Zollbeamter/ in
Innerhalb der EU gibt es bereits seit 1993 keine Zollschranken mehr. Das heißt, für Waren, die innerhalb der EU gehandelt werden, wird kein Zoll erhoben. Waren die aus nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden, unterliegen einheitlichen Zolltarifen.
Trotz der erleichterten Zollabfertigung ist die Arbeit der Zollbeamten enorm wichtig. Zolleinnahmen machen einen großen Teil der gesamten Einnahmen Deutschlands aus. Zollbeamte überwachen die Einhaltung von Vorschriften im internationalen Warenverkehr und kontrollieren beispielsweise Betriebe, ob Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden, Sie decken Schwarzarbeit auf und prüfen die Einhaltung von Mindestlohnzahlungen.
Zollbeamte bekämpfen gemeinsam mit Polizei- und Einwanderungsbehörden gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Sie gehen gegen illegalen Handel mit Drogen, Waffen und nachgeahmten Waren vor. Außerdem überprüfen Zollbeamte bei Reisenden, die erhebliche Mengen an Bargeld mit sich führen, ob das Ziel Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder die Finanzierung krimineller Organisationen ist.
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben gehört der Zoll mit mehr als 38.000 Beamten zu den größten Arbeitgebern des Bundes. Generell können Zollbeamte bundesweit an mehr als 700 Standorten eingesetzt werden. In 42 Hauptzollämtern werden Anwärter für ihre zukünftigen Aufgaben ausgebildet.
Zollbeamte sorgen für:
- die Sicherung der Staatsfinanzen
- den Schutz der Sozialsysteme
- den Umwelt- und Verbraucherschutz
Aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und des Dienstverhältnisses haben Zollbeamte während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge. Im Ruhestand gewährt der Dienstherr den Zollbeamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen.
Zollbeamter im mittleren Dienst
Für die Laufbahn im mittleren Zolldienst ist ein Realschulabschluss erforderlich. Bewerber mit Hauptschulabschluss müssen zusätzlich eine kaufmännische oder rechtliche Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Zollbeamte im gehobenen Dienst
Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst wird Abitur oder ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt. Der duale Diplomstudiengang "Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes" wird nach drei Jahren mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen? Dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen.
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
09:00 bis 18:00
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