DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Verwaltungsbeamte sind zur Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben und zur Treue ihrem Dienstherrn gegenüber verpflichtet. Im Gegenzug gewährt der Dienstherr seinen Verwaltungsbeamten und deren Familien lebenslangen Schutz und Fürsorge. Eine wichtige Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge. Verwaltungsbeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilfeverordnungen erlassen und die Ausgestaltung der Beihilfe selbst regeln.

Der Freistaat Bayern als Dienstherr orientiert sich wie die meisten Bundesländer an den Beihilfevorschriften des Bundes für Bundesbeamte und erstattet Verwaltungsbeamten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt und Tod einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten gemäß den Beihilfebemessungssätzen:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Die Restkosten müssen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Für die prozentuale Ergänzung zur Beihilfe benötigen Verwaltungsbeamte keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Als solche dient die beihilfekonforme Krankenversicherung, welche ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten wird.

Verwaltungsbeamte sind generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Bei entsprechender Vorversicherung können Sie sich können freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Leistungserbringer die gesamten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Gesetzliche Krankenversicherungen werden nur als Volltarife angeboten. Für den Versicherten ist die Behandlung, solange die Leistungen Bestandteil des Leistungskataloges sind, mit keinen Kosten verbunden. Erstattungen der Beihilfestelle sind nicht notwendig.

Mit einem Tarif der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie die Leistungen der Beihilfe perfekt um einem 100-prozentigen, leistungsstarken Versicherungsschutz ergänzen. Über den Umfang und die Qualität Ihrer Absicherung entscheiden Sie allein.

Details

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Verwaltungsbeamte

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte mit Vorerkrankungen

Die gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

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Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck persönlich und ausführlich zu den Themen beihilfekonforme Krankenversicherung sowie zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgekonzepten für Verwaltungsbeamte.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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