Der Dienstherr übernimmt als Beihilfe einen festgelegten Anteil Ihrer Krankheitskosten. Dieser Anteil richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel danach, ob Sie Kinder haben oder sich in Elternzeit befinden. Typischerweise werden folgende Leistungen anteilig erstattet:
- Arzt- und Zahnarztkosten nach beihilfefähigen Sätzen
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- Verordnete Arzneimittel und Heilmittel
- Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte
Die Beihilfe funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei der Beihilfestelle ein. Dieser Ablauf gilt für alle beihilfeberechtigten Beamten, also auch für Lehrer im Staatsdienst.
Wichtig zu wissen: Die Beihilfestelle prüft jede Rechnung auf Beihilfefähigkeit. Nicht jede Leistung, die Ihr Arzt abrechnet, wird automatisch anerkannt. Genau hier beginnt der Bereich, in dem eine Beihilfeergänzungsversicherung ihre volle Wirkung entfaltet.