DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Truppenärztliche Versorgung

Die truppenärztliche Versorgung für Soldaten und was es bei ihr zu beachten gibt

Im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen kommen Soldaten in den Genuss der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die auch als „freie Heilfürsorge“ bezeichnet wird. Darunter wird die Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten durch den Dienstherrn verstanden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bringen Ihnen auf dieser Seite die Funktionsweise und die Vorteile der freien Heilfürsorge etwas näher.

Was verbirgt sich hinter der truppenärztlichen Versorgung?

Alle Soldaten, ausgenommen meist freiwillig Wehrdienstleistende, haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Darunter wird die Übernahme aller Behandlungskosten durch den Dienstherrn verstanden, was eine Krankenversicherung überflüssig macht. Für Soldaten liegen die Vorteile auf der Hand: Sie sparen sich die monatlichen Beiträge zur GKV oder PKV, die je nach Einkommen oder Gesundheitszustand recht hoch ausfallen können.
 
Die truppenärztliche Versorgung bringt allerdings auch Einschränkungen mit sich. Sie dürfen sich etwa nur bei dem für Sie zuständigen Truppenarzt behandeln lassen. Die Bundeswehr verfügt über eigene Ärzte und Zahnärzte, verschiedene Krankenhäuser und Spezialfahrzeuge. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Behandlung bei zivilen Medizinern zwar möglich, die Regel ist das jedoch nicht.
 
Die truppenärztliche Versorgung ersetzt vollständig die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Nach geltendem Recht zählt die Heilfürsorge als Krankenkasse, weshalb Sie während des aktiven Dienstes keinen weiteren Schutz benötigen. Auch der Leistungsumfang der truppenärztlichen Versorgung ähnelt dem der gesetzlichen Kasse. Mit einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erweitern Sie diesen Grundschutz.

Der Anspruch von Soldaten im Detail

Die freie Heilfürsorge wird nur für die Zeit des aktiven Dienstes und hier nur für den Zeitraum, in dem Sie Bezüge erhalten, gewährt. Von diesem Grundsatz gibt es einige wenige Ausnahmen, zu denen vor allem die folgenden gehören:

  • Sie befinden sich in Elternzeit oder im Betreuungsurlaub. Hier erlöschen zwar die Bezüge, die Heilfürsorge bleibt aber bestehen (wie auch die Beihilfe bei Beamten).
  • Sie sind Sanitätsoffiziersanwärter und zum Studium beurlaubt. Diese Regelung gilt auch bei anderweitigen Aus- und Fortbildungen, sofern der Dienstvorgesetzte zustimmt.
  • Sie befinden sich privat im Ausland. In diesem Fall dürfen Sie zu einem zivilen Arzt gehen, die Kosten erhalten Sie im Anschluss vom Dienstherrn erstattet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen jedoch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da die Leistungen der Heilfürsorge auf die bei vergleichbaren Behandlungen im Inland anfallenden Kosten gedeckelt sind. Diese Vorschrift gilt gleichermaßen bei unbezahlten Freistellungen vom Dienst oder einem Sabbatical.

Befinden Sie sich dienstlich im Ausland, gibt es keine Ausnahmen vom Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Sie werden also in vollem Umfang unentgeltlich von den Ärzten der Bundeswehr versorgt.

Heilfürsorge vs. Krankenversicherung: Gibt es Nachteile?

Wann kann ich zu einem zivilen Arzt gehen?

Der Übergang von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe: Die Zeit nach dem aktiven Dienst

Nach dem aktiven Dienst gilt für alle Soldaten, dass der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung erlischt und nahtlos in die Beihilfe übergeht. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie nur noch 70 % der Behandlungskosten erstattet und müssen sich für die übrigen 30 % privat krankenversichern. Das Dienstende ist

  • bei Soldaten auf Zeit das Ausscheiden aus der Bundeswehr.
  • bei Berufssoldaten die Versetzung in den Ruhestand.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bringen Ihnen die Funktionsweise der Beihilfe etwas näher.

So funktioniert die Beihilfe

Die Funktionsweise der beihilfekonformen Krankenversicherung

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Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hofft, Sie mit diesem Artikel möglichst umfassend über die truppenärztliche Versorgung und Ihre Ansprüche nach dem aktiven Dienst informiert zu haben. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Gespräch bei uns, um eine auf Ihren Bedarf zugeschnittene Absicherung zu erhalten. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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