Beamte auf Widerruf/ Beamte auf Probe
Als Beamtenanwärter erhalten Sie nicht die umfangreiche Unterstützung, die Beamten auf Lebenszeit zusteht. Ein Ruhegehalt steht Ihnen nur dann zu, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit in Ausübung Ihres Dienstes liegt. Statistisch gesehen, ist dies jedoch eher Ausnahme als Regel. Schließlich werden die meisten Menschen aufgrund eines Vorkommnisses während ihrer Freizeit berufs- bzw. dienstunfähig. Hier wird schnell deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Absicherung ist. Denn im Ernstfall droht der finanzielle Ruin. Sollten Sie als Beamtenanwärter dienstunfähig werden, wird Sie Ihr Dienstherr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Anschließend fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Aus diesem Grund sollten Sie sich um einen wirksamen Dienstunfähigkeitsschutz bemühen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hält mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police die passenden Angebote für Sie bereit.
Beamte auf Lebenszeit
Bei Verwaltungsbeamten auf Lebenszeit fällt die Unterstützung umfangreicher aus. Ihnen steht ein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Das bedeutet, dass der Verwaltungsbeamte auch dann unterstützt wird, wenn die Ursache der Dienstunfähigkeit während der Freizeit und nicht während der Dienstausübung passiert ist. Allerdings darf das Ruhegehalt nicht überschätzt werden. Die Höhe des Ruhegehalts hängt vielmehr von den abgeleisteten Dienstjahren des Verwaltungsbeamten ab. Das maximale Ruhegehalt steht dem Beamten erst dann zu, wenn er mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet hat. Hier erhält er monatlich 71,75% seines regulären Gehalts aus dem aktiven Dienst. Das bedeutet, dass Sie mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie diese Lücke wirksam füllen, indem Sie sich eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsrente sichern.