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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Finanz- und Steuerverwaltung liegt im Kompetenzbereich von Bund und Ländern. Steuereinnahmen sind die Haupteinnahmequelle zur Finanzierung des Staatshaushaltes. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte sind für die Steuererhebung und Steuerverwaltung verantwortlich. Mit den gezahlten Bürgerabgaben werden unter anderem öffentliche Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten betrieben und öffentliche Aufgaben, wie die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung, erfüllt. Ohne Steuereinnahmen wären Wirtschaftsförderung, Bildung oder der Ausbau des Straßennetzes unmöglich. 

Oberste Behörde der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen, dem unter anderem das Bundeszentralamt für Steuern untergeordnet ist. Für die Verwaltung der Steuern sind in erster Linie die Mitarbeiter der Finanzämter zuständig. Ausnahmen stellen Zollgebühren und Verbrauchssteuern dar, für welche die Bundeszollverwaltung verantwortlich ist sowie Steuern, die Gemeinden direkt betreffen und von diesen verwaltet werden. 

Dienststellen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind die Bundesfinanzbehörden:

  • Bundesministerium der Finanzen
  • Bundeszentralamt für Finanzen
  • Bundeszollverwaltung

Sowie:

  • Finanzämter
  • Bildungseinrichtungen für Beamte der Steuerverwaltung

Grundsätzliche Ausbildungsvoraussetzungen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten wird auch als Ausbildung zum Beamten für Steuerverwaltung bezeichnet. Bewerber für eine Ausbildung müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • uneingeschränkte Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • Gewähr der Verfassungstreue
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren 
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • keine Haftstrafen in den letzten 5 Jahren

Mögliche Laufbahnen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte sind:

  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst

Vorteile einer Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten:

  • attraktive, lebenslange Besoldung
  • bei bestandener Laufbahnprüfung grundsätzliche Übernahmegarantie
  • vor Wirtschaftskrisen sicherer Arbeitsplatz
  • interessante, abwechslungsreiche Aufgaben
  • individuelle, vielseitige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten
  • moderne Arbeitsplätze
  • flexible Arbeitszeitmodelle

Laufbahnen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Schulische Voraussetzung für die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst ist ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Bei der Ausbildung entfallen acht Monate auf den fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt an der Landesfinanzschule und16 Monate auf den berufspraktischen Ausbildungsabschnitt an einem heimatnahen Finanzamt. Nach der zweijährigen Ausbildung und bestandener Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst übernehmen allgemeine Verwaltungstätigkeiten, beraten Steuerpflichtige, bearbeiten Steuererklärungen oder sind für den Zahlungsverkehr zuständig.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst benötigen Sie eine unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Zudem dürfen Sie das 45 Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt besteht aus einem dreijährigen dualen Studium, welches sich aus einem 21-monatigen Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst und einem 15-monatigen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt zusammensetzt. 

Während des Studiums befassen Sie sich unter anderem mit berufsspezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen Themen. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt auf dem Steuerrecht, worunter Einkommens-, Lohn-, Gewerbe-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer fallen sowie auf dem Bilanzsteuerrecht, dem Privatrecht (Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht) und dem Staats- und Verwaltungsrecht. Weitere Themenbereiche betreffen unter die Wirtschaftswissenschaften und das betriebliche Rechnungswesen. 

Zu Ihren Aufgaben nach erfolgreichem Studienabschluss gehören die Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern. Im Außendienst führen Sie Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen durch. Sie können auch Leitungs- und Führungspositionen als beispielsweise Sachgebietsleiter in einem Finanzamt übernehmen.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Für die einjährige Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im höheren Dienst benötigen Sie ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechts-, Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften. Sie übernehmen die organisatorische, personelle und fachliche Leitung eines Sachgebiets in Finanzämtern, wo Sie zum Beispiel rechtlich schwierige Steuerfälle bearbeiten und fachliche Entscheidungen treffen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Steuerfahndung, wo Beamte Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken. Sie können auch in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung eingesetzt werden.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte – sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit

Beamte haben generell Anspruch auf Krankenfürsorge. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte erhalten eine Beihilfe, mit welcher 50 bis 80 % der entstandenen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet werden. Für die Restkosten müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung, eine sogenannte Restkostenversicherung, abschließen. 

Beamte können sich entweder privat oder bei entsprechender Vorversicherung freiwillig gesetzlich krankenversichern. An den monatlichen Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte müssen den kompletten Mitgliedsbeitrag, sowohl zur gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherung, zu 100 % selbst zahlen. 

Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Der Abschluss eines beihilfekonformen Tarifs ist nur bei privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, möglich. 

Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beihilfeberechtigten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit den speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium an. Der Beitragsermittlung werden nur die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Restkosten zugrunde gelegt. Sie profitieren von günstigen Versicherungsprämien und genießen alle Vorzüge eines Privatpatienten: Kurze Wartezeiten auf Termine und in der Arztpraxis, hohe Kostenübernamen sowie Beitragsrückerstattungen und vieles mehr. 

Eine weitere Pflichtversicherung ist die Pflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat krankenversicherte Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte müssen selbst aktiv werden und eigenständig eine Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen gesetzlicher und privater Pflegeversicherungen sind fast identisch und decken nur einen geringen Teil der Kosten ab.

Mit einer Pflegezusatzversicherung, wie der leistungsstarken Pflegezusatzversicherung Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, können Sie Ihren Schutz optimal erweitern. 

Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Der Umgang mit hohen Geldbeträgen gehört für Sie zum Dienstalltag. Fehler sind menschlich und können jedem passieren. Entsteht einem Dritten durch Ihre Schuld ein finanzieller Nachteil, kann das sehr teuer für Sie werden. Der Geschädigte stellt seine Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn. Besteht der Verdacht, dass der Fehler von Ihnen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, wird Ihr Dienstherr wiederum Schadenersatzforderungen an Sie stellen. 

Ohne Absicherung haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Das heißt, alles was Sie besitzen, vom Einkommen bis hin zu einer Erbschaft oder einem Lottogewinn, wird bis zur Pfändungsgrenze zur Schuldentilgung verwertet. 

Schutz bietet Ihnen die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Wir prüfen die an Sie gestellten Forderungen, wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab und regulieren zuverlässig berechtigte Forderungen. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie uns an! Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gern ausführlich.

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