DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Die Laufbahnausbildung endet mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung. Danach werden Beamte auf Widerruf in der Regel mit einer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Übernahmeverpflichtung gibt es allerdings nicht.

Ein Quereinstieg, ohne den Vorbereitungsdienst zu absolvieren, ist unter Umständen für Personen, die aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung in der Lage sind, die Aufgaben der jeweiligen Laufbahn wahrnehmen zu können, möglich. Dadurch sollen Fachleute gewonnen werden, die umfangreiches Wissen innerhalb oder auch außerhalb des öffentlichen Dienstes gewonnen haben und später ein Amt in leitender Position übernehmen sollen oder für den späteren Einsatz in besonderen Fachbereichen vorgesehen sind.

Während der Probezeit sollen Beamte der Polizei ihre charakterliche und fachliche Eignung unter Beweis stellen. Dem Beamten auf Probe wird ein Amt verliehen, für das er die entsprechende Amtsbezeichnung trägt. Als Probezeit sind normalerweise drei Jahre vorgesehen, die Dauer kann aber unter Umständen verkürzt oder auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Haben Sie alle Hürden gemeistert und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.

Rechte und Pflichten für Beamte auf Probe

Beamte auf Probe der Polizei haben fast die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit. Der Dienstherr hat laut Bundesbeamtengesetz für das Wohl seiner Beamten und deren Familien zu sorgen. Dies gilt selbst dann, wenn das Beamtenverhältnis beendet wird. Der Dienstherr hat die Beamten in ihrer Stellung und bei ihrer amtlichen Tätigkeit zu schützen.

Diese Fürsorgepflicht begründet sich im Dienst- und Treueverhältnis auf Gegenseitigkeit. Der Beamte erfüllt seine Dienstpflichten und erhält im Gegenzug Schutzmaßnahmen vom Dienstherrn.

Beamte sind verpflichtet:

  • unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
  • zu Treue und Gehorsamkeit
  • übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
  • Verschwiegenheitspflicht - auch nach aktiver Dienstzeit

Individuelle Rechte sind:

  • Einsichtnahme in Personalakten
  • Erholungs- und Sonderurlaub
  • Führen einer Amtsbezeichnung
  • Schutz der Stellung als Beamter
  • Schutz bei amtlicher Tätigkeit
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Vereinigungsfreiheit

Sie haben das Recht auf:

  • Bezüge, welche sich nach Bundesbesoldungsgesetz oder nach dem Landesbesoldungsgesetzen richten
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unterstützung
  • Versorgung
  • Krankenfürsorge

Versicherungen für Beamte auf Probe im Detail

Fürsorge bei Krankheit

Anwartschaftsversicherung

Beihilfe

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Pflegeversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, um sich optimal als Beamter auf Probe abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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