Unfallfürsorge und Hinterbliebenenversorgung
Nicht nur Beamte der Polizei haben Anspruch auf eine Versorgung durch die Unfallfürsorge. Die Fürsorgepflicht gilt auch für Familienangehörige, wenn der Beamte an den Folgen des Dienstunfalles verstorben ist:
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an Witwen/ Witwer in Höhe von 60 Prozent des Unfallruhegehaltes
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an waisengeldberechtigte Kinder im Umfang von 30 Prozent des Unfallruhegehaltes
Die Unfallfürsorge deckt Unfälle ab, die im Zusammenhang mit dem Dienst stehen. Dazu gehören beispielsweise Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern. Versichert sind außerdem Unfälle, die im Rahmen des Betriebssports oder beim Sportunterricht passieren. Nicht dazu gehören Wettkämpfe oder ähnliches. Die meisten Unfälle, die nun einmal in der dienstfreien Zeit passieren, beispielsweise beim Sport, müssen privat abgesichert werden.
Die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München zahlt auch, wenn es nicht zur Dienstunfähigkeit kommt. Anspruch auf Leistungen hat der Beamte der Polizei, wenn er aufgrund des Unfalls mindestens 1% invalide wird.
Was genau ist ein Unfall?
Die Definition lautet: „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Das heißt, ein Unfall lässt sich in der Regel nicht vermeiden.
Insgesamt ereignen sich in Deutschland etwa neun Millionen Unfälle, die zum Glück meistens glimpflich ausgehen. Ein Unfall passiert sehr schnell und kann schlimmstenfalls lebenslange gesundheitliche und enorme finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Mögliche Folgen eines Unfalls sind unter anderem:
- langer Krankenhausaufenthalt
- Soldausfall, Krankentagegeld ersetzt nicht das Einkommen
- Umbaumaßnahmen, beispielsweise zur barrierefreien, behindertengerechten Wohnung
- Selbstbeteiligung für Krankenhauskosten, Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik
- Möglicherweise Kosten einer Haushaltshilfe oder ähnliches
Bei einer Invalidität entstehen meist sehr hohe Kosten für einen angemessenen Lebensstandard, welche auch von der umfassenden Beamtenversorgung nicht getragen werden. Nur eine private Absicherung bietet ausreichend Schutz. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München steht Ihnen finanziell zur Seite, damit Sie die Folgen eines Unfalls nicht finanziell ruinieren bzw. Sie nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten müssen.
Mit den Zahlungen der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie im Ernstfall Einbußen ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt absichern. Mit einer Kapitalauszahlung der privaten Unfallversicherung können die Kosten für teure Rehamaßnahmen, für Krankenhaus, Arzt sowie für notwendige Umbaumaßnahmen abgedeckt werden, beispielsweise um Ihre Wohnung behindertenrecht zu gestalten.
All diese Maßnahmen und weitere mit der Invalidität notwendig werdenden finanziellen Aufwendungen wären ohne die private Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kaum möglich.