Arbeitsrechtliche Differenzen
Die Gründe für Rechtsstreitigkeiten zwischen Beamten der Polizei und dem jeweiligen Dienstherrn sind vielfältig. Oftmals geht es um das berufliche Fortkommen, Beurteilung, Beförderung, die Bemessung des Ruhegehalts, ungewünschte Versetzungen, Abordnungen, Zuweisungen und Umsetzungen, die Beihilfe, Nebentätigkeiten, die Dienstfähigkeit, Dienstunfall, die Haftung bei Amtspflichtverletzungen oder falsche Berechnung und Auszahlung der Bezüge.
Klagt ein Beamter der Polizei, wendet er sich direkt an seinen Dienstherrn, den Staat, und nicht wie ein Arbeitnehmer an den Vorgesetzten oder Geschäftsführer. Dadurch bleibt die Anonymität des Klägers gewahrt und die Streitigkeiten können sich nicht negativ auf das Arbeitsverhältnis und den Arbeitsalltag auswirken.
Klageformen im Überblick
- Die häufigste Klageform ist die Anfechtungsklage, mit welcher der Beamte der Polizei direkt gegen eine ihm erteilte Maßnahme vorgeht, beispielsweise gegen eine Versetzung. Ziel der Klage ist, die Maßnahme wieder aufzuheben.
- Mit der Verpflichtungsklage soll ein abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt doch genehmigt oder erlaubt werden.
- Ziel der Feststellungsklage ist, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen.
- Mit Hilfe der Leistungsklage soll eine Leistung erbracht oder unterlassen werden.
Klage einreichen – die Vorgehensweise
Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden, legen Sie zunächst Widerspruch ein und lassen die Entscheidung auf Rechtmäßigkeit prüfen. Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen oder wird innerhalb von drei Monaten keine tragbare Entscheidung getroffen, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einlegen.
Im Außenverhältnis
Hat der Beamte der Polizei während des Dienstes, also im während seiner hoheitlichen Tätigkeit, eine Pflichtverletzung begangen, haftet grundsätzlich der Dienstherr, der den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen kann.
Haftbar gemacht werden kann ein Beamter bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Vorsätzlich heißt, dass der Schaden absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit herbeigeführt wurde - die möglichen Folgen werden billigend in Kauf genommen.
Grob fahrlässig handelt der Beamte der Polizei, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, welche offensichtlichen Folgen sein Handeln haben wird.
Die Möglichkeiten der Vorwürfe gegenüber Beamten sind vielfältig. Schnell kann beispielsweise der Vorwurf der Körperverletzung durch den Beamten der Polizei erhoben werden. Die Behauptung, vom Beamten der Polizei wäre Gewalt und vorsätzliche Körperverletzung ausgegangen, ist schnell ausgesprochen. Daraufhin wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Dem Beamten drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).
Dies macht deutlich, warum für Beamte der Polizei eine spezielle Rechtsschutzversicherung so wichtig ist. Es kann auch ohne Verschulden zu einem Rechtsstreit kommen. Der Rechtsverkehr jedoch ist komplex, ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts besteht kaum eine Chance, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Verlieren Sie dann vor Gericht, können die Folgen katastrophal sein - die berufliche und private Zukunft ruinieren.
Im Innenverhältnis
Im Innenverhältnis wird zwischen unmittelbaren oder mittelbaren Pflichtverletzungen unterschieden.
Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die indirekt aus Handlungen heraus entstehen.
Mittelbar zugefügte Schäden sind zielgerichtete, direkte Taten, beispielsweise die Beschädigung von dienstlich genutzten Gegenständen.
Privater Bereich
Auch im privaten Bereich können Differenzen und Streitigkeiten aufkommen, die zwischen den Parteien nicht ohne weiteres geklärt werden können. Die Deutschen sind mittlerweile sehr „klagefreudig“. Schnell steht man sich vor Gericht gegenüber. Dabei muss noch nicht einmal ein eigenes Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter in Streit geraten oder von einem Nachbarn angezeigt werden. Es wird in Ihrem Leben immer wieder Situationen geben, in denen Sie Experten benötigen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
Ohne fachmännischen Beistand stehen Beamte der Polizei schnell auf der Verliererseite und müssen zusätzlich auch noch für die hohen Kosten aufkommen: für Anwälte, Sachverständige, Gutachter und Zeugen.
Fazit
Ob verschuldet oder unverschuldet, die Gründe in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, bei denen der Rechtsbeistand eines fachkundigen Anwalts von Nöten ist, sind mannigfaltig.
Die deutsche Gesetzgebung ist umfangreich, vielschichtig und komplex - für einen Laien schwer verständlich. Fachkompetente Anwälte sind daher, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht den Kürzeren zu ziehen, unverzichtbar.
Aufgrund der besonderen Haftungssituation benötigen Beamte der Polizei einen speziellen Rechtsschutz. Ohne rechtlichen Beistand haben Sie kaum eine Chance, Ihr Recht durchzusetzen. Auch ohne Ihr zutun können Sie schnell vor Gericht stehen. Selbst wenn Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen – verlieren Sie vor Gericht kann es teuer werden.