DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Steuer- beziehungsweise Finanzverwaltung stellt einen Teil der öffentlichen Verwaltung dar. Die Kernaufgabe ist die gesetzmäßige Festsetzung von Steuern und das Erheben der Steuern. Die Steuer- und Finanzverwaltung liegt im Kompetenzbereich von Bund und Ländern. Zuständig für die Verwaltung sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte. Andere Bezeichnungen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte: Finanzbeamter, Beamter Steuerverwaltung.

Dienststellen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind zum Beispiel die Bundesfinanzbehörden:

  • Bundesministerium der Finanzen
  • Bundeszentralamt für Finanzen, vor 2006: Bundesamt für Finanzen
  • Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
  • Bundeszollverwaltung

Sowie:

  • Finanzämter
  • Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung

Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten wird auch Ausbildung zum Beamten Steuerverwaltung bezeichnet. Grundlegende Bedingung zur Ausbildung in allen Laufbahnen ist das Erfüllen der sogenannten beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Dazu gehören:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • körperliche Eignung (wird durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt)

Mögliche Laufbahnen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten:

  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst

Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst

Zur Teilnahme am Auswahlverfahren wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, beziehungsweise mit einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, benötigt. Konnten Sie das Auswahlverfahren erfolgreich beenden, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt und können Ihre 2 jährige Ausbildung beginnen  

Zukünftige Aufgaben: 
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte, beziehungsweise Beamte der Steuerverwaltung, führen vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. Die Beamten beraten Steuerpflichtige und bearbeiten Steuererklärungen oder Zahlungen, außerdem arbeiten sie den Kollegen des gehobenen Dienstes zu. Sie sind verantwortlich für das Führen von Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem übernehmen sie einfacher Verhandlungen und erteilen Auskünfte. In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus.

Zukünftige Aufgaben

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte, beziehungsweise Beamte der Steuerverwaltung, führen vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. Die Beamten beraten Steuerpflichtige und bearbeiten Steuererklärungen oder Zahlungen, außerdem arbeiten sie den Kollegen des gehobenen Dienstes zu. Sie sind verantwortlich für das Führen von Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem übernehmen sie einfacher Verhandlungen und erteilen Auskünfte. In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Schulische Vorbildung

Bewerber für die Laufbahn im gehobenen Dienst benötigen die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und müssen das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im gehobenen Dienst wird der in der Regel als 3-jähriges Diplomstudium absolviert und wird durch Verordnungen des Bundes geregelt. Sie studieren abwechselnd an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung oder sammeln in Finanzämtern praktische Erfahrungen. Theoretische Schwerpunktthemen sind:

  • Steuerrecht
  • Privatrecht
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Informations- und Wissensmanagement
  • Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Methoden der Rechtsanwendung

Ihre Aufgaben als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter

Beamte im gehobenen Dienst verwalten auf Sachbearbeiter-Ebene Steuern, wie Einkommens-, Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Sie befassen sich mit Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung. Im Außendienst sind Sie vorwiegend im Rahmen der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung tätig. Sie übernehmen Aufgaben auf den Gebieten der Organisation sowie des Personal­ und Haushaltswesens. Ihnen werden Leitungs- und Führungsfunktionen, beispielsweise als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt oder als Leiter der Finanzkasse der Oberfinanzdirektion, übertragen. Die Fach- und Personalführungsaufgaben erfüllen Sie überwiegend selbstständig und eigenverantwortlich. Konnten Sie ausreichend Berufserfahrungen sammeln, können Sie auch an Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung als Ausbilder tätig werden.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Voraussetzung für die Laufbahn im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften an einer Hochschule. Die Ausbildung dauert 1 Jahr und erfolgt an der Bundesfinanzakademie sowie an Finanzbehörden, zum Beispiel an Finanzämtern oder Oberfinanzdirektionen. 

Beamte höheren Dienst der Steuerverwaltung treffen in Leitungsfunktionen organisatorische, personelle und fachliche Entscheidungen und sorgen für ein einheitliches Verfahren bei der Rechtsanwendung sowie bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern. Sie planen, koordinieren und steuern Arbeitsabläufe, unterstützen Mitarbeiter in fachlichen Fragen und in rechtlich schwierigen Fällen zudem organisieren Sie den Personaleinsatz. In den Finanzämtern sorgen Sie als Sachgebietsleiter für einen reibungslosen Ablauf und für die sachgerechte und fristengemäße Ausführung der Aufgaben in Ihrem Bereich. 

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte – Absicherung in eigener Sache

Beamte haben grundsätzlich das Recht auf Krankenfürsorge ihrem Dienstherrn gegenüber. In der Regel erstattet er Ihnen in Form der Beihilfe 50 bis 80 % Ihrer Aufwendungen im Krankheit- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfe ist der Nachweis einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung. Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung sind nicht kompatibel. Die Beihilfe erstattet Aufwendungen nachträglich, während der Arzt oder das Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Eine Kostenerstattung an den Versicherten ist nicht nötig. 

Seit kurzem kann in einigen Bundesländern unter Umständen eine pauschale Beihilfe gezahlt werden. Beamte sind aufgrund Ihres besonderen Dienst- und Treueverhältnisses von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Unabhängig von Ihrem Einkommen stehen Ihnen die Türen zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München offen. 

Beihilfeberechtigte Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Sie profitieren zusätzlich zu den hervorragenden Versicherungsleistungen von besonders günstigen Beiträgen. Mit Vision B bieten wir beihilfeberechtigten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Wählen Sie den Tarif, der zu Ihnen passt: Vision B Basis, Vision B Komfort oder Vision B Premium.

Vorteile von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, zum Beispiel durch einen Heilpraktiker
  • Kurze Wartezeit in Arztpraxen
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %

Pflicht für jeden Bundesbürger ist die Pflegeversicherung.

Pflegeversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit diesem Informationstext möchten wir Ihnen das Berufsbild des Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten vorstellen. Sie haben Fragen oder möchten sich detaillierter informieren? Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Termin vereinbaren 089 70074195 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen