Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte können im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten.

Beamte der Feuerwehr in Brandenburg, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben seit Neuestem unter Umständen Anspruch auf pauschale Beihilfe. An den monatlichen Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Diese müssen Sie in voller Höhe aus der eigenen Tasche zahlen.

Beihilfe im Detail

Der Beihilfeanspruch

Vision B

Die Beiträge zur Krankenversicherung

Die Leistungen der Krankenversicherungen

Die Abrechnung der Leistungen

  
  
  
Gesetzliche Krankenkasse

Leistungen, die im Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, rechnet bei Inanspruchnahme der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab. Notwendig ist lediglich der Nachweis der Krankenkassenmitgliedschaft mit der Versichertenkarte. Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden privat in Rechnung gestellt und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden. Erstattungen, wie in der privaten Krankenversicherung, sind nicht möglich.

Private Krankenkasse

Privat versicherte Beamte der Feuerwehr erhalten vom Arzt eine Privatrechnung, auf der alle Maßnahmen aufgeführt werden. Diese Rechnung zahlt der Beamte der Feuerwehr mit den eigenen finanziellen Mitteln.

Vorteil für Beamte mit Beihilfe: einen gewissen Anteil, mindestens 50 % der Kosten, erstattet die Beihilfestelle. Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München trägt die restlichen Kosten für Leistungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Die gesammelten Belege werden vom Versicherten an die Beihilfestelle und an die Krankenkasse weitergeleitet, die daraufhin ihren Kostenanteil erstatten.

Bei einer stationären Behandlung entstehen schnell hohe Kosten, die das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Sie willigen schriftlich ein, dass die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse geregelt wird. Ohne hohe private Aufwendungen und unkompliziert bekommen Sie sofort die Ihnen vertraglich garantierten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.

  
 
Welche Regelung gilt für Familienangehörige?

Ehe- oder Lebenspartner, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, beziehungsweise deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München profitieren. In Brandenburg gilt eine Einkommensgrenze von 17.000€ pro Jahr. Der Verdienst muss jährlich mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.

Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung

Für große Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein. Mit nur einem monatlichen Beitrag können unter Umständen alle Familienmitglieder abgesichert werden. Eine kostenlose Familienmitversicherung bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an. In der privaten Krankenversicherung muss für jeden eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sie dafür aber nur eine Grundversorgung erhalten und zusätzliche Leistung nochmals mit Kosten verbunden sind.

Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 sind gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Arbeitslose, Heilfürsorgeberechtigte und Soldaten, die truppenärztlich versorgt werden, verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung, da mit der Pflegepflichtversicherung die Kosten nur teilweise abgedeckt werden.

Ein Produkt der privaten Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist die Pflegvorsorge Vario, mit der Sie flexibel für den Pflegefall vorsorgen und Ihre Existenz zusätzlich absichern können - ganz nach Ihrem Bedarf, unabhängig vom Alter und der Pflegestufe. Im Komplettschutz können beispielsweise bis zu 1.900€ monatlich für jeden Pflegegrad gezahlt werden.

  • individuelles monatliches Pflegegeld ab € 100,-
  • über den Betrag können Sie frei verfügen
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 4
  • Automatische Erhöhung des Pflegegeldes bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Auszahlung ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit besteht

Die Pflegevorsorge Akut bietet Beratung, Hilfe bei der Vermittlung von Pflegeleistungen und zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn Sie plötzlich pflegebedürftig werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung des Eintritts des Pflegefalls vermitteln wir Ihnen einen Platz in einem zertifizierten Pflegeheim oder die Betreuung durch einen qualifizierten Pflegedienst. Zusätzliche Leistungen sind unter anderem:

  • Menüservice
  • Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitservice bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Installation von Hausnotrufsystemen
  • Kinderbetreuung und Versorgen von Haustieren
  • Tag- und Nachtwache

und vieles mehr.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beantworten Ihnen die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München alle Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung und Beihilfe persönlich. Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie - selbstverständlich unverbindlich und ausführlich.

FAQ zur Beihilfe

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Wo liegen die Unterschiede zwischen privater und gesetzlich Krankenversicherung?

Was erstattet die Beihilfe?

Was ändert sich, wenn ich in Pension gehe?

Wie lange zahlt mein Dienstherr für meine Kinder Beihilfe?

Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?

Wie hoch ist die Beihilfe für Leistungen in der Pflege?

Wann gelten Festbetragsregelungen für Arzneimittel?

Erhalte ich Beihilfe für Osteopathie-Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zur Beihilfe? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
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