Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen technischen Dienst
Anwärter für den gehobenen technischen Dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes absolvieren den in der Regel einen 12 bis 18monatigen Vorbereitungsdienst in den Fachrichtungen Bautechnik, Maschinentechnik (Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik, Schiffbau) oder Vermessung/Geoinformatik. In der Vorbereitungszeit werden die Anwärter für Ihre zukünftigen komplexen und verantwortungsvollen Aufgaben, wie Leitung eines Außenbezirkes, eines Bauhofes oder die Sachbearbeitung in einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, geschult. Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf dürfen Sie den Titel: „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“ tragen.
Fachliche Vorraussetzungen:
- abgeschlossenes Bachelorstudium einer Hochschule, Universität oder anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung
- in der Fachrichtung Bautechnik: abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen – von Vorteil ist eine Vertiefung in den Bereichen Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau
- in der Fachrichtung Maschinentechnik: abgeschlossenes Studium beispielsweise im Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik oder Schiffbau
- in der Fachrichtung Vermessungstechnik / Geoinformatik abgeschlossenes Studium Vermessungswesen
Die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungesbeamten
Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung statt. Lehrgänge, Fort- und Weiterbildungskurse werden in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Hannover angeboten. Anspruch auf einen Sold haben Sie von dem Zeitpunkt an, wo Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden, dem Beginn des Beamtenverhältnisses. Die Höhe Ihres Solds richtet sich nach dem Eingangsamt (A10) und der familiären Situation. Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Zusätzlich werden Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen gewährt.
Mit der Laufbahnprüfung wird das Beamtenverhältnis auf Widerruf beendet. Sie werden, wenn Sie die Prüfung bestanden haben, zum Beamten auf Probe ernannt. Mussten Sie die Prüfung wiederholen und haben diese auch im 2. Anlauf nicht bestanden, wird das Beamtenverhältnis ebenfalls beendet, allerdings werden Sie entlassen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt, wird Ihnen ein Amt verliehen und Sie tragen die Amtsbezeichnung: „Technischer Regierungsoberinspektor“. Das entspricht der Besoldungsgruppe A10. Innerhalb der Besoldungsgruppen steigen Sie in Stufen auf. Sie werden in der Besoldungsgruppe A10 (abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten) einer Stufe zugeordnet. Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeiten gelten nicht als Vordienstzeit, nur Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit können angerechnet werden. Ihre Probezeit verbringen Sie in der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, beispielsweise in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit ihren Außenstellen oder nachgeordneten Wasser und Schifffahrtsämtern mit Außenbezirken und Neubauämtern.
Ihre Aufgaben als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter auf Probe
Beamte im gehobenen technischen Dienst in der Fachrichtung Bautechnik entwerfen beispielsweise neue Wasserbauwerke und übernehmen die Planung. Sie sorgen dafür, dass bereits vorhandene Bauwerke instandgehalten werden. Sie entwickeln Pläne und konstruieren Modelle zu Neu und Ausbaumaßnahmen, erstellen Leistungskataloge, vergleichen Angebote und überwachen die Umsetzung Ihrer Pläne.
In der Fachrichtung Maschinentechnik sind Sie für die technischen Bauteile zuständig. Sie konzipieren und bauen Antriebe und Steuerungen, beispielsweise für Schleusenanlagen. Sie führen Berechnungen durch, planen und organisieren die Fertigung und kontrollieren die Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen. Sie können auch als Sachbearbeiter tätig werden. In dieser Position planen Sie beispielsweise Investitionsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen, wickeln Schifffahrtsunfälle ab, stellen Befähigungszeugnisse zum Führen von Wasserfahrzeugen oder Bescheinigungen über deren Bau und Ausrüstung aus. Sie können auch erste Führungsaufgaben übernehmen. Das kann unter anderem die Leitung eines Außenbezirkes oder eines Bauhofes sein, beziehungsweise werden Sie als Sachbereichsleiter in einem Wasser- und Schifffahrtsamt tätig.
Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst
Nachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eignen sich während des Referendariats spezifische Kenntnisse in den Fachbereichen:
- Bautechnik
- Maschinentechnik (Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Schiffbau, Schiffstechnik)
an. Ihre Ausbildung schließen Sie mit der großen Staatsprüfung vor dem Oberprüfungsamt ab. Mit dem Bestehen der Prüfung erbringen Sie den Nachweis, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für ein Amt im höheren technischen Dienst bei der Wasser- Und Schifffahrtsverwaltung zu besitzen. Sie tragen jetzt den Titel „Bauassessorin/Bauassessor“.