Werdegang Beamte

Laufbahnen

Für Beamte gibt es vier Laufbahngruppen: den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Welche Laufbahn eingeschlagen werden kann, richtet sich nach der Vorbildung, nach dem Schulabschluss beziehungsweise dem akademischen Grad.

Weiterhin wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Beamten unterschieden. Der direkte Dienstherr unmittelbarer Beamter ist die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise ein Bundesland. Mittelbare Beamte leisten ihren Dienst in öffentlich-rechtlichen Institutionen, zum Beispiel Anstalten des öffentlichen Rechtes. Differenziert wird weiterhin zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten. Bundes- und Landesbeamte sind Staatsbeamte, Dienstherr Kommunalbeamter ist ein Landkreis, ein Gemeindeverband oder eine kreisfreie Stadt.

Beamte haben Rechte und Pflichten

Beamte schließen mit Ihrem Dienstherrn einen lebenslangen Pakt. Ihr Dienstverhältnis ist mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden. Neben den hoheitsrechtlichen Aufgaben sind Beamte verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten und diese zu schützen.

Pflichten

  • Beratungs- und Unterstützungspflicht
  • Gehorsamspflicht
  • Remonstrationspflicht/-recht
  • Belohnungen und Geschenke dürfen nur mit Genehmigung des Dienstvorgesetzten angenommen werden
  • lebenslange Treue und Pflicht der Amtsverschwiegenheit
  • Pflicht zur Mäßigung bei politischer Betätigung
  • Es besteht Loyalitätspflicht - öffentliche Kritik am Dienstherrn ist grundsätzlich untersagt

Rechte

  • auf Schutz und Fürsorge, zum Beispiel Krankheitsfürsorge, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenfürsorge, Versorgung im Ruhestand - Ruhegehalt
  • auf amtsangemessene Beschäftigung
  • auf Führung einer Amtsbezeichnung
  • auf Erholungs- und Sonderurlaub
  • auf Teilzeitbeschäftigung
  • auf Einsicht in die Personalakte
  • auf dienstliche Beurteilung/ Dienstzeugnis
  • auf Ausübung einer Nebentätigkeit, wenn dienstliche Interessen dabei nicht beeinträchtigt werden
  • Mutterschutz/ Elternzeit
  • auf amtsangemessene Besoldung im aktiven Dienst (Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, beispielsweise Amtszulagen, allgemeine Stellenzulagen)
  • auf Reisekostenvergütung, Umzugskosten, Trennungsgeld
  • auf ein gutes und sicheres Einkommen
  • auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Voraussetzungen für eine Laufbahn als Beamter

Beamte sollten gern mit Menschen zusammenarbeiten und sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten sowie einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn an den Tag legen. Für öffentlich Bedienstete gelten außerdem besondere Richtlinien zu Gehorsam und Verschwiegenheit. Schließlich werden Ihnen wichtige, vertrauliche Dokumente anvertraut.

Wichtig sind: Zuverlässigkeit, die Fähigkeiten zum Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen, eine gute organisatorische Begabung, Frustrationsresistenz.

Einzelne Stationen der Laufbahn

Beamter auf Widerruf

Nachdem sich im Bewerbungs- und Auswahlverfahren die am besten geeigneten Bewerber herauskristallisiert haben, beginnt für diese die Ausbildung mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf - bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzung.

Wichtig ist eine gute Absicherung für Verwaltungsbeamte von Anfang an. Sie benötigen eine:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung

Empfehlenswert ist es, bereits jetzt Vorkehrungen zur Altersabsicherung zu treffen.

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe. Dafür müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen. Mit der Beihilfe werden die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen zu 50 bis 80 % erstattet. Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Beamte den verbleibenden Teil, die Restkosten, perfekt absichern.

Während der Ausbildung kann der Anwärter jederzeit entlassen werden, beispielsweise bei Dienstunfähigkeit oder Pflichtverletzungen. Auch nach bestandener Laufbahnprüfung gibt es keine Übernahmegarantie. Wird das Dienstverhältnis des Beamten auf Widerruf beendet, wird er ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Finanzielle Ansprüche können nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Dienstbeschädigung für die Zeit der Erwerbsminderung, geltend gemacht werden.

Beamte auf Widerruf sollten sich unbedingt gegen das hohe finanzielle Risiko der Dienstunfähigkeit absichern.

Ein spezielles Angebot der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist die Dienstanfänger-Police. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und einem Altersvorsorgeprodukt der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

Ihre Vorteile im Überblick:

  •  Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Ihre Beiträge zur Altersvorsorge - Ihre Altersabsicherung ist trotz Dienstunfähigkeit sicher
  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Bedarfsgerechte Höhe der Dienstunfähigkeitsrente in zwei Phasen versicherbar

In der 1. Phase, während Ausbildung und Probezeit, können monatliche Rentenzahlungen vereinbart werden:

  • Mittlerer Dienst bis € 1.200
  • Gehobener Dienst bis € 1.500
  • Höherer Dienst bis € 1.800

Die 2. Phase beginnt, wenn Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden und erste Versorgungsansprüche bestehen. Jetzt kann Ihre Absicherung angepasst werden, so dass ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge in Ihre Altersvorsorge investiert werden können.

Diensthaftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, können Sie schon während der Ausbildungszeit haftbar gemacht werden. Schadenersatzforderungen werden zwar zunächst an Ihren Dienstherrn gestellt, der kann Sie aber unter Umständen in Regress nehmen. Das bedeutet für Sie: Sie haften mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Für Beamte besteht vor allem das Risiko, Vermögensschäden zu verursachen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München schützt Sie vor immensen Schadenersatzansprüchen, für die Sie möglicherweise für den Rest Ihres Lebens aufkommen müssten. Die Diensthaftpflichtversicherungsversicherung prüft die Schuldfrage sowie die Angemessenheit der Höhe der Forderungen. Unbegründete Forderungen werden abgewehrt und begründete Forderungen beglichen.

Mit bestandener Laufbahnprüfung oder nach dem zweiten Nichtbestehen endet der Vorbereitungsdienst.

Beamte auf Probe

Haben Sie Ihren Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen, werden Sie in der Regel zum Beamten auf Probe ernannt. Sie erhalten eine Ernennungsurkunde, bekommen ein Amt verliehen und tragen ab sofort eine Amtsbezeichnung.

Während der Probezeit können Sie noch entlassen werden. Mögliche Gründe:

  • Mittelschweres bis schweres Dienstvergehen
  • Straftaten
  • Fehlende Bewährung (fachlich, charakterlich oder körperlich)
  • Dienstunfähigkeit

Werden Beamte auf Probe durch einen Dienstunfall dienstunfähig, können Sie bereits mit Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. In allen anderen Fällen werden Beamte auf Probe, genau wie Beamte im Vorbereitungsdienst, ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Mit Ihrer bereits als Beamter auf Widerruf abgeschlossenen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind Sie perfekt gegen das finanzielle Risiko abgesichert.

Können Sie sich in der normalerweise dreijährigen Probezeit bewähren und erfüllen Sie weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Beamte auf Lebenszeit

Das Beamtenverhältnis auf Dauer endet in der Regel erst mit dem Tod. Ausnahmen sind:

  • Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten
  • schweres Dienstvergehen
  • Aberkennung der Staatsbürgerschaft
  • eigener Wunsch

Solange Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, sind Sie im Prinzip unkündbar. Bei einer Dienstunfähigkeit werden Beamte, die bereits mehr als fünf Jahre ihren Dienst leisten, in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Erfüllen Sie die fünfjährige Wartezeit nicht, können Sie auch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten aus diesem Grund auch kein Ruhegehalt, sondern werden aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder Dienstbeschädigung haben Sie Anspruch auf Unfallfürsorge. Das heißt, auf die Versetzung in den Ruhestand und ein Unfallruhegehalt.

Das Ruhegehalt ist anfangs noch sehr niedrig und steigt langsam von Jahr zu Jahr bis auf maximal 71,75 % der letzten Bezüge nach etwa 40 Dienstjahren. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sichern sich Beamte eine vereinbarte, monatliche Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt, damit Sie bei Dienstunfähigkeit nicht ins finanzielle Abseits gelangen, sondern weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

Beamte im Ruhestand

Für die Pensionierung gibt es bei Beamten unterschiedliche Altersgrenzen. Allgemein gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres als Regelaltersgrenze.

Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, ist das vollendete 65. Lebensjahr die Regelaltersgrenze. Für die Beamten, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze entsprechend angehoben. Eine Verlängerung der Dienstzeit ist um höchstens drei Jahre, der Eintritt in den Ruhestand ist auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglich.
Beamte im Ruhestand und deren Familien haben Anspruch auf eine angemessene Alimentation und Krankenfürsorge. Das Niveau der Pension liegt weit über den durchschnittlichen gesetzlichen Renten von Arbeitnehmern. Allerdings werden auch die Ruhegehälter immer mehr gekürzt. Nach mindestens 40 Dienstjahren kann ein Pensionsanspruch in Höhe von maximal 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden.

Beamte im Ruhestand haben Anspruch auf Beihilfe. 70 % der Kosten bei Krankheit, Pflege oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge werden vom Dienstherrn erstattet.

Um den Lebensabend ohne finanzielle Abstriche genießen zu können, sollten Sie so früh wie möglich den Grundstein für Ihre Altersversorgung legen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet mehrere Konzepte der Altersvorsorge an, zum Beispiel:

  • Relax Rente
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Private-Rente
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Fordern Sie individuelle Beratung an

Informieren Sie sich und lassen Sie sich umfassend von den Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich und ganz unverbindlich beraten.

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Nymphenburger Straße 4
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