Feuerwehrmann in Einsatzkleidung steht vor roten Einsatzfahrzeugen und spricht in ein Funkgerät, bereit für den Feuerwehreinsatz.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München10 Tipps zur Krankenversicherung für die Feuerwehr 

Termin vereinbaren Jetzt berechnen

10 Tipps zur Krankenversicherung für die Feuerwehr 

info_orange.svg

Gut abgesichert im Feuerwehrdienst

Die passende Krankenversicherung für die Feuerwehr hängt von Faktoren wie Dienstherr, Beihilfe, Heilfürsorge und persönlichem Bedarf ab. Die 10 Tipps zur Krankenversicherung zeigen, worauf Sie bei Auswahl und Absicherung achten sollten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München berät Sie persönlich zu einem Schutz, der zu Ihrer beruflichen Situation passt.

1. Beihilfe oder Heilfürsorge als Grundlage

Beihilfeberechtigte Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine anteilige Erstattung beihilfefähiger Krankheits- und Pflegekosten. Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ausfällt, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Bundes oder des Bundeslandes sowie unter anderem nach Familienstand und Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder.

Häufig beträgt der Bemessungssatz für aktive Beamte 50 Prozent. Bei Versorgungsempfängern, berücksichtigungsfähigen Angehörigen oder Beamten mit mehreren Kindern können höhere Sätze gelten. Die verbleibenden Kosten können über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr abgesichert werden.

Je nach Dienstherr und Einsatzbereich erhalten Feuerwehrbeamte statt Beihilfe Heilfürsorge. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten nach den jeweiligen Heilfürsorgebestimmungen. Ob dieser Anspruch besteht, richtet sich nach Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht und der konkreten Tätigkeit.

2. Aufnahme in die private Krankenversicherung

Bei einer regulären Aufnahme in eine Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr werden insbesondere das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt. Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da die Angaben Bestandteil der Risikoprüfung sind.

Für neu verbeamtete Personen besteht zusätzlich die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung. Unter den Voraussetzungen der Öffnungsaktion können teilnehmende Versicherer Beamte nicht aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen; Risikozuschläge sind begrenzt und Leistungsausschlüsse aufgrund des erhöhten Risikos werden nicht vereinbart. 

3. Anwartschaft bei bestehender Heilfürsorge

Für Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge ist eine sofortige private Krankenvollversicherung während des Heilfürsorgeanspruchs grundsätzlich nicht erforderlich. Relevant wird jedoch die spätere Absicherung, wenn die Heilfürsorge endet und stattdessen ein Beihilfeanspruch entsteht.

Eine Anwartschaft kann den späteren Wechsel in eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr vorbereiten. Nach Ende der Heilfürsorge kann aus der Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz gewechselt werden.

4. Beiträge der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richtet sich nicht unmittelbar nach dem Einkommen. Maßgeblich sind insbesondere:

  • Eintrittsalter,
  • Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn,
  • gewählter Tarif und Leistungsumfang,
  • Höhe des abzusichernden Beihilfeanteils,
  • gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligungen.

5. Leistungen passend zum persönlichen Bedarf

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr wird vertraglich festgelegt. Dadurch unterscheiden sich Tarife beispielsweise bei ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Leistungen.

Je nach gewählter Tarifstufe können unter anderem Leistungen für freie Arztwahl, privatärztliche Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Sehhilfen, Zahnbehandlung, Zahnersatz oder stationäre Wahlleistungen vorgesehen sein.

beihilfe-rechner-dbv-php.svg

Jetzt persönlichen Beitrag ermitteln 

Nutzen Sie den Tarifrechner zur privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr, um sich einen ersten Eindruck von möglichen Tarifen und Beiträgen zu verschaffen. Für die individuelle Einordnung Ihrer Ergebnisse steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München persönlich zur Seite und berät Sie zur passenden Absicherung.

6. Gesetzliche Krankenversicherung als Alternative

Auch Beamte der Feuerwehr können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich krankenversichern. Ob sich der Dienstherr an den Beiträgen beteiligt, hängt vom jeweiligen Bundesland und den dort geltenden Regelungen ab.

Einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe oder vergleichbare Zuschussmodelle an. Dadurch kann sich der Dienstherr auch an den Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen. In anderen Bundesländern gelten weiterhin andere Beihilferegelungen. Entscheidend ist daher, welche Vorgaben für den jeweiligen Dienstherrn gelten.

7. Familienversicherung richtig berücksichtigen

Ein Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung betrifft die Absicherung von Familienangehörigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.

In der privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr benötigt dagegen jede versicherte Person einen eigenen Vertrag. Beihilfeberechtigte Angehörige müssen dabei lediglich den nach Beihilfe verbleibenden Kostenanteil absichern.

8. Rechnungen und Kostenerstattung

Bei klassischer Beihilfe erfolgt die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Ärztliche oder andere medizinische Leistungen werden in Rechnung gestellt und anschließend bei der Beihilfestelle sowie der privaten Krankenversicherung eingereicht.

Bei der Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München lassen sich Rechnungen und Belege auch digital einreichen. Die Erstattung richtet sich anschließend nach dem vereinbarten Tarif und dem jeweiligen Beihilfeanteil.

9. Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann Einfluss auf den Beitrag der privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr haben. Dabei übernimmt die versicherte Person bestimmte Kosten bis zur tariflich festgelegten Höhe selbst.

Zusätzlich können Tarife eine Beitragsrückerstattung vorsehen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine erstattungsfähigen Leistungen eingereicht werden. Ob es wirtschaftlich sinnvoller ist, kleinere Rechnungen selbst zu tragen oder zur Erstattung einzureichen, hängt von den konkreten Tarifbedingungen und der möglichen Rückerstattung ab.

10. Besonderheiten für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter stehen häufig bereits zu Beginn ihrer Laufbahn vor der Entscheidung über ihre zukünftige Krankenversicherung. Private Versicherer bieten dafür spezielle Anwärtertarife an, die auf den Beihilfeanspruch während der Ausbildungszeit abgestimmt werden können.

Die Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann damit unterschiedliche Phasen der Beamtenlaufbahn berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr

Feuerwehrkräfte sind im Einsatz besonderen gesundheitlichen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Eine passende Krankenversicherung kann deshalb entscheidend sein, um Leistungen und Kosten optimal abzusichern.

Mit den 10 Tipps zur Krankenversicherung für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München erfahren Sie, worauf Sie bei Tarifwahl, Leistungsumfang und persönlicher Absicherung besonders achten sollten.

Wie verändert sich die Krankenversicherung während der Feuerwehrlaufbahn?

Welche Rolle spielt eine Auslandstätigkeit für Ihren Krankenversicherungsschutz?

Wie können Sie Versorgungslücken zwischen Beihilfe und Krankenversicherung vermeiden?

Jetzt persönliche Beratung sichern 

Welche Krankenversicherung für die Feuerwehr zu Ihnen passt, hängt unter anderem von Ihrem Status, Ihrem Dienstherrn und Ihrem individuellen Leistungsbedarf ab.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München unterstützt Sie dabei, Ihre Möglichkeiten einzuordnen und einen passenden Versicherungsschutz zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Termin vereinbaren 089 70074195 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen