Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für die Ausbildung im mittleren Dienst ist ein mittlerer Schulabschluss, beispielsweise der Realschulabschluss erforderlich. In den zwei Ausbildungsjahren wechseln sich Theorie und Praxis ab.
Justizverwaltungsbeamte werden als Sachbearbeiter zum Beispiel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier übernehmen sie überwiegend verwaltende Aufgaben. Sie protokollieren Gerichtsverhandlung und nehmen Zeugenaussagen auf, bearbeiten Akten und sind für die Ablage verantwortlich. Außerdem fertigen sie Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen an und beglaubigen diese. In der Gerichtskasse kümmern Sie sich um finanzielle Belange, sie berechnen die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die zu zahlenden Gerichtskosten.
Laufbahn als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
Für das dreijährige duale Studium wird die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind unter anderem:
- Vollzugsrecht, Vollzugsverwaltung, Vollzugsplanung
- Straf- und Strafprozessrecht
- Zivilrecht
- Haushaltsrecht
- Personalführung
- Kriminologie
- Psychologie
- Betriebswirtschaftslehre
In einem Amtsgericht und bei einer Staatsanwaltschaft üben Sie sich darin, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu leiten, Entscheidungen zu treffen und auch klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geschult.
Ihre Aufgaben als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
An einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten. Sie übernehmen Aufgaben in der sogenannten freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, treffen Entscheidungen auf Grundlage der entsprechenden Rechte und Gesetze, sichten Akten und prüfen die Rechtslagen.
Sie sind verantwortlich für Grundbuchangelegenheiten, wie zum Beispiel der Eintragung von Grundstückseigentümern oder Hypotheken sowie Wohn- und Wegerechten. Justizverwaltungsbeamte entscheiden darüber, ob Anträge angenommen oder abgelehnt werden. Sie treffen Entscheidungen über Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken oder bei Erbschaftsangelegenheiten, beispielsweise Testamentseröffnungen.
Justizverwaltungsbeamte im gehobenen Justizvollzugsdienst können als Verwaltungsdienstleiter in einer Justizvollzugsanstalt die Verantwortung für Haushalts-, Kassen-, Organisations- und Personalangelegenheiten übernehmen oder die Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung kontrollieren.