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DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Verwaltungsbeamte sind zur Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben und zur Treue ihrem Dienstherrn gegenüber verpflichtet. Im Gegenzug gewährt der Dienstherr seinen Verwaltungsbeamten und deren Familien lebenslangen Schutz und Fürsorge. Eine wichtige Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge. Verwaltungsbeamte haben Anspruch auf Beihilfe. Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilfeverordnungen erlassen und die Ausgestaltung der Beihilfe selbst regeln.

Der Freistaat Bayern als Dienstherr orientiert sich wie die meisten Bundesländer an den Beihilfevorschriften des Bundes für Bundesbeamte und erstattet Verwaltungsbeamten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt und Tod einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten gemäß den Beihilfebemessungssätzen:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Die Restkosten müssen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Für die prozentuale Ergänzung zur Beihilfe benötigen Verwaltungsbeamte keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Als solche dient die beihilfekonforme Krankenversicherung, welche ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten wird.

Verwaltungsbeamte sind generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Bei entsprechender Vorversicherung können Sie sich können freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Leistungserbringer die gesamten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Gesetzliche Krankenversicherungen werden nur als Volltarife angeboten. Für den Versicherten ist die Behandlung, solange die Leistungen Bestandteil des Leistungskataloges sind, mit keinen Kosten verbunden. Erstattungen der Beihilfestelle sind nicht notwendig.

Mit einem Tarif der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie die Leistungen der Beihilfe perfekt um einem 100-prozentigen, leistungsstarken Versicherungsschutz ergänzen. Über den Umfang und die Qualität Ihrer Absicherung entscheiden Sie allein.

Details

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Verwaltungsbeamte

Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen.
Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind unter anderem:

  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen
  • Erstattungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Sie entscheiden selbst, von welchem Arzt Sie behandelt werden möchten oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Termine bei Fachärzten können Sie direkt über den Hausarzt vereinbaren. Bei der Terminvergabe werden Sie bevorzugt behandelt und Ihre Wartezeiten in Arztpraxen sind gering. Ärzte nehmen sich mehr Zeit für Sie und können dadurch höhere Honorare als bei gesetzlich Versicherten abrechnen.

Sie haben sofort Zugang zu den fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck schließt mit jedem Versicherten einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Änderungen, Kürzungen oder Streichungen von Leistungsvereinbarungen, auch durch den Gesetzgeber, sind nicht zulässig.

Ihr Beitrag zur beihilfekonformen Krankenversicherung wird bei Abschluss der Krankenversicherung anhand individueller Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand, dem Beihilfebemessungssatz und dem gewünschten Leistungsumfang ermittelt.

Nehmen Sie als privat Krankenversicherter medizinische Leistungen in Anspruch, werden Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt. Anschließend stellen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und der für Sie zuständigen Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung. Die erstattungsfähigen Kosten werden daraufhin zurückgezahlt.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte mit Vorerkrankungen

Für Menschen, die bereits unter Erkrankungen leiden, ist die Aufnahme in einen Standardtarif einer privaten Krankenversicherung schwierig bis unmöglich. Einige private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, bieten diesen Verwaltungsbeamten im Rahmen der Öffnungsaktion eine erleichterte Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung an.

Es gilt:

  • Antragstellung innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung
  • Risikozuschläge sind maximal auf 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt
  • Leistungsausschlüsse dürfen nicht vorgenommen werden
  • Niemand wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt

Die gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Gesundheitszustand und Alter spielen bei der Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung sowie für die Berechnung der Monatsbeiträge keine Rolle. Die Prämien gesetzlicher Krankenversicherungen richten sich ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten. Die finanzielle Belastung steht in Relation zum Einkommen und ist damit für alle Versicherten gleich. Das bedeutete aber auch, dass Verwaltungsbeamte mit einem relativ hohen Einkommen hohe Beiträge zahlen müssen, ohne dadurch Vorteile oder eine komfortablere Versorgung zu erhalten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Jeder Versicherte hat ohne Rücksicht auf die Höhe seiner Beiträge Anspruch auf die gleichen Leistungen. Der Versicherungsumfang wird für alle Krankenkassen einheitlich vom Gesetzgeber vorgegeben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bei allen Kassen 14,6 % des Bruttoeinkommens plus Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Im Schnitt liegt der Gesamtbeitragssatz bei 15,5 %.

Es liegt im Ermessen des Gesetzgebers, Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung wurden in der Vergangenheit massive Kürzungen vorgenommen. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollversicherungen. Der Dienstherr gewährt gesetzlich krankenversicherten Verwaltungsbeamten nur den Vorschriften entsprechende Beihilfen für Leistungen, welche nicht im gesetzlichen Versicherungsumfang enthalten sind, beispielsweise für Brillengläser.

Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber privaten Versicherungen ist die sogenannte Familienversicherung, mit welcher Verwaltungsbeamte weitere Familienangehörige beitragsfrei mitversichern können.

Die Abrechnung der medizinischen Maßnahmen von privat versicherten Verwaltungsbeamten

Nehmen Sie eine ambulante oder stationäre medizinische Behandlung in Anspruch, erhalten Sie dafür eine Privatrechnung, die Sie aus Ihren eigenen finanziellen Mitteln zahlen. Mit einem Antrag auf Kostenerstattung können Rechnungen und Belege bei der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck eingereicht werden. Die jeweils erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen nach einer Überprüfung zurückgezahlt.
Einige Leistungen, wie Behandlungen im Krankenhaus, können sehr kostenintensiv sein. Sie haben die Möglichkeit, den Leistungserbringer zu bevollmächtigen, die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck persönlich und ausführlich zu den Themen beihilfekonforme Krankenversicherung sowie zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgekonzepten für Verwaltungsbeamte.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 13:00

sowie nach Vereinbarung
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