Grundlegendes zur Versorgung von Wehrdienstleistenden
Wehrdienstleistende sind keine „echten“ Soldaten oder Beamten, sondern stehen in einem besonderen Wehrdienstverhältnis. Aus diesem Grund haben sie keinen Anspruch auf Bezüge, erhalten aber einen Wehrsold zuzüglich etwaiger Zuschläge. Im untersten Dienstgrad stehen Wehrdienstleistenden damit ungefähr 800 Euro monatlich zur Verfügung. Wie hoch der Sold tatsächlich ausfällt, richtet sich im Einzelfall nach Qualifikation und Dienstzeit.
Der freiwillige Wehrdienst ist bis zu einer Dauer von dreiundzwanzig Monaten möglich. Entscheiden Sie sich für diese Maximaldauer, werden Sie am Ende entweder entlassen oder ins Soldatenverhältnis auf Zeit übernommen. Welchen Weg Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Der Wehrdienst ist jedoch eine gute Möglichkeit, die Aufgaben und Pflichten von Soldaten hautnah kennenzulernen.
Wehrdienstleistende erhalten in den meisten Fällen keine Heilfürsorge, sondern den „normalen“ Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Erst mit der Ernennung zum Zeitsoldaten entsteht ein Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Darüber hinaus trägt der Dienstherr die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da Sie als Wehrdienstleistender nicht der Versicherungsfreiheit unterliegen. Auch das würde sich mit dem Eintritt ins Soldatenverhältnis ändern.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Alters- und Pflegevorsorge. Da die Versorgung von Wehrdienstleistenden durch den Dienstherrn im Vergleich zu anderen Soldaten weniger umfassend ausfällt, reichen die Beiträge am Ende nicht für eine ausreichend hohe Rente.
Wehrdienst und Krankenversicherung: Was ändert sich?
Beim Eintritt in den freiwilligen Wehrdienst ändert sich grundsätzlich nichts an Ihrem Krankenversicherungsschutz. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Im Rahmen der Versorgung von Wehrdienstleistenden oder als Soldat einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben. Folgende Konstellationen kommen hier in Frage:
- Sie erhalten freie Heilfürsorge. Der vorherige Krankenversicherungsschutz (egal ob PKV oder GKV) erlischt, da die Heilfürsorge die Krankenversicherung ersetzt.
- Sie erhalten keine freie Heilfürsorge und waren vorher gesetzlich versichert. Der Dienstherr übernimmt den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Sie erhalten keine freie Heilfürsorge und waren privat versichert. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr ebenfalls die Hälfte des Beitrages.
Entscheiden Sie sich nach dem freiwilligen Wehrdienst für die Verpflichtung als Soldat auf Zeit, erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vollständig. Darüber hinaus müssen Sie keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck klärt Sie im persönlichen Gespräch gerne umfassend zu dieser Thematik auf!