Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, auf Lebenszeit und im Ruhestand haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Der Dienstherr kann diese entweder über Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährleisten. Beamte der Polizei sind nicht sozialversicherungspflichtig und können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat beihilfekonform krankenversichern.
Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge benötigen zunächst keine zusätzliche Krankenversicherung für die darüber abgedeckten Leistungen. Die Heilfürsorge übernimmt unter anderem Kosten bei Krankheit, Unfall und für bestimmte Vorsorgemaßnahmen.
Der Anspruch besteht jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Endet die Heilfürsorge und entsteht ein Beihilfeanspruch, muss der verbleibende Kostenanteil über eine entsprechende Restkostenversicherung abgesichert werden.
Ist bereits absehbar, dass später eine private Krankenversicherung benötigt wird, kann eine Anwartschaft frühzeitig sinnvoll sein. Der Gesundheitszustand bei Abschluss wird festgehalten und später bei der Umwandlung in eine private Krankenversicherung berücksichtigt.
Der Gesundheitszustand spielt bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Vorerkrankungen oder ein höheres Eintrittsalter können sich auf die Annahmebedingungen und die Beitragshöhe auswirken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet im Zusammenhang mit der Krankenversicherung für Polizei entsprechende Möglichkeiten zur frühzeitigen Absicherung.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet bei der Krankenversicherung für Polizei unterschiedliche Möglichkeiten zur Gestaltung des Leistungsumfangs.