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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Leider spielt das Thema der Dienstunfähigkeit bei Jüngeren sowie Menschen im mittleren Alter nur eine geringe Rolle. Dabei kann von einer Dienstunfähigkeit altersunabhängig jeder betroffen sein. Umso wichtiger ist es, dass sich Verwaltungsbeamte bereits frühzeitig um einen geeigneten Schutz bemühen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung eine leistungsstarke Lösung für Verwaltungsbeamte im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Darum sollten Sie sich absichern

Das Risiko, dienstunfähig zu werden ist nur zu einem gewissen Teil vom Alter abhängig. Selbstverständlich nimmt mit den Lebensjahren auch das Risiko einer schweren Erkrankung zu. Doch auch das Risiko, das in körperlichen Aktivitäten liegt, sollte keinesfalls unterschätzt werden. Dies gilt sowohl für das Privat- als auch für das Dienstleben. Bereits ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann Grund für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit sein.
 
Wirft man einen Blick in die Statistik, dann wird deutlich, wie weit verbreitet das Problem der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit mittlerweile ist. Ganze 20% aller Beamten werden im Laufe ihrer Karriere dienstunfähig. Die damit einhergehenden Folgen sind nicht nur eine Belastung durch gesundheitliche Probleme. Der Verwaltungsbeamte ist im Ernstfall auch mit einer großen finanziellen Belastung konfrontiert. Diese können Sie jedoch wirksam abschwächen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind Verwaltungsbeamte rundum abgesichert.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Absicherung durch den Dienstherrn

Als Verwaltungsbeamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das in der Regel von Ihrem Vorbereitungsdienst bis hin zu Ihrem Ruhestand besteht. Es ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie als Verwaltungsbeamte ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet sind, treffen den Dienstherrn Fürsorgepflichten. Zum einen muss er zu einem Teil für Ihre Gesundheitskosten aufkommen. Dieser Gesundheitsfürsorgepflicht kommt der Dienstherr mit der Beihilfe nach. Mindestens 50% der Gesundheitskosten werden durch diese gedeckt. Neben der Beihilfe steht Ihnen selbstverständlich auch ein monatliches Gehalt zu. Doch was passiert, wenn Sie dienstunfähig werden? In diesem Fall können Sie unter gewissen Umständen ein monatliches Ruhegehalt beanspruchen. Doch dies gilt nicht für jeden Verwaltungsbeamten. Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einmal aufgelistet, welchem Beamten welche Unterstützung zusteht.

Beamte auf Widerruf/ Beamte auf Probe

Als Beamtenanwärter erhalten Sie nicht die umfangreiche Unterstützung, die Beamten auf Lebenszeit zusteht. Ein Ruhegehalt steht Ihnen nur dann zu, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit in Ausübung Ihres Dienstes liegt. Statistisch gesehen, ist dies jedoch eher Ausnahme als Regel. Schließlich werden die meisten Menschen aufgrund eines Vorkommnisses während ihrer Freizeit berufs- bzw. dienstunfähig. Hier wird schnell deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Absicherung ist. Denn im Ernstfall droht der finanzielle Ruin. Sollten Sie als Beamtenanwärter dienstunfähig werden, wird Sie Ihr Dienstherr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Anschließend fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Aus diesem Grund sollten Sie sich um einen wirksamen Dienstunfähigkeitsschutz bemühen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hält mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police die passenden Angebote für Sie bereit.

Beamte auf Lebenszeit

Bei Verwaltungsbeamten auf Lebenszeit fällt die Unterstützung umfangreicher aus. Ihnen steht ein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Das bedeutet, dass der Verwaltungsbeamte auch dann unterstützt wird, wenn die Ursache der Dienstunfähigkeit während der Freizeit und nicht während der Dienstausübung passiert ist. Allerdings darf das Ruhegehalt nicht überschätzt werden. Die Höhe des Ruhegehalts hängt vielmehr von den abgeleisteten Dienstjahren des Verwaltungsbeamten ab. Das maximale Ruhegehalt steht dem Beamten erst dann zu, wenn er mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet hat. Hier erhält er monatlich 71,75% seines regulären Gehalts aus dem aktiven Dienst. Das bedeutet, dass Sie mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie diese Lücke wirksam füllen, indem Sie sich eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsrente sichern.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Wann bin ich dienstunfähig?

Häufig wird die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Während die Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert werden muss, kann der Dienstherr Sie einfach für dienstunfähig erklären. Sollte dieser der Meinung sein, dass Sie Ihren Dienst für die kommenden sechs Monate nicht mindestens zu 50% ableisten können, wird er Sie als dienstunfähig einstufen. Verwaltungsbeamte, die lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, erhalten dann erst mit einem ärztlichem Attest Unterstützung. Abhilfe schafft eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag. Dank dieser wird die Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Ernennung zum Beamten in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umgewandelt.

Details

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zeichnet sich nicht nur durch ein hohes Maß an Leistungsstärke aus. Darüber hinaus bieten wir Verwaltungsbeamten ein flexibles Versicherungsprodukt. Sie erhalten bei der Ausgestaltung des Versicherungsvertrags sehr hohe Gestaltungsfreiheiten. So können Sie beispielsweise bestimmen, wie hoch im Ernstfall die monatliche Rente ausfallen soll. Hierbei empfehlen wir Ihnen, auf die Expertenmeinung zu hören. Finanzexperten raten dazu, als monatliche Rente mindestens 75% des monatlichen Einkommens aus dem aktiven Dienst zu wählen. Sollten Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, können Sie die Rentenhöhe selbstverständlich entsprechend anpassen.
 
Doch neben der Rentenhöhe spielt auch die Laufzeit der Versicherung eine sehr große Rolle. Wir raten Ihnen dazu, für einen lückenlosen Schutz zu sorgen. Sichern Sie sich bis zum Beginn Ihres Ruhestands ab. So erhalten Sie stets eine finanzielle Unterstützung, wenn es nötig wird. Alternativ können Verwaltungsbeamten sich auch mit privat angespartem Kapital aushelfen, welches einige Jahre die Kosten abdecken kann. In solch einem Fall kann Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung bereits früher enden. Wir unterstützen Sie bei dieser Entscheidung gerne persönlich. Dafür laden wir Sie recht herzlich in unsere Filiale der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ein.
 
Die Kosten der Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben der monatlichen Rentenhöhe spielt auch die Laufzeit des Versicherungsschutzes eine entscheidende Rolle. Doch auch persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers werden in die Beitragsberechnung mit einbezogen. Schließlich hängt das Risiko des Eintritts einer Dienstunfähigkeit auch davon ab. Insbesondere handelt es sich hierbei um das Alter und den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Wir beraten Sie gern

Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck berechnen Ihnen gerne unverbindlich die Beiträge, welche bei Ihrer persönlichen Dienstunfähigkeitsversicherung anfallen würden. Kontaktieren Sie uns!

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