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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Justizverwaltungsbeamte

Justizverwaltungsbeamte

In Deutschland gibt es fünf Gerichtsbarkeiten:

  • Ordentliche Gerichte: Dazu gehören Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Leipzig.  Verhandelt werden hier unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten oder Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registerangelegenheiten.
  • Arbeitsgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Finanzgerichte
  • Sozialgerichte

Gerichtsverhandlungen finden in Deutschland an über 600 Gerichten statt. Jedes einzelne Verfahren muss sorgfältig vorbereitet, nachbereitet und protokolliert werden. Diese und viele weitere Aufgaben übernehmen Justizverwaltungsbeamte. Zum Aufgabenbereich gehören beispielsweise auch Eintragungen ins Register, Einleiten von Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungen. 

Justizverwaltungsbeamte werden für den mittleren und den gehobenen Dienst ausgebildet. Welche Laufbahn infrage kommt, ist abhängig von der Vorbildung. Erfüllen die Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden sie zum Auswahlverfahren eingeladen. 

Beamtenrechtliche Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung, gemäß dem Grundgesetz
  • Uneingeschränkte Dienstfähigkeit: Körperliche und geistige Gesundheit
  • Keine Haftstrafe in den vergangenen 5 Jahren
  • Bestehen des Auswahlverfahrens

Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Für die Ausbildung im mittleren Dienst ist ein mittlerer Schulabschluss, beispielsweise der Realschulabschluss erforderlich. In den zwei Ausbildungsjahren wechseln sich Theorie und Praxis ab. 

Justizverwaltungsbeamte werden als Sachbearbeiter zum Beispiel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier übernehmen sie überwiegend verwaltende Aufgaben. Sie protokollieren Gerichtsverhandlung und nehmen Zeugenaussagen auf, bearbeiten Akten und sind für die Ablage verantwortlich. Außerdem fertigen sie Abschriften von Dokumenten und gerichtlichen Entscheidungen an und beglaubigen diese. In der Gerichtskasse kümmern Sie sich um finanzielle Belange, sie berechnen die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die zu zahlenden Gerichtskosten.

Laufbahn als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst

Für das dreijährige duale Studium wird die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind unter anderem:

  • Vollzugsrecht, Vollzugsverwaltung, Vollzugsplanung
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Zivilrecht
  • Haushaltsrecht
  • Personalführung
  • Kriminologie
  • Psychologie
  • Betriebswirtschaftslehre

In einem Amtsgericht und bei einer Staatsanwaltschaft üben Sie sich darin, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu leiten, Entscheidungen zu treffen und auch klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geschult. 

Ihre Aufgaben als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst

An einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten. Sie übernehmen Aufgaben in der sogenannten freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, treffen Entscheidungen auf Grundlage der entsprechenden Rechte und Gesetze, sichten Akten und prüfen die Rechtslagen.

Sie sind verantwortlich für Grundbuchangelegenheiten, wie zum Beispiel der Eintragung von Grundstückseigentümern oder Hypotheken sowie Wohn- und Wegerechten. Justizverwaltungsbeamte entscheiden darüber, ob Anträge angenommen oder abgelehnt werden. Sie treffen Entscheidungen über Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken oder bei Erbschaftsangelegenheiten, beispielsweise Testamentseröffnungen. 

Justizverwaltungsbeamte im gehobenen Justizvollzugsdienst können als Verwaltungsdienstleiter in einer Justizvollzugsanstalt die Verantwortung für Haushalts-, Kassen-, Organisations- und Personalangelegenheiten übernehmen oder die Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung kontrollieren. 

Schützen Sie sich umfassend - Absicherungs- und Vorsorgeprodukte für Justizverwaltungsbeamte

Zu Beginn Ihrer Ausbildung müssen Sie über eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung verfügen, die für alle Bürger Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben sind. Beamte sollten aber noch weitere Risiken, die schnell die eigene Existenz gefährden können, absichern. Wichtig sind vor allem die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung.

Private Krankenversicherung für Justizverwaltungsbeamte

Justizverwaltungsbeamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge und können unabhängig von ihrem Einkommen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Kosten der Krankenversicherung, sondern erstattet einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- oder Pflegefall und bei Geburt oder Tod.

Mit einer Krankenversicherung müssen nur noch die verbleibenden Restkosten abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife bieten nur private Krankenversicherungen an. Wie bei der Beihilfe werden die Kosten auf Antrag im Nachhinein erstattet. Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie bei der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck selbst. Als Privatversicherter haben Sie grundsätzlich freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl. Tarife von Vision B sind: Basis, Komfort und Premium. 

Einige Leistungen von Vision B im Überblick:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme von Zahnarztkosten, für Sehhilfen und Medikamente von bis zu 100 %

Dienstunfähigkeit ein von Justizverwaltungsbeamten unterschätztes Risiko

Werden Sie krank, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr Ihre Bezüge in voller Höhe weiter. Sind Sie für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage Ihren Dienst auszuüben, besteht die Gefahr, für dienstunfähig erklärt zu werden. Dieses Risiko besteht bereits in jungen Jahren, wo das finanzielle Risiko am höchsten ist. Eine Dienstunfähigkeit kann für Beamte in der Ausbildung, der Probezeit und den ersten Jahren als Beamter auf Lebenszeit katastrophale Auswirkungen haben. 

Eine Versorgung durch den Dienstherrn erhalten Sie erst, wenn Sie nach Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit mindestens fünf Jahre Ihren Dienst geleistet haben. Selbst dann sind Ihre Ansprüche noch so gering, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht beibehalten können. Zunächst haben Sie lediglich Anspruch auf die Mindestversorgung. Erfüllen Sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht und trat die Dienstunfähigkeit auch nicht als Folge eines Dienstunfalls ein, werden Sie aus dem Dienst entlassen. Der Dienstherr wird Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Aussichten auf eine Erwerbsminderungsrente werden Sie kaum haben.

Schutz bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente und genießen weiterhin eine gewisse finanzielle Sicherheit. Schließen Sie den Versicherungsschutz frühzeitig ab, profitieren Sie von besonders attraktiven Konditionen. 

Wegen eines Fehlers schadenersatzpflichtig zu werden - ein großes Risiko für Justizverwaltungsbeamte

Auch im Dienst müssen Justizverwaltungsbeamte unter Umständen die Verantwortung für die Folgen Ihrer Fehler übernehmen. Finanzielle Schäden entstehen Dritten beispielsweise durch:

  • Fristversäumnisse
  • Falsche Berechnungen
  • Irrtümlich erteilte Genehmigungen oder Ablehnung von Anträgen 

Ohne die Absicherung mit einer Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haften Sie möglicherweise lebenslang mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert: 

  • Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden geprüft - unberechtigte Forderungen wehrt die DBV ab
  • Wir führen Gerichtsverhandlungen und tragen die Anwalts- und Prozesskosten
  • Berechtigte Forderungen werden von uns zuverlässig reguliert
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung

Rundum-Beratung für Justizverwaltungsbeamte

Mit dem Plan 360° bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beamten in allen Lebensabschnitten ein umfassendes Beratungs- und Leistungskonzept, dass auf die Fragen, Probleme und Wünsche eingeht, die sich in der jeweiligen Lebenssituation ergeben: 

  • plan 360° Einsteiger
  • plan 360° Berufswelt
  • plan 360° Familie
  • plan 360° Ruhestand

Fordern Sie individuelle Beratung an

Persönlich beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und beantworten Ihnen gern Ihre individuellen Fragen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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