Mit erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung beginnt ein neuer Abschnitt in Ihrer beruflichen Laufbahn – Sie werden in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Ab diesem Moment genießen Sie weitere, über die Beihilfe hinausgehende, Privilegien, allerdings besteht auch jetzt noch ein Kündigungsrecht des Dienstherrn, falls Sie aus gesundheitlichem Gründen den Dienst nicht mehr verrichten können – immer dann, wenn die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Dienstunfall hervorgerufen wurde.
Im Falle der Entlassung erfolgt – wie bei den Anwärtern auch – die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollte die Dienstunfähigkeit jedoch aus einem Dienstunfall resultieren, so können Sie Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn geltend machen. Zu bedenken gilt es hier aber, dass es sich lediglich um eine gesetzliche Mindestabsicherung handelt, mit der es nicht möglich sein wird, den aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten zu können – eine ergänzende private Absicherung ist somit kaum zu vermeiden.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die Dienstanfänger-Police an, mit der Sie auch als Probezeitbeamter hervorragend vorsorgen können.
Mit der Kombination aus einer Existenzschutzabsicherung und einer privaten Altersvorsorge können Sie den bisher erworbenen Lebensstandard aufrechterhalten und gleichzeitig für die Altersabsicherung ansparen.