Jeder, der als nicht versicherungsfrei eingestuft wird und keine andere Absicherung im Krankheitsfall besitzt, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Untereinander unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen sowohl bei von ihren angebotenen Leistungen und den Beiträgen kaum, da alle Leistungen gesetzlich vorgegeben werden. Jede Kasse bietet einige Zusatzleistungen an. Die leicht voneinander abweichenden Beiträge ergeben sich durch geringe Zusatzbeiträge, die jede gesetzliche Krankenkasse erheben darf.
Beamte können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder sich bei einer privaten Versicherung den zu Ihren Bedürfnissen optimal passenden Tarif suchen. Bereits als Anwärter, mit noch relativ geringem Sold, gilt für Sie keine Versicherungspflichtgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können schon jetzt in den Genuss des hervorragenden Versicherungsschutzes der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kommen.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel nur möglich, wenn Sie bereits zuvor in der gesetzlich versichert waren.
Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte allerdings nicht empfehlenswert, da sie nicht beihilfekonform ist.
Beamte, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, verlieren ihren Anspruch auf Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie in voller Höhe selbst aufbringen. Es besteht jedoch die Möglichkeit pauschale Beihilfe zu erhalten. Die pauschale Beihilfe ist mit einigen Problemen verbunden. Ziehen Sie zum Beispiel in ein anderes Bundesland, das sich nicht für die pauschale Beihilfe entschieden hat, müssen Sie wieder den vollen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen. Das Einkommen Beamter, nach dem sich die Beiträge richten, ist meist recht. Die gesetzliche Versicherung ist für Beamte ziemlich teuer. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung sind dabei nur als Grundversorgung zu sehen.
Allerdings ist bei gesetzlichen Krankenkassen eine Familienversicherung möglich, bei der alle Familienmitglieder mit nur einem Beitrag abgesichert werden können. Für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung daher unter Umständen kostengünstiger als eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung sein. Diese Versicherten könnten von der pauschalen Beihilfe ungemein profitieren.