Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst benötigen Sie eine unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Zudem dürfen Sie das 45 Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt besteht aus einem dreijährigen dualen Studium, welches sich aus einem 21-monatigen Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst und einem 15-monatigen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt zusammensetzt.
Während des Studiums befassen Sie sich unter anderem mit berufsspezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen Themen. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt auf dem Steuerrecht, worunter Einkommens-, Lohn-, Gewerbe-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer fallen sowie auf dem Bilanzsteuerrecht, dem Privatrecht (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht) und dem Staats- und Verwaltungsrecht. Weitere Themenbereiche betreffen unter die Wirtschaftswissenschaften und das betriebliche Rechnungswesen.
Zu Ihren Aufgaben nach erfolgreichem Studienabschluss gehören die Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern. Im Außendienst führen Sie Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen durch. Sie können auch Leitungs- und Führungspositionen als beispielsweise Sachgebietsleiter in einem Finanzamt übernehmen.