Beihilfen und Kostenteilung

Beihilfe im Detail

Wer ist beihilfeberechtigt?

Als Beamter auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Ebenso als Referendar können Sie Beihilfezahlungen erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Versicherungsumfang abgeschlossen haben. Als angestellter Lehrer sind Beihilfezahlungen nur bei einem alten Vertrag vorgesehen. Die Ehepartner und Kinder von Beamten können diese finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall nur erhalten, wenn sie mit ihrem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und sämtliche Familienmitglieder keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Selbst Ruheständler kommen eventuell in den Genuss von Beihilfezahlungen.

Auf welche Höhe beläuft sich Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?

Ausschlaggebend ist der sogenannte Beihilfebemessungssatz, der sich an den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe orientiert. Wenn Sie keine Kinder haben, gilt der entsprechende Satz von 50 %. Für die anderen 50% müssten Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Wenn Sie allerdings mindestens zwei Kinder haben, liegt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %, ebenso für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder können sogar eine Beihilfe in Höhe von 80 % beanspruchen. Für Ruheständler gilt der Satz von 70 %, während Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status beinhaltet, nur 50 % der anfallenden Krankheitskosten beanspruchen können.

So ist die Verfahrensweise

Für Ihre Arztbehandlungen oder Medikamente müssen Sie erst einmal in Vorkasse treten. Später wird Ihnen Ihre Kostenübernahme anteilig sowohl von der privaten Krankenversicherung als auch von der zuständigen Beihilfestelle zurückerstattet. Voraussetzung ist das Ausfüllen entsprechender Formulare und dass Sie entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin schicken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München möchten Sie darauf hinweisen, sehr genau auf die Fristen und Antragsgrenzen zu achten. Ihren Antrag zur Beihilfe können Sie nur innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung stellen. Die zu beantragende Summe sollte mindestens 200 Euro betragen, wobei Sie alle Rechnungen sammeln und gemeinsam einsenden sollten. Wenn der Betrag innerhalb von zehn Monaten unter 200 Euro liegt, erhalten Sie normalerweise immerhin 15 Euro.

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Zusammenfassung

Ihr Dienstherr unterstützt Sie mit einer Beihilfe für Beamte. Das ist in der Regel wesentlich vorteilhafter, als wenn der Dienstherr nur anteilig die Versicherungsbeiträge übernehmen würde. Profitieren Sie von reduzierten Beiträgen und geringeren Krankheitskosten, denn bei dem Tarif der privaten Krankenversicherung wird die Beihilfe eingerechnet. Unglücklicherweise wird dadurch auch der Leistungsumfang eingeschränkt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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