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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Weder Arbeitnehmer noch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben gern Ärger mit ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn. Dennoch werden vor deutschen Gerichten jährlich mehr als 300.000 Streitigkeiten zwischen beiden Parteien ausgetragen - Tendenz steigend.

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dienstherrn sind der Bund, die Länder, Gemeindeverbände oder Gemeinden. Beamten kann nicht so leicht gekündigt werden. Trotzdem benötigen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung. Ob es um das Versorgungsrecht, Beihilferecht, Disziplinarrecht oder Statusrecht geht – zu dienstbedingten Konflikten kommt es immer häufiger. Sie unterliegen nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Verwaltungsrecht.

Auch Beamte der Feuerwehr bleiben nicht von Auseinandersetzungen verschont. Sie müssen sich außer mit den üblichen Streitigkeiten z.B. wegen Besoldung, Gehaltseingruppierungen oder Arbeitszeugnissen auch noch mit Problemen auseinandersetzen, die beispielsweise für Angestellte oder Selbständige keine Rolle spielen.

Besondere Risiken von Beamten

Beamte tragen andere Risiken als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Ihnen kann beispielsweise von jemandem, der mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, schnell eine vorsätzlich strafbare Handlung unterstellt werden.

Ein Dienstvergehen eines Beamten zieht ein Disziplinarverfahren nach sich.

Was ist ein Dienstvergehen?

Unter einem Dienstvergehen versteht man eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder ein Verhalten außerhalb des Dienstes, welches das Ansehen und/oder das Vertrauen in das Beamtentum beeinträchtigt. Außerdienstlich bedarf es eines schwerwiegenden Fehlverhaltens. Innerdienstlich kann bereits eine Pflichtverletzung (außer einer Bagatelle) ein Dienstvergehen darstellen.

Pflichtverletzungen sind im Außen- oder Innenverhältnis möglich.

Im Innendienst

Im Innenverhältnis können Beamte der Feuerwehr unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen begehen.

Mittelbar zugefügte Schäden, für die der Beamte der Feuerwehr haftet, sind beispielsweise Beschädigungen von dienstlich genutzten Gegenständen.

Unmittelbare Schäden sind Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln verursacht.

Im Außenverhältnis

Der große Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Beamten ist, dass Beamte für Schäden, die sie im Dienst verursachen, die Verantwortung tragen. Die Ansprüche von Dritten richten sich in erster Linie an den Dienstherrn. Hat der Beamte der Feuerwehr während des Dienstes, also während seiner hoheitlichen Tätigkeit, eine Pflichtverletzung begangen, kann der Dienstherr den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen.

Bei einem vermuteten Dienstvergehen oder bei einer gravierenden privaten Verfehlung kann gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren einleiten werden, was allerdings meist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in Frage kommt.

  • Vorsätzliche Schäden sind absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit und deren Konsequenzen herbeigeführt Ereignisse. Mögliche Folgen werden billigend in Kauf genommen
  • Grob fahrlässig handelt der Beamte der Feuerwehr, wenn er seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, auch wenn offensichtliche Folgen erkennbar sind

Wird der Beamte eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vergehens beschuldigt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet, bedarf es einer Rechtsschutzversicherung mit speziellem Strafrechtsschutz, die wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, Ihnen anbieten können. Mit einer reinen Privathaftpflichtversicherung können Ihre Risiken keinesfalls abgedeckt werden.

In der Regel tritt der Geschädigte an den Dienstherrn heran, kann aber auch den Beamten der Feuerwehr direkt belangen.

Beamte haften gegenüber ihrem Dienstherrn persönlich. Dieser kann Sie für Fehler, die Sie bei der Ausübung Ihres Dienstes oder privat verschuldet haben, zur Verantwortung ziehen.

Achtung: Beamte sollten bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass einige Versicherer eine Klausel in ihren Bedingungen aufführen, nach der Streitigkeiten mit dem Dienstherrn nicht mitversichert sind – dies gilt nicht für eine Absicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Zwischen Beamten und Dienstherrn

Beamte haben zwar nicht das Recht zu streiken, dürfen sich aber dennoch gegen Entscheidungen des Dienstherrn wehren. Das tun sie, indem sie Klage einreichen, beispielsweise, wenn sie mit einer Versetzung nicht einverstanden sind.

