Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte können im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten.

Beamte der Feuerwehr in Brandenburg, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben seit Neuestem unter Umständen Anspruch auf pauschale Beihilfe. An den monatlichen Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Diese müssen Sie in voller Höhe aus der eigenen Tasche zahlen.

Beihilfe im Detail

Der Beihilfeanspruch

  • Beamten ohne Kinder oder mit einem Kind werden in der Regel 50 % der Kosten erstattet
  • Für Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei Kindern, die Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Beamte im Ruhestand werden 70 % übernommen
  • Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, haben Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 80 %

Beihilfeberechtigte Beamte der Feuerwehr benötigen keine Vollkosten-Krankenversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, der nicht mit Beihilfe abdeckt wird. Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Dadurch sind die monatlichen Beiträge besonders niedrig.

Vision B

Vision B ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, die Beamten der Feuerwehr perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Tarife bietet.

Die Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium stehen zur Auswahl.

Leistungen aller Tarife im Überblick:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Ärzte nehmen sich mehr Zeit als für gesetzlich Versicherte
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kurze Wartezeit in Arztpraxen
  • Bevorzugte Terminvergabe
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %

Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden - Vision B gewährleistet Beamten der Feuerwehr eine erstklassige Behandlung sowie Zugang zu den besten, innovativsten Therapien und Medikamenten.

Zusätzliche Leistungen der einzelnen Tarife

Tarif Basis: Krankenhausunterbringung im Zwei-Bett-Zimmer

Tarif Basis und Komfort:

  • Übernahme der Arzneimittelkosten zu 80 % bis 1.000 €, danach zu 100 %
  • Sehhilfen, Erstattung bis zu 300 € alle 3 Jahre

Tarif Premium:

  • 100 % der Arzneimittelkosten werden übernommen
  • Für Sehhilfen erhalten Sie bis zu 1.000 € alle 2 Jahre

Tarif Komfort und Premium:

  • Krankenhausunterbringung im 1-Bett-Zimmer
  • 215 € Kurleistung

Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur diese Leistungen werden zur Beitragsermittlung herangezogen. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München versicherte Beamte der Feuerwehr profitieren von speziellen Beamtentarifen und Leistungen, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie pauschal, abhängig von der Höhe des Einkommens, für alle angebotenen Leistungen monatliche Prämien. Ob und welche Leistungen Sie wirklich in Anspruch nehmen, spielt keine Rolle.

Die Lebenserwartungen steigen, im Alter steigen auch die Kosten der medizinischen Versorgung und Pflege, was zu Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führt. Die Konsequenzen sind Beitragserhöhungen, wie es auch bei den gesetzlichen Versicherungen der Fall war. Zusätzlich wurden bei gesetzlichen Krankenversicherungen in den vergangenen Jahren viele Leistungen gestrichen oder gekürzt – zum Beispiel für Zahnbehandlungen, Brillen oder Medikamente.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München wird aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Werden diese bei Bedarf aufgelöst, können steigende Kosten kompensiert werden.

Spätere Kürzungen von vereinbarten Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Vertragsbedingungen zu ändern.

Die Leistungen der Krankenversicherungen

Das Leistungsniveau und auch die Beitragssätze der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bleiben konstant auf dem gleichen Niveau.

Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren, richtet sich nach wirtschaftlichen Aspekten. Laut § 12 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches sollen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Für die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München hingegen zählen Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten – unabhängig von den Kosten.

Die Abrechnung der Leistungen

  
  
  
Gesetzliche Krankenkasse

Leistungen, die im Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, rechnet bei Inanspruchnahme der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Versicherung ab. Notwendig ist lediglich der Nachweis der Krankenkassenmitgliedschaft mit der Versichertenkarte. Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden privat in Rechnung gestellt und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden. Erstattungen, wie in der privaten Krankenversicherung, sind nicht möglich.

Private Krankenkasse

Privat versicherte Beamte der Feuerwehr erhalten vom Arzt eine Privatrechnung, auf der alle Maßnahmen aufgeführt werden. Diese Rechnung zahlt der Beamte der Feuerwehr mit den eigenen finanziellen Mitteln.

Vorteil für Beamte mit Beihilfe: einen gewissen Anteil, mindestens 50 % der Kosten, erstattet die Beihilfestelle. Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München trägt die restlichen Kosten für Leistungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Die gesammelten Belege werden vom Versicherten an die Beihilfestelle und an die Krankenkasse weitergeleitet, die daraufhin ihren Kostenanteil erstatten.

