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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten: Eine solide Absicherung nach der freien Heilfürsorge

Während ihrer aktiven Dienstzeit haben Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und unter bestimmten Voraussetzungen sogar freiwillige Wehrdienstleistende einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sobald diese erlischt, ist ein möglichst lückenloser Übergang in eine beihilfekonforme Krankenversicherung sinnvoll. Damit das möglich ist, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Soldaten im aktiven Dienst: Der Anspruch auf freie Heilfürsorge

Während Ihres aktiven Dienstes erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn die freie Heilfürsorge. Man nennt sie auch “unentgeltliche truppenärztliche Versorgung”. Sie kommt für alle Krankheits- und Behandlungskosten auf, die während Ihrer aktiven Dienstzeit anfallen. Medizinisch notwendige Leistungen werden vollständig übernommen. Die freie Heilfürsorge ist mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Bereits während Ihrer aktiven Dienstzeit sollten Sie für die Zeit nach Ihrem Dienst vorsorgen. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen die Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung. Durch die truppenärztliche Versorgung benötigen Soldaten mit einem Heilfürsorgeanspruch keinen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in rstenfeldbruck empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einiger anderer Versicherungen. Zu nennen sind eine Zahnzusatzversicherung sowie einen Heilfürsorge-Ergänzungstarif, der detailliert auf die Ansprüche von Soldaten eingeht. Sobald Soldaten nicht länger aktiv dienen und folglich keine Bezüge erhalten, erlischt der Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung. Bestimmte Freistellungen und Beurlaubungen stellen jedoch Ausnahmen dar, die die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz regeln:

  • Soldaten in Elternzeit haben weiterhin einen Heilfürsorgeanspruch
  • Sanitätsoffizier-Anwärter, die für ihr Studium freigestellt sind, haben ebenfalls einen Anspruch auf Heilfürsorge
  • Sofern sich Soldaten im Erziehungs- oder Betreuungsurlaub befinden, können sie weiterhin die Heilfürsorgeleistungen beanspruchen

Der Heilfürsorgeanspruch verpflichtet Sie dazu, bei allen medizinischen Fragen den ärztlichen Dienst der Bundeswehr aufzusuchen. Jeder Standort der Bundeswehr hält eigene Arztpraxen bereit, die durch bundesweite Krankenhäuser ergänzt werden. Auf diese Weise kann Ihr Dienstherr nahezu alle Behandlungen selbstständig durchführen. Zivile Ärzte dürfen Sie nur bei Notfällen aufsuchen oder wenn der zuständige Truppenarzt eine Überweisung ausstellte.

Nach dem aktiven Dienst

Sobald Ihr aktiver Dienst endet, erlischt automatisch Ihr Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich ausschließlich von zivilen Ärzten behandeln lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck möchten Ihnen diesen Transfer mit einigen Tipps leichter gestalten: 

  • Holen Sie sich bereits vor dem Ende Ihrer Dienstzeit Informationen über alternative Ärzte ein
  • Veranlassen Sie die Übermittlung Ihrer Patientenakten von der Bundeswehr zu Ihren neuen Ärzten
  • Informieren Sie sich frühzeitig über eine geeignete private Krankenversicherung und die Anwartschaftsversicherung

Sobald Soldaten aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten sie Beihilfe. Berufssoldaten wird diese bis ans Lebensende gewährt, Soldaten auf Zeit hingegen nicht. In diesem Fall erhalten Sie Beihilfe nur für die Zeit, in der Sie sogenannte Übergangsgebührnisse erhalten (maximal für fünf Jahre nach dem Dienstende). 

Funktionsweise der Beihilfe für ehemalige

Sobald Sie aus dem Dienst ausscheiden oder in den Ruhestand gehen, erhalten Sie Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Das heißt, der Dienstherr kommt für 70 Prozent der Krankheits- und Behandlungskosten auf. Für die Restkosten müssen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. Der richtige Tarif mit lukrativen Konditionen kann durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung abgesichert werden.

