Krankenversicherung

Würde bei Krankheit oder einem Unfall die medizinische Versorgung verwehrt werden, weil der Bedürftige nicht für die Kosten aufkommen kann, hätte das fatale Folgen. In Deutschland ist dies heute unvorstellbar. Alle Bürger sind verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Nur ein geringer Anteil der Bevölkerung besitzt keine Absicherung.

Jeder, der keine Heilfürsorge beziehungsweise truppenärztliche Versorgung erhält oder sich privat versichern kann, hat die Möglichkeit, sich bei einer der etwa 110 gesetzlichen Krankenkassen abzusichern.

Der Kontrahierungszwang besteht für gesetzliche und seit 2009 auch für private Versicherungsunternehmen. Seitdem wird von privaten Versicherern der Basistarif angeboten, in den Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Die Beiträge werden auf Basis des Alters des Versicherungsnehmers berechnet. Das Leistungsangebot orientiert sich am Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen gewähren, wird vom Gesetzgeber vorgegeben.

Demzufolge sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen fast identisch. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen liegen in den Sonderleistungen, die jede Kasse selbst definieren darf und den Zusatzbeiträgen, die individuell erhoben werden. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Privat versichern können sich Selbstständige, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter dieser Grenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für angestellte Lehrer.

Für Referendare und Lehrer gelten andere Reglungen

Lehrer mit Beamtenstatus schließen mit dem Dienstherrn keinen Arbeitsvertrag ab, sondern leisten einen Eid und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für den Dienst und seine Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu den umfangreichen Fürsorgeleistungen gehört auch die Krankenfürsorge.

Der Dienstherr erstattet Referendaren und Lehrern in Form von Beihilfe einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Dafür beteiligt er sich nicht an den Beiträgen zu Krankenversicherung. Auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.

Referendare und Lehrer können einkommensunabhängig selbst entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

Freiberufliche Pädagogen können sich wie Beamte entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung absichern. Sie erhalten weder Beihilfe noch einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Ob gesetzlich oder privat versichert - Sie zahlen die Versicherungsprämien in voller Höhe aus ihren laufenden Einnahmen.

Die Beihilfe für einen Referendar und Lehrer

Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilferegelungen erlassen. Mit dem Beihilfebemessungssatz wird vorgegeben, wie hoch der über die Beihilfe abgesicherte Kostenanteil ist. Der Freistaat Bayern hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % Beamte im Ruhestand
  • 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten. Die Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ergänzen die Beihilfe perfekt zu einem 100%igen Krankenschutz.

Gesetzliche Tarife sind immer Vollversicherungen. Die Kosten für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen werden von der Kasse direkt und komplett an den Leistungserbringer gezahlt. Erstattungen an den Versicherten sind nicht nötig.

Gesetzliche Krankenversicherung für einen Referendar und Lehrer

Für gesetzliche Krankenkassen ist das gesundheitliche Risiko und Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung unwichtig. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich nur nach der Höhe des Einkommens. Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 % des Bruttogehalts plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. In der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten.

Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen ergeben sich auch hohe Versicherungsbeiträge. Diese werden allerdings gedeckelt. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen Leistungen.

Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie eine Regelversorgung. Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Garantie auf die Versicherungsleistungen gibt es nicht. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.

Der Vorteil gesetzlicher Krankenkassen ist die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern zu können. Für Lehrer mit mehreren Kindern stellt die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise eine kostengünstige Option dar.

Die Private Krankenversicherung

Referendare und Lehrer werden von der Beihilfestelle 50 bis 80 % ihrer tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge erstattet. Mit der privaten Krankenversicherung werden nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge zur Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung der DBV für einen Referendar und Lehrer

Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, haben Sie die Wahl zwischen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.

Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind unter anderem:

  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen

Vorteile für Referendare und Lehrer mit einer Absicherung bei der DBV

Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen. Referendare und Lehrer schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einen privatrechtlichen Vertrag. Für die vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie.

Die Versicherungsbeiträge werden einkommensunabhängig von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Beihilfebemessungssatz bestimmt. Je nachdem, wie sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert, kann Ihr Versicherungsschutz flexibel angepasst werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.

Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und Beihilfe ist für Referendare und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.

Krankenversicherung FAQ

Warum brauchen Referendar und Lehrer eine Krankenversicherung?

Wo können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?

Was gilt für die Beiträge zur Krankenversicherung von Referendar und Lehrer?

Was sind beihilfekonforme Krankenversicherungen für Referendar und Lehrer?

Warum erhält der gesetzlich krankenversicherter Referendar und Lehrer keine Beihilfe?

Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?

Können Referendar und Lehrer die Krankenversicherung wechseln?

Wie sind Referendar und Lehrer im Ausland krankenversichert?

Wir beraten Sie gern persönlich

Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind für Sie da und beraten Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
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