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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Landesverwaltungsbeamte

Landesverwaltungsbeamte

Die Verwaltung Deutschlands unterteilt sich in 3 Stufen:

  • Bundesverwaltung auf der Ebene des Bundes
  • Landesverwaltung auf der Ebene der 16 Bundesländer
  • Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände mit mehr als 13.000 Gemeinden

Die meisten Beamten sind den Landesverwaltungen zuzuordnen. Sie sind bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Länder, zum Beispiel in Oberfinanzdirektionen, Ämtern für Verbraucherschutz, Landwirtschaftsämtern und Ausländerbehörden tätig.

Fest im Grundgesetz verankert ist die politische Organisation Deutschlands als föderalistischer Staat. Die Gesetze werden zwar vom Bund erlassen, die Ausführung fällt überwiegend in die Kompetenz der Landesverwaltungen der einzelnen Bundesländer. Das heißt, die Verwaltung eines Bundeslandes reguliert die Ausführung der selbst erlassenen Gesetze, der Ländergesetze, und die Ausführung der vom Bund erlassenen Gesetze. Der Bund ist für die landesübergreifenden Interessen, also Anliegen die nicht von einzelnen Ländern geregelt werden können, zuständig. Das betrifft beispielsweise die Verteidigung. 

Jedes Bundesland kann seine eigene Verwaltungsorganisation selbst festlegen. Aufgaben der Landesverwaltung nehmen unmittelbare und mittelbare Landesverwaltungsbeamte wahr. Unmittelbare Beamte sind in der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen anzutreffen. Das Land selber ist Träger seiner Behörden und Dienstherr der unmittelbaren Landesverwaltungsbeamten. Mittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig. Ihnen werden hoheitliche Aufgaben des Landes per Gesetz übertragen.

 Die oberste Ebene der allgemeinen Verwaltung Brandenburgs bilden die Ministerien der einzelnen sachlichen Aufgabenbereiche:

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF)
  • Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (MdF)
  • Ministerium der Justiz für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MdJEV)
  • Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
  • Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)
  • Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL)
  • Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE)
  • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)
  • Staatskanzlei des Landes Brandenburg (StK)

Wer eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten anstrebt, muss gewisse Bedingungen erfüllen. Zuerst einmal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, das sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • Besitz der vorgeschriebenen Befähigung

Bevor Sie Ihre Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten beginnen können, müssen einige Hürden gemeistert werden 

Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen überzeugen konnten und die die formellen Voraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen. Das Auswahlverfahren besteht aus mündlichen und schriftlichen Tests. Danach findet eine ärztliche Einstellungsuntersuchung statt. Bewerber für die Laufbahn im einfachen Dienst müssen einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mitbringen. Für den mittleren Dienst werden Bewerber mit Realschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs zugelassen. In einigen Bundesländern ist bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss ausreichend. Die Laufbahn des Landesverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst setzt Hoch- oder Fachhochschulreife voraus. Besitzen Sie ein abgeschlossenes Masterstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs, sind Sie für die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten im höheren Dienst geeignet. Bewerber, die auch das Auswahlverfahren erfolgreich gemeistert haben, können zur Ausbildung zugelassen werden.

Der nächste Schritt – die Ausbildung beginnt – Sie werden zum Landesverwaltungsbeamten auf Widerruf ernannt

Die Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erlernen die Theorie in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Zukünftigen Landesverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst werden die theoretischen Grundlagen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die praktischen Abschnitte verbringen Sie bei den entsprechenden Behörden. Hier können Sie Ihre erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzen. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Normalerweise wird bei Bestehen der Prüfung der Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Garantie gibt es aber nicht. 

Beamter auf Probe

Nachdem der Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, muss sich der Landesverwaltungsbeamte in der Probezeit bewähren. Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe wird eine Ernennungsurkunde überreicht, in welcher die Begründung des Beamtenverhältnisses angegeben werden muss. Beamten auf Probe wird ein Amt verliehen und darf den entsprechenden Titel tragen. Die Probezeit dauert in der Regel 3 Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen sowohl verkürzt als auch auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Können Sie die Befähigung und fachlichen Leistungen zum Landesverwaltungsbeamten nachweisen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie nach dem Bestehen der Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. 

Gegen relevante Risiken sollten sich Landesverwaltungsbeamte möglichst schon bei Ausbildungsbeginn absichern

Pflichtversicherungen sind die Kranken- und Pflegeversicherung. Themen, mit denen Sie sich schon vor Ausbildungsbeginn beschäftigen sollten sind:

  • Dienstunfähigkeit
  • Diensthaftpflicht
  • Altersvorsorge

Beamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Deshalb sind Beamte generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Bei Krankheit wird der Sold unbefristet weitergezahlt. Sie erhalten Krankenfürsorge in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge, somit müssen Sie sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Sie müssen auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn Sie in den Ruhestand gehen erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension. Beamte können nicht arbeitslos werden, aus diesem Grund müssen Sie auch nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. 