Warum eine Anwartschaftsversicherung?

Als Soldat im aktiven Dienst erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Kostenübernahme Ihrer Krankheitskosten von 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent müssen über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgesichert werden. Private Krankenversicherungen funktionieren nach dem Kapitalsystem. Vereinfacht lässt sich das so erklären: Je höher Ihr gegenwärtiges Lebensalter ist und umso mehr Vorerkrankungen vorhanden sind, desto höher fällt Ihr monatlicher Beitrag aus.

Mit der Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie diesem Risiko entgegenwirken. Mit dieser Absicherung vermeiden Sie eine Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags seitens der privaten Krankenversicherung sowie die Erhebung hoher Risikozuschläge. Ohne eine Anwartschaftsversicherung können die Monatsbeiträge so hoch werden, dass Sie immense Einschränkungen Ihrer Lebensqualität im Alter erdulden müssen.

Die Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen die spätere Aufnahme in der privaten Krankenversicherung - zu vertraglich fixierten Konditionen. Grundsätzlich läuft die Anwartschaftsversicherung nach bestimmten Schritten ab. Das folgende Beispiel bezieht sich auf Berufssoldaten:

  • Mit 20 Jahren treten Sie in die Bundeswehr ein und schließen parallel eine Anwartschaftsversicherung ab. Ihr aktueller Gesundheitszustand wird bewertet, Vorerkrankungen werden ausgemacht und Risikofaktoren ermittelt. Anschließend wird Ihr festgestellter Gesundheitszustand sowie Ihr aktuelles Alter “konserviert” (in diesem Beispiel: 20 Jahre alt, kerngesund).
  • Bis zu Ihrem 60. Lebensjahr erhalten Sie nun freie Heilfürsorge. Während dieser Zeit zahlen Sie einen geringen monatlichen Beitrag in die Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV ein. 
  • Sobald Sie mit 60 Jahren in den Ruhestand versetzt werden, greift die Anwartschaftsversicherung. Diese wird dann in eine private, an Ihre Beihilfe angepasste Krankenversicherung umgewandelt. Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem vor 40 Jahren ermittelten Gesundheitszustand. 
  • Darüber hinaus erhalten Sie durch die Anwartschaftsversicherung die Garantie, in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Die Anwartschaftsversicherung ist für Soldaten eine solide und oft einzigartige Möglichkeit, nach dem Dienstende von günstigen Versicherungsbeiträgen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Sollten Sie sich erst mit 59 Jahren um eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kümmern und auf keine Anwartschaftsversicherung zurückgreifen können, werden die monatlichen Beiträge deutlich höher ausfallen. Es gilt: Ungeachtet dessen, wie krank Sie tatsächlich sind - für uns zählen nur die Werte, die beim Abschluss der Anwartschaft ermittelt wurden. 

Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen demzufolge das Recht auf eine garantierte Versicherungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt. Für die Zahlung eines geringen monatlichen Beitrages während der aktiven Dienstzeit profitieren Sie später von den Beiträgen, die Sie im oben genannten Beispiel eigentlich nur 20 Jahren erhalten könnten. Da auch Ihr Gesundheitszustand “konserviert” wird, gehen Sie keinerlei Risiken ein - egal welche Erkrankungen Sie zwischenzeitlich ereilen sollten. 

Wir sind gern für Sie da und beraten Sie umfassend

Sollten Sie weiterführende Fragen zur Anwartschaftsversicherung haben oder sich über die grundsätzliche Versorgung von Soldaten im und nach dem aktiven Dienst informieren wollen, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Oder interessieren Sie sich für ein unverbindliches Angebot einer bestimmten Versicherung?

Wir informieren Sie auch gern über die grundlegenden Versorgungsansprüche einzelner Soldatengruppen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Fragen zur Soldatenversorgung. 

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