DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Versorgung von Wehrdienstleistenden und Reservisten

Versorgung von Wehrdienstleistenden und Reservisten: Kennen Sie Ih-re Ansprüche?

Als freiwillig Wehrdienstleistender befinden Sie sich in der untersten Soldatengruppe der Bundeswehr. Dennoch ist die Versorgung von Wehrdienstleistenden keineswegs schlecht. Sie unterscheidet sich aber wesentlich von den Ansprüchen der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geben Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick zur Versorgung von Wehrdienstleistenden.

Grundlegendes zur Versorgung von Wehrdienstleistenden

Wehrdienst und Krankenversicherung: Was ändert sich?

Achtung: Die Versorgung von Wehrdienstleistenden bei Dienstunfähigkeit

Das Risiko der Dienstunfähigkeit spielt bei Wehrdienstleistenden eine besonders wichtige Rolle. Der Grund dafür ist, dass Sie in diesem Fall kaum durch den Dienstherrn abgesichert sind. Gesetzliche Grundlagen zur Versorgung von Wehrdienstleistenden bei Dienstunfähigkeit finden sich im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
 
Für Ihren Anspruch auf Leistungen kommt es vor allem darauf an, aus welchem Grund Sie dienstunfähig geworden sind. Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich immer vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Ihnen dienstlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Ihr Dienstherr wird Sie in der Regel aus dem aktiven Dienst entfernen, wenn er keine Möglichkeit mehr sieht, Sie bei der Bundeswehr zu beschäftigen.

Diese Konstellationen sind möglich:

  • Sie werden wegen eines dienstlichen Unfalls dienstunfähig und/oder erleiden eine dauerhafte Wehrdienstbeschädigung. In diesem Fall werden Sie aus dem aktiven Dienst entfernt, erhalten jedoch ein Unfallruhegehalt. Beruht die Dienstunfähigkeit tatsächlich auf einer überdurchschnittlich hohen Gefährdung im Dienst, erhalten Sie zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 150.000 Euro.
  • Sie werden wegen eines privaten Unfalls, durch eine nicht im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Erkrankung oder einem anderen Ereignis, das „nichts mit der Bundeswehr zu tun hat“, dienstunfähig. Hier werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und haben keine Ansprüche mehr gegen Ihren Dienstherrn.

Da die meisten Unfälle im privaten Umfeld passieren und das Risiko einer Dienstunfähigkeit dadurch entsprechend höher ist, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck grundsätzlich eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ergänzt die Versorgung von Wehrdienstleistenden mit einer monatlichen Rente, die Ihnen bei Dienstunfähigkeit ausgezahlt wird.
 

Versicherungen für Wehrdienstleistende: Sichern Sie sich umfassend ab!

Freiwillig Wehrdienstleistende unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, müssen sich also gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und fürs Alter absichern. Hinzu kommen Versicherungen, die vor allem wegen des dienstlichen Status notwendig und sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Versorgung von Wehrdienstleistenden, dem optimalen Versicherungsschutz oder den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist immer für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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