Warum brauchen Referendar und Lehrer eine Krankenversicherung?
Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009 auch für Beamte. Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Krankenversicherung ermöglicht jedem, der medizinische Versorgung benötigt, diese in Anspruch nehmen zu können, auch wenn er für die Kosten nicht aufkommen kann.
Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind auch private Versicherer gezwungen, Antragsteller aufzunehmen. Der Kontrahierungszwang erstreckt sich allerdings nur auf den Basistarif. Standard- und Komforttarife sind erst nach einer Gesundheitsprüfung zugänglich.
Wo können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?
Gesetzliche Krankenversicherungen stehen jedem, der nicht anderweitig versichert ist und dem aufnahmeberechtigten Personenkreis angehört, offen. Das heißt, Beamte, die zuletzt gesetzlich versichert waren, können sich freiwillig in einer AOK, BKK, Innungskrankenkasse oder Ersatzkasse versichern.
Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft können sich privat krankenversichern, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Beamte, Selbstständige und Studenten müssen nicht über ein Mindesteinkommen verfügen, um eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Lehrer werden verbeamtet, sind selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig. Angestellte Lehrer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben keine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung, sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Was gilt für die Beiträge zur Krankenversicherung von Referendar und Lehrer?
Der Dienstherr beteiligt sich nicht, wie es für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft üblich ist, an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung müssen von Referendar und Lehrer aus den eigenen Einnahmen gezahlt werden.
Eine der Fürsorgepflichten des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge. Referendar und Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr erstattet mindestens 50 % der real entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Nur die nicht von der Beihilfe abgedeckten Aufwendungen müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Bruttoeinkommens und des Beitragssatzes der Krankenkasse berechnet. Die Beitragssätze und die Leistungen sind bei allen Kassen ein einheitlich. Jede Kasse kann einen Zusatzbeitrag erheben und in geringem Umfang Zusatzleistungen anbieten. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent plus etwa 1 Prozent.
Das Einkommen wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Grenzen werden jährlich angepasst. Alles, was 2020 über einem Einkommen von 56.250 Euro jährlich hinausgeht, wird nicht berücksichtigt. Die Beiträge sind also gedeckelt.
Bei privaten Krankenversicherungen spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung keine Rolle. Die Beiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten, den gewünschten Leistungen sowie dem Beihilfebemessungssatz.
Was sind beihilfekonforme Krankenversicherungen für Referendar und Lehrer?
Beihilfekonforme Krankenversicherungen sind spezielle Tarife für Beamte, welche die Beihilfe zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz erweitern. Beihilfekonforme Krankenversicherungen werden nur von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten.
Der Dienstherr erstattet Referendar und Lehrer:
- ohne oder mit einem Kind 50 %
- mit zwei Kindern und mehr 70 %
der Kosten bei Krankheit. Für beihilfeberechtigten Partner und Beamte im Ruhestand werden 70 %, für Kinder und Waisen 80 % übernommen. In Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten andere Sätze.
Warum erhält der gesetzlich krankenversicherter Referendar und Lehrer keine Beihilfe?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen komplett. Nachträgliche Erstattungen an Referendar und Lehrer in Form der Beihilfe sind nicht gerechtfertigt.
In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg können Beamte auf Wunsch pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Zieht der Beamte in ein anderes Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe gewährt, kann es zu Problemen kommen. Entweder müssen dann die Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst getragen oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, was bei höherem Alter und der Gesundheit schwierig beziehungsweise teuer wird.
Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?
Eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Wird das Geld knapp, können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen, die jede Kasse selbst bestimmen darf.
Die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen beschränken sich auf das Notwendigste. Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist oder über dem festgesetzten Höchstsatz liegt, muss privat gezahlt werden. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung sind hohe Eigenanteile zu leisten.
Können Referendar und Lehrer die Krankenversicherung wechseln?
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung können nach der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ihre Versicherung kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Von einer privaten Krankenkasse zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln, ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres grundsätzlich möglich, aber meist mit Nachteilen verbunden. Der Beitrag bei einer neuen Krankenkasse wird mit aller Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. Zunächst wird wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, auch das höhere Alter wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen sind nur bedingt übertragbar.
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, für den ist der Weg zurück in die gesetzliche Absicherung kaum noch möglich.
Wie sind Referendar und Lehrer im Ausland krankenversichert?
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Versicherte sind weltweit bis zu 6 Monate abgesichert.
Versicherungsschutz für gesetzlich versicherte Beamte besteht kaum. Für Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann eine "Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich bei Auslandsreisen zusätzlich privat abzusichern.
Für eine ausführliche und individuelle Beratung rund um die Krankenversicherung stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern zur Verfügung.