Arbeitsrechtliche Differenzen

Klagt der Feuerwehrbeamte, richtet er sich nicht, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis an den Vorgesetzten oder Geschäftsführer, sondern direkt an den Dienstherrn, also den Staat. Das hat den Vorteil, dass die Anonymität gewahrt bleibt und die Streitigkeiten nicht den Dienst beeinflussen.

Vorgehensweise

Sind Sie mit einer Entscheidung Ihres unmittelbaren Vorgesetzten nicht einverstanden, müssen Sie einen vorgeschriebenen Dienstweg gegen diese Entscheidung gehen:

  • Der erste Schritt: Sie legen Widerspruch ein und lassen die Rechtmäßigkeit prüfen
  • Wird der Widerspruch zurückgewiesen oder kann innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung getroffen werden, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben

Dieses Widerspruchsverfahren gilt nicht in allen Bundesländern. Teilweise kann auch sofort Klage eingereicht werden. Anlaufstellen sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.

Häufigste Form ist die Anfechtungsklage, mit der der Beamte der Feuerwehr direkt gegen eine Anordnung klagt, beispielsweise gegen eine Versetzung. Ziel der Klage ist, die Maßnahme bzw. den Verwaltungsakt wieder aufzuheben.

Bei der Verpflichtungsklage klagt der Beamte gegen einen abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt, mit dem Ziel, die Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung zu erwirken.

Mit der Feststellungsklage verlangt der Beamte der Feuerwehr das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen.

Die Leistungsklage soll den Dienstherrn zu einer Leistung oder Unterlassung einer Leistung verurteilen.

Fazit

Beamte der Feuerwehr sind wie alle anderen Personen nicht vor Rechtsstreitigkeiten gewappnet. Ob verschuldet oder unverschuldet: zu dienstlichen oder privaten Auseinandersetzungen, bei denen der Rechtsbeistand eines Anwalts von Nöten ist, kann es jederzeit kommen.

Ohne die professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts ist es kaum möglich sein Recht durchzusetzen. Jeder, der schon einmal einen Rechtsanwalt beauftragt hat, weiß, dass die Kosten für Anwälte und Gerichte hoch sind und zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden können. Vor allem wenn sich das Verfahren durch mehrere Instanzen zieht. Viele scheuen den Weg zum Anwalt und nehmen Entscheidungen hin, mit denen sie nicht einverstanden sind.

Mit der Rechtschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München müssen Sie nicht auf Ihr Recht verzichten bzw. vor möglichen Kosten zurückschrecken.

Gesetze und Rechte sind umfangreich und komplex - für einen Laien undurchsichtig. Fachkompetente Anwälte sind bei der Durchsetzung der eigenen Rechte unverzichtbar.

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München schützt Sie auch im privaten Bereich perfekt

Nicht zu vergessen sind auch privatrechtliche Auseinandersetzungen, vor denen sich Beamte, wie alle anderen auch, mit einer Rechtsschutzversicherung schützen sollten. Denn vor allem im privaten Bereich kommt es schnell zu Differenzen und Streitigkeiten. Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr „klagefreudig“ - unerwartet sieht man sich vor Gericht wieder. Hier muss noch nicht einmal ein Verschulden vorliegen. Sie können in einen Autounfall verwickelt werden, mit dem Vermieter oder dem Nachbarn Probleme haben oder eine Scheidung einreichen. Situationen, in denen Sie sich von einem Experten beraten lassen sollten, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen, werden immer wieder auftreten.

Rechtsschutz vom Spezialisten

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, als Spezialist für Absicherungen im Öffentlichen Dienst, arbeitet auf dem Gebiet der Rechtsschutzversicherung mit den Experten von ROLAND Rechtsschutz zusammen. Damit können wir Beamten der Feuerwehr bestmöglichen Schutz und eine hervorragende Vertretung Ihrer Interessen zu günstigen Konditionen garantieren.

Die Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung können Sie flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Einige Vorteile der ROLAND Rechtsschutzversicherung im Überblick:

  • flexibles Baukaten-System
  • Familienangehörige können unter Umständen mitversichert werden
  • beitragsreduzierte Single-Verträge für Alleinerziehende
  • Selbstbeteiligungen können in verschiedenen Höhen vereinbart werden

Leistungen der ROLAND Rechtsschutzversicherung

  • Kostenübernahme von bis zu 1 Mio. € für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, Gutachter und Zeugen
  • weltweite Absicherung möglich
  • ein Anwalt besucht Sie bei Bedarf zu Hause oder im Krankenhaus
  • Bonus-Rechtsberatung: nach drei schadenfreien Jahren haben Sie Anspruch auf persönliche Beratung zu einem Thema Ihrer Wahl – für bis zu 1.000 € im Jahr
  • Kostenübernahme von bis zu 10.000 € jährlich für einen Mediator
  • JurLine – kostenlose telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München prüft Klagen, die gegen Sie erhoben werden und weist ungerechtfertigte Anschuldigungen, die auch Ihrem Ruf als Beamten schaden können, professionell zurück.

Feuerwehrbeamte profitieren von einem individuellen Rechtsschutz mit maßgeschneidertem Service. Roland bietet eine Rechtsschutzversicherung mit dem innovativen Baustein-System und gewährt Ihnen genau den Schutz, der optimal zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt.

Mögliche Bausteine

  • Beruf – beispielsweise Verteidigung gegen den Vorwurf eines Dienstvergehens
  • Verkehr - bei Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall
  • Immobilie – zum Beispiel bei überhöhten Mietforderungen Ihres Vermieters oder plötzlicher Kündigung Ihres Mietvertrages

Ergänzungsbausteine:

  • Plus Privat – höhere Versicherungssummen
  • JurWay privat - Service-Paket für alle Rechtsfragen auf verschiedenen Kommunikationswegen
  • StrafrechtPlus privat - wenn man Ihnen eine vorsätzliche Straftat vorwirft
  • 55+ Zielgruppenbaustein – greift zum Beispiel, wenn Ihnen zustehende Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder Ihrer Beihilfe verweigert werden

Es ist nicht nur die Frage, ob Sie Ihre Rechte genau kennen oder Recht haben, sondern ist es vielmehr auch die Frage, ob Sie es sich leisten können, Ihr Recht durchzusetzen. Die Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichte sind hoch. Aus Angst vor den finanziellen Folgen verzichten viele, für Ihr Recht zu kämpfen. Mit ROLAND müssen Sie nicht vor hohen finanziellen Belastungen fürchten. Sie haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich optimal für Ihre Anliegen einsetzt.

Mit der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sichern Sie sich Ihre Rechte, ohne Ihr Privatvermögen dafür einzusetzen.

Die Rechtsschutzversicherung von ROLAND übernimmt Ihre Kosten für Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen- und Anwaltskosten. Bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei durch alle Instanzen.

Ihre Vorteile

  • ROLAND ist immer für Sie erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche, auch über den Online-Kunden-Service
  • ohne Kostenrisiko: Übernahme der Kosten eines unabhängigen Anwalts, des Gerichtsverfahrens, Gutachter und Zeugen
  • schnelle Rechtsauskunft durch JurLine - telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

Besonderes Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für angehende Beamte

Das Risiko einer Kündigung ist für Beamte auf Widerruf oder Probe im Gegensatz zum Beamten auf Lebenszeit hoch. Sie genießen weniger Schutz und können sich nicht auf die gleichen Rechte wie Beamte auf Lebenszeit berufen. Beamte der Feuerwehr in Ausbildung oder in Probezeit benötigen häufig die Unterstützung von Versicherungsspezialisten bei ihren Rechts- und Arbeitsrechtsangelegenheiten, zum Beispiel bei einer Kündigung.

Die Rechtsschutzversicherung unseres Partners ROLAND bietet Dienstanfängern und Berufseinsteigern im Öffentlichen Dienst umfassende, kostengünstige Leistungen, die sich flexibel und individuell an die persönliche Situation anpassen lassen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und ausführlich bei allen Fragen zur Rechtsschutzversicherung von ROLAND.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Beamte

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