Allerdings müssen Sie für die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Sie haben zwar grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern, beihilfekonforme Tarife bieten nur private Krankenversicherungen an. Im Rahmen der Beihilfe erstattet Ihnen Ihr Dienstherr 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen, die notwendig und angemessen sind. 

Krankenversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Anspruch auf Beihilfe haben Landesverwaltungsbeamte, die Mitglied einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung sind. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verlieren in der Regel ihren Anspruch auf Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn, allein, es sei denn, Sie erhalten eine pauschale Beihilfe. 

Beihilfeberechtigte Landesverwaltungsbeamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien. Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und Medikamente.

Vision B

Beihilfeberechtigten Landesverwaltungsbeamten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem wie komfortabel die Leistungen im Krankheitsfall sein sollen, stehen Ihnen der Tarif Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium zur Auswahl.

Vorteile von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung und Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer
  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen, beispielsweise durch Heilpraktiker
  • Kurze Wartezeit in Arztpraxen
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme für zahnärztliche Behandlungen bis zu 100 % (Ausnahme: gilt nicht für Beamte auf Widerruf)

Pflegepflichtversicherung

Eine Pflegeversicherung ist auch für Beamte eine Pflichtversicherung. Ziel bei der Einführung war es, das Risiko der zunehmenden Kosten für die Pflege abzufedern. Mit den Zahlungen aus der Pflegeversicherung kann allerdings nur ein Teil der real anfallenden Kosten abgedeckt werden. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privat krankenversicherte Landesverwaltungsbeamte müssen die Pflegeversicherung separat abschließen. Meist werden die Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam abgeschlossen. Bei den Leistungen unterscheiden sich gesetzlich und private Pflegeversicherung kaum. 

Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München richten sich, wie bei der privaten Krankenversicherung, nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie dem Leistungsumfang. Auch Landesverwaltungsbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Beitragszuschuss. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, mit der die Differenz zwischen den anfallenden Kosten und dem Zuschuss aus der Pflegepflichtversicherung abgesichert werden kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen die Pflegevorsorge Vario an, mit der Sie optimal und flexibel vorsorgen können und in jedem Alter und jeder Pflegestufe perfekt abgesichert sind.

Dienstunfähigkeit kann Landesverwaltungsbeamte in den ersten Jahren finanziell ruinieren

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren, niedrig. Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kombiniert die Absicherung der Dienstunfähigkeit mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge, beispielsweise der Relax Rente. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München wird je nach Versorgungssituation in zwei Phasen unterteilt: 

Phase 1:

Anwärter, Beamte auf Probe sowie junge Beamte auf Lebenszeit haben einen besonders hohen Absicherungsbedarf. Die DBV bietet Ihnen je nach Laufbahn folgende Dienstunfähigkeitsrenten an: Monatliche Rentenzahlungen von bis zu 

  • € 1.200 im einfachen und mittleren Dienst
  • € 1.500 im gehobenen Dienst
  • € 1.800 im höheren Dienst

Phase 2:

Erfüllen Sie als Beamter auf Lebenszeit die 5jährige Wartezeit, besteht in Regel ein gesetzlicher Mindestanspruch. Als Mindestversorgung erhalten Sie etwa € 1.400. Die Dienstunfähigkeitsrente kann jetzt Ihrem Bedarf angepasst werden, mit den ersten Ansprüchen kann ein größerer Teil Ihrer Beiträge in Ihre Altersvorsorge fließen. 

Altersvorsorge

Das Thema Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch wenn Beamte im Alter mit der Pension gut versorgt werden, erreichen die Pensionsansprüche maximal eine Höhe 71,75 % der letzten Bezüge. Genau wie die gesetzlichen Renten werden auch die Ruhegehaltansprüche zunehmend gekürzt. Um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, sind noch etwa 80 % des letzten Solds notwendig. Ob Rürup-, Riester-, Relax- oder PrivatRente, mit einer privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie vorsorgen, damit Sie Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können.

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Wir beraten Sie gern

Mit diesem Informationstext stellen wir Ihnen das Berufsbild von Landesverwaltungsbeamten vor. Sie möchten detailliert beraten werden? Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind gern für Sie da.

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Nymphenburger Straße 4
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