Bei einer stationären Behandlung entstehen schnell hohe Kosten, die das Krankenhaus direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Sie willigen schriftlich ein, dass die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse geregelt wird. Ohne hohe private Aufwendungen und unkompliziert bekommen Sie sofort die Ihnen vertraglich garantierten Leistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.

  
 
Welche Regelung gilt für Familienangehörige?

Ehe- oder Lebenspartner, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, beziehungsweise deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München profitieren. In Brandenburg gilt eine Einkommensgrenze von 17.000€ pro Jahr. Der Verdienst muss jährlich mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.

Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils versichert, der auch das Kindergeld erhält. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.

Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung

Für große Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein. Mit nur einem monatlichen Beitrag können unter Umständen alle Familienmitglieder abgesichert werden. Eine kostenlose Familienmitversicherung bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an. In der privaten Krankenversicherung muss für jeden eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, sie dafür aber nur eine Grundversorgung erhalten und zusätzliche Leistung nochmals mit Kosten verbunden sind.

Pflegepflichtversicherung

Seit 1995 sind gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Arbeitslose, Heilfürsorgeberechtigte und Soldaten, die truppenärztlich versorgt werden, verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen.

Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung, da mit der Pflegepflichtversicherung die Kosten nur teilweise abgedeckt werden.

Ein Produkt der privaten Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist die Pflegvorsorge Vario, mit der Sie flexibel für den Pflegefall vorsorgen und Ihre Existenz zusätzlich absichern können - ganz nach Ihrem Bedarf, unabhängig vom Alter und der Pflegestufe. Im Komplettschutz können beispielsweise bis zu 1.900€ monatlich für jeden Pflegegrad gezahlt werden.

  • individuelles monatliches Pflegegeld ab € 100,-
  • über den Betrag können Sie frei verfügen
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 4
  • Automatische Erhöhung des Pflegegeldes bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Auszahlung ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit besteht

Die Pflegevorsorge Akut bietet Beratung, Hilfe bei der Vermittlung von Pflegeleistungen und zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn Sie plötzlich pflegebedürftig werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung des Eintritts des Pflegefalls vermitteln wir Ihnen einen Platz in einem zertifizierten Pflegeheim oder die Betreuung durch einen qualifizierten Pflegedienst. Zusätzliche Leistungen sind unter anderem:

  • Menüservice
  • Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitservice bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Installation von Hausnotrufsystemen
  • Kinderbetreuung und Versorgen von Haustieren
  • Tag- und Nachtwache

und vieles mehr.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beantworten Ihnen die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München alle Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung und Beihilfe persönlich. Sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie - selbstverständlich unverbindlich und ausführlich.

FAQ zur Beihilfe

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfe haben Feuerwehrbeamte, die den Abschluss einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung nachweisen können.

Keinen Anspruch haben:

  • Beamte, die freie Heilfürsorge erhalten
  • Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung
  • Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr seinen Beamten einen gewissen Anteil der entstandenen Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sowie für Schutzimpfungen.

Nimmt der Beamte der Feuerwehr medizinische Leistungen in Anspruch, erhält er vom Leistungserbringer, dem Arzt oder Krankenhaus, eine Rechnung, die er selbst bezahlt.  Rechnungen und Quittungen müssen solange gesammelt werden, bis die Bagatellgrenze von 200€ erreicht wird. Daraufhin können die Belege bei der zuständigen Beihilfestelle und der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung eingereicht werden. Die beihilfefähigen Kosten werden dem Beamten der Feuerwehr von der Beihilfestelle, die mit der privaten Krankenversicherung abgesicherten Aufwendungen von der Krankenkasse erstattet. Der Beihilfeberechtigte geht also in Vorkasse.

Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen rechen direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus, ab. Der Versicherte selbst kommt mit Abrechnung und der Zahlung seiner Behandlungen nicht in Berührung. Eine Erstattung für verauslagte Kosten durch die Beihilfestelle ist also nicht notwendig.

Wo liegen die Unterschiede zwischen privater und gesetzlich Krankenversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nur nach dem Einkommen des Versicherten - Alter und Erkrankungen spielen bei der Beitragsermittlung keine Rolle. Auch können keine Leistungen abgewählt werden. Weder das Kostenrisiko noch persönliche Bedürfnisse werden berücksichtigt. Vielverdiener zahlen hohe Beiträge, auch wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und können auch von ihm gekürzt oder gestrichen werden.

Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen nur die Kosten mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung absichern, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Es ist keine Vollkostenversicherung nötig, sondern nur eine Restkostenversicherung, was sich positiv auf die monatlichen Prämien auswirkt. Außerdem können Sie selbst wählen, welche Leistungen im Versicherungsumfang enthalten sein sollen. Leistungsumfang und Selbstbehalte sind Möglichkeiten, die Beitragshöhe individuell zu steuern.

Was erstattet die Beihilfe?

Mit der Beihilfe werden Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgeleistungen zu einem bestimmten Prozentsatz, dem Beihilfebemessungssatz, erstattet.

Die Beihilfebemessungssätze werden in den Beihilfevorschriften von Bund und Ländern geregelt, variieren also von Bundesland zu Bundesland.

In der Regel werden Beamten ohne oder mit einem Kind 50 % der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfestelle erstattet. In Brandenburg werden Beamte der Feuerwehr mit mindestens zwei Kindern, beihilfeberechtigten Ehepartnern und Beamten in Ruhestand 70 % der Aufwendungen erstattet. Die Kosten für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden zu 80 % getragen.

In einigen Bundesländern gelten abweichende Regelungen, beispielsweise in Baden-Württemberg, Bremen und Hessen, wo ein familienbezogenes Bemessungssystem angewendet wird.

Lediglich die verbleibenden Restkosten müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamten der Feuerwehr die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B mit speziellen, kostengünstigen Beamtentarifen an.

Was ändert sich, wenn ich in Pension gehe?

Beamte der Feuerwehr im Ruhestand erhalten in der Regel 70 % ihrer Aufwendungen erstattet.

Während der gesamten Versicherungsdauer werden von den Beiträgen zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Alterungsrückstellungen gebildet, die nach und nach aufgelöst werden können und dafür sorgen, dass im fortgeschrittenen Alter die Beiträge konstant niedrig bleiben, obwohl gerade zu dieser Zeit öfters Behandlungen notwendig und kostenintensiver sind.

Außerdem wurde gesetzlich festgelegt, einen Zuschlag von 10% auf den Krankenkassenbeitrag zu erheben. Dieser Zuschlag dient ebenfalls zur Altersentlastung und dient gleichermaßen dazu, die Beiträge im Rentenalter möglichst niedrig zu halten.

Wie lange zahlt mein Dienstherr für meine Kinder Beihilfe?

Der Dienstherr zahlt Beihilfe für Kinder, die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigt werden. Das heißt, von Geburt an bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Mit dem Familienzuschlag erhalten unterhaltspflichtige Beamte, egal ob sie verheiratet oder geschieden sind, einen monatlichen Zuschuss zum Sold.

Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?

Ehe- oder Lebenspartner haben im Bundesland Brandenburg ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, wenn sie nicht bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter 17.000 € lag. Die einzelnen Bundesländer legen die Einkommensgrenzen selbst fest. Sie unterscheiden sich teilweise stark und liegen zum Beispiel in Hessen und Rheinland-Pfalz bei unter 10.000€, dagegen in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen bei 18.000€. Die Höhe des Einkommens muss jährlich mit einer Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.

Der Beihilfebemessungssatz für Ehepartner liegt in Brandenburg, wie auch in den meisten anderen Bundesländern, bei 70 %.  Die restlichen 30 % müssen über eine private Krankenversicherung, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, abgesichert werden.

Wie hoch ist die Beihilfe für Leistungen in der Pflege?

Ein Gutachter ermittelt den Hilfebedarf und ordnet den Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5 gemäß § 15 SGB XI) ein. Die Höhe der Beihilfe hängt neben dem Pflegegrad davon ab, wo die Pflege erfolgt. Möglich ist die ambulante Pflege zuhause oder stationär in einem Pflegeheim. Die Leistungen bei stationärer Unterbringung sind aufgrund des größeren finanziellen Aufwandes höher als bei ambulanter Pflege. Pflegebedürftige erhalten zusätzlich einen Zuschuss für Aufwendungen weiterer Betreuungsleistungen.

Grundsätzlich beihilfefähig sind bei stationärer Pflege nur die reinen Pflegeleistungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind generell nicht beihilfefähig, es sei denn die Kosten übersteigen einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligen sich teilweise an den sogenannten „Hotelkosten“.

Bei der Pflege zuhause ist die Beihilfe außerdem abhängig, von wem die Pflegeleistungen erbracht werden. Pflegen Familienangehörige den Pflegebedürftigen selbst, sind die Kosten geringer als wenn ein Pflegedienst beauftragt wird. Ist die Pflege mit höheren Kosten verbunden, fallen auch die Erstattungen höher aus.

Die Höhe der tatsächlichen Erstattungen richten sich nach dem Pflegegrad und sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, bei Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst, als auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Meist werden für beihilfefähige Kosten Höchstbeträge festgelegt.

Der Antrag auf Beihilfe zur Pflege wird bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München gestellt. Wir ermitteln Ihren Anspruch und erstatten Ihnen daraufhin Ihre Kosten.

Bei der ersten Antragstellung auf Leistungen der Beihilfe zu den Aufwendungen für eine vollstationäre Pflege sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • Rechnung der Pflegeeinrichtung
  • Leistungszusage der Pflegeversicherung zur vollstationären Pflege
  • Heimvertrag, der mit der Pflegeeinrichtung geschlossenen wurde, mit Anlagen
  • Gegebenenfalls der Nachweis über die Zulassung der Pflegeeinrichtung

Bei nachfolgenden Anträgen reichen, sofern sich keine Änderungen (z.B. Höherstufung oder Heimwechsel) ergeben haben, der Beihilfeantrag und als Kostennachweis die Rechnung der Pflegeeinrichtung.

Die Kosten einer vollstationären Pflege sind beihilfefähig, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder aufgrund bestimmter Umstände nicht in Betracht kommt.

Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Zusatzleistungen beziehungsweise Komfortleistungen zum Beispiel bei der Unterkunft (Größe oder Ausstattung des Zimmers, Telefon, Wäsche, Frisör etc.).

Eine optimale Absicherung erreichen Beamte der Feuerwehr mit einer Kombination aus Beihilfe, beihilfekonformem Pflegetarif und zusätzlicher privater Pflegevorsorge.

Wann gelten Festbetragsregelungen für Arzneimittel?

Ausschlaggebend sind die Festbetragsregelungen, die Dienstherren in Bund und Ländern in die Beihilfeverordnungen aufgenommen haben.

Die meisten verordneten Medikamente sind in voller Höhe beihilfefähig. Einen Festbetrag gibt es für Arzneimittel, für die es auch günstigere Alternativen gibt. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Arzneimittel sind unbeschränkt beihilfefähig, wenn keine Höchstgrenzen festgelegt wurden.

Was über den Festbetrag hinausgeht muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Über eventuelle Festbeträge können Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München oder bei Ihrem Arzt informieren.

Erhalte ich Beihilfe für Osteopathie-Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Grundsätzliche sind die Leistungen eines Heilpraktikers beihilfefähig.

Allerdings gibt es bei den Erstattungen für Leistungen eines Heilpraktikers Höchstgrenzen. Diese wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und den Heilpraktiker-Verbänden vereinbart. Die Höchstgrenzen werden in der sogenannten „Erstattungsliste“ im Einzelnen aufgeführt.

Kosten für Behandlungen, die in Rechnung gestellt, aber von den Vorgaben der Liste abweichen, können nicht erstattet werden. Übersteigt der Rechnungsbetrag die festgelegten Höchstgrenzen, müssen Beamte der Feuerwehr die Differenz privat zahlen.

Beihilfefähig sind Osteopathie-Behandlungen bestimmter Körperbereiche durch:

  • Arzt
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeut

Welche Bereiche beihilfefähig sind und welche Höchstbeträge gelten, können aus der Erstattungsliste des Bundes oder der Erstattungsliste der Heilpraktiker entnommen werden.

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Beihilfefähig sind ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Feuerwehr, die aktiv ihren Dienst leisten – aus einem einfachen Grund: Die Rehamaßnahmen sollen die Dienstfähigkeit des Beamten wiederherstellen. Beihilfeberechtigte Familienmitglieder und Beamte der Feuerwehr im Ruhestand haben keinen Anspruch auf Erstattungen in Rahmen der Beihilfe.

Erstattungsfähig sind nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Weitere Kosten, wie für Unterkunft und Verpflegung, sind nicht beihilfefähig. Für diese müssen Sie selbst aufkommen. Die Erstattung der Kosten bei stationärer Rehabilitation fällt wesentlich höher aus als für eine ambulante Therapie.

Bevor Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden, muss die Notwendigkeit festgestellt und ärztlich bescheinigt werden. Vor der Maßnahme sollte die Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse genehmigt werden. Sinnvoll ist es, im Vorfeld die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle zu klären. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie letztendlich die Kosten selbst tragen müssen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zur Beihilfe? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Nymphenburger Straße 4
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