Folgen verzichten viele darauf, für Ihr Recht zu kämpfen. Mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich nicht vor hohen finanziellen Belastungen fürchten. Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich optimal für Ihre Anliegen einsetzt, damit Sie vor Gericht auf mit der Gegenseite auf Augenhöhe stehen.

Im Fall eines Falles ist es vorteilhaft, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, denn:

  • Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ist sehr hoch.
  • Wer den Rechtsstreit verliert, bleibt ohne Rechtsschutzversicherung auf den Gerichtskosten und den Gebühren für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt sitzen.
  • Der Rechtsverkehr wird immer komplizierter.
  • Wer zu seinem Recht kommen will, ist auf die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen.

Schnell können Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen stehen, die Sie mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abwehren können, ohne Ihr Privatvermögen dafür einzusetzen.

Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND übernimmt Ihre Kosten für Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten. Bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei durch alle Instanzen.

Ihre Vorteile:

  • ROLAND ist immer für Sie erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auch über den Online-Kunden-Service
  • Ohne Kostenrisiko: Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • Schnelle Rechtsauskunft durch JurLine - telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

Beamte in Ausbildung und Probezeit benötigen besonderen Schutz

Eine Kündigung des Dienstverhältnisses müssen Beamte der Polizei auf Lebenszeit kaum befürchten. Das Risiko ist bei Beamten auf Widerruf oder Beamten auf Probe jedoch hoch. Sie sind bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kaum geschützt und können sich nicht auf die gleichen Rechte wie Beamte auf Lebenszeit berufen. Beamte in Ausbildung oder in Probezeit benötigen häufig die Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei ihren Rechts- und Arbeitsrechtsfragen, zum Beispiel bei einer Kündigung.

Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners ROLAND bietet Dienstanfängern und Berufseinsteigern im Öffentlichen Dienst umfassende Leistungen, die sich flexibel und individuell an die jeweilige persönliche Situation anpassen lassen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und ausführlich bei allen Fragen zur Rechtsschutzversicherung von ROLAND. Zu einer ausführlichen Beratung sind Sie jederzeit herzlich willkommen.

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