Unser Tipp
Anwärter können einen Antrag auf die Freistellung von Eigenbehalten für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrkosten sowie bei Krankenhaus- und Reha-Maßnahmen stellen (§50 Abs. 1 Bundesbeihilfeverordnung). Da die Anwärterbezüge keine Einnahmen nach der Bundesbeihilfeverordnung darstellen, wird die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Einnahmen grundsätzlich überschritten Der Antrag muss allerdings jedes Jahr neu mit dem Formular „Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten“ gestellt